Rahmenvertrag für den Leer- Wohnungsausbau der LWB in Leipzig
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wintergartenstr. 4
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 34199229009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für den Leer- Wohnungsausbau der LWB in Leipzig
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für die Vergabe von Rahmenverträgen für den Leer-Wohnungsausbau im Gebäudebestand der LWB in Leipzig durch. Es sollen bis zu 25 Unternehmen als Rahmenvertragspartner gebunden werden, die per Einzelabruf beim Ausbau von Leerwohnungen, insbesondere in den Gewerken Maler, Bodenleger, Sanitär, Heizung, Fliesenleger und Elektro sowie bzgl. diverser Nebenleistungen (Demontage, Entsorgung, Maurer, Trockenbau, Schlosser, Reinigung) tätig werden. Die Wohnungen sind im Gebiet der Stadt Leipzig verteilt.
Leipzig
Die LWB beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit mehreren Unternehmen zum Ausbau von Leer-Wohnungen zuvergeben.
Der Leer -Wohnungsausbau ist dadurch gekennzeichnet, dass pro Wohnung regelmäßig mehrere Gewerke in unterschiedlicher Intensität auszuführen sind. Zudem gibt es mehrere Typen von Leerwohnungen (Altbau, industrielle Bauweise) und die Wohnungen sind innerhalb des Leipziger Stadtgebietes (Süd, Ost, Nord, West) verteilt. Die Einzelbeauftragung erfordert ein kurzfristiges Handeln der LWB, da die Leerwohnungen für die Auftragsdurchführung nur kurze Zeit zur Verfügung stehen. Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass sich je Wohnung spezielle Kriterien aufstellen lassen, nach denen die Auswahl des konkreten Leistungserbringers erfolgen kann. Dies sind insbesondere der Wohnungstyp (Altbau/industrielle Bauweise),das intensivste Gewerk und die Lage im Stadtgebiet. Zudem entscheiden meist die Kapazitäten der angefragten Rahmenvertragspartner über die Beauftragung mit. Dieses System der Auswahl der konkreten Vertragspartner soll beibehalten werden.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag durch Ausübung von Optionen zwei mal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Für die jeweiligen Verlängerungen ist im Vertrag eine Preisanpassungsklausel vorgesehen.
Referenzen (Einschlägigkeit) 30 %, Fachkundenachweis mindestens in den Gewerken Maler, Bodenleger, Tischler (Einbau genormter Baufertigteile), Heizung / Sanitär, Elektro 25 %; Personalausstattung (Anzahl der Arbeitnehmer) 25 %,
Umsatzangaben (Gesamtumsatz) 20 %.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Abgabe des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden und ausgefüllt einzureichen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
1) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/ oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014;
2) Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und§21SchwarzarbG vorliegen;
4) Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder);
5) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinausuneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und — die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
6) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/ oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durchrechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
7) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er/sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, auf dessen Eignung er/ sie sich beruft;
8) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;
9) Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/ sie spätestens mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
10) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen;
11) Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
1) Eigenerklärung über den jährlichen Nettogesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 Geschäftsjahre;
2) Eigenerklärung über den spezifischen Nettojahresumsatz des Bewerbers der letzten 3 Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
3) Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von 2 000 000,00 EUR für Personenschäden, 500 000,00 EUR für Sachschäden und 100 000,00 EUR für Vermögensschäden und sonstige Schäden. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes ist durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) zu führen. Bei Nichtbestehen der geforderten Versicherung oder Unterschreitung der Deckungssummen sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird;
4) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er/ sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, auf dessen Eignung er/ sie sich beruft; 5) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen haben sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft und der Dritter/ Nachunternehmer/ das konzernverbundene Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu haften;
6) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantragvorzulegen;
7) Sofern sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
8) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen;
9) Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Nachweis über eine jährlichen Nettogesamtumsatz in Höhe von 600 T€ in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
1) Vorlage von mindestens drei vom Auftraggeber bestätigten Referenzen im Referenzzeitraum 01.07.2018 - 30.06.2023 im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgegenstandes, des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, den Zeitraum der Leistungserbringung, den Auftragswert, die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter/ Arbeitskräfte und einer kurzen Beschreibung der Leistungen mit Angabe der ausgeführten Gewerke;
2) Angaben über die Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlichen beschäftigten Arbeitskräfte unter Angabe des Gewerkes;
3) Erklärung zur Verfügbarkeit der Arbeitskräfte je Gewerk für die beabsichtigte Festvertragslaufzeit in Abhängigkeit zur leistbaren Mengenstaffel des Bieters, jedoch mindestens 1 AK in den jeweiligen Gewerken Maler, Bodenleger, Tischler, Heizung/ Sanitär und Elektro verfügbar,
4) Erklärung zur Eignung/ der Qualifikation des Bewerbers durch Vorlage von Fachkundenachweisen mindestens in den Gewerken Maler, Bodenleger, Elektro, Heizung/ Sanitär und Tischler
5) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er/ sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, auf dessen Eignung er/ sie sich beruft;
6) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;
7) Sofern sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/ sie mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
8) Nimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss dieses Unternehmen die (Teil-) Leistung ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
9) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen; 10) Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
- Mindestens 3 vom Auftraggeber bestätigte Referenzen im Referenzzeitraum 01.07.2018 - 30.06.2023 die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die an die Referenzen gestellten Bedingungen erfüllen (siehe 1. Verfahrensbrief, Wertungsmatrix),
- Nachweis der Eignung/ Qualifikation des Bewerbers durch Vorlage Fachkundenachweise der Handwerkskammer in den Gewerken Maler, Bodenleger, Tischler/ Einbau genormter Baufertigteile, Heizung/Sanitär und Elektro;
- Erklärung zur Verfügbarkeit der Arbeitskräfte je Gewerk für die beabsichtigte Festvertragslaufzeit in Abhängigkeit zur leistbaren Mengenstaffel des Bieters, jedoch mindestens 1 AK in den jeweiligen Gewerken Maler, Bodenleger, Tischler, Heizung/ Sanitär und Elektro verfügbar.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinausuneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und —die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Bedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen enthalten einen ausfüllbaren Teilnahmeantrag, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung Ihres Teilnahmeantrages zu verwenden haben;
2) Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3) Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes;
4) Teilnahmeanträge und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen;
5) Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform www.subreport.de einzureichen;
6) Verspätet eingereichte Bewerbungen, Teilnahmeanträge und Angebote werden nicht gewertet;
7) Die Teilnahme der Bewerber/ Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen;
8) Der Auftraggeber wird, fehlende Nachweise und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern bzw. Bietern nachzufordern;
9) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt;
10) Fragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport.de. mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb für den Leer-Wohnungsausbau“ zu stellen. Für Fragen, die nach dem 21.07.2023 (Ortszeit:10.00) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Die Bieter haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
11) Für Fragen zu der Plattform www.subreport.de nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten Herr Ralf Jedecke (E-Mail: , Telefon +49(0) 221 98 57 845) ;
12) Die Bewerber/ Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2 Satz 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabe Entscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in§135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland