Fachingenieurleistungen Tragwerksplanung für Wohnungsneubau Judith-Auer-Straße in Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: LWB_ZE-2023-0028
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wintergartenstraße 4
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachingenieurleistungen Tragwerksplanung für Wohnungsneubau Judith-Auer-Straße in Leipzig
Fachingenieurleistungen der Tragwerksplanung (TWP) der Leistungsphase 1-6 einschließlich besondere Leistungen LPH 1-8 bei stufenweiser Beauftragung (Stufe 1: LPH 1/2, Stufe 2: LPH 3/4, Stufe 3: LPH 5-7 und Stufe 4: LPH 8) gemäß HOAI für Wohnungsneubau
Leipzig, Stadtteil Reudnitz-Thonberg
Die LWB mbH plant auf dem Areal Judith-Auer-Straße eine Wohnbebauung mit maximal möglicher Wohnfläche zu errichten. Es ist beabsichtigt Leistungen der Fachingenieurleistung Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 - 8 bei stufenweiser Beauftragung gemäß HOAI im Rahmen des Neubauvorhabens zu vergeben.
Die Wohnungen sind als 1,5-, 4- und 5-Raum- geplant. Es ist vorgesehen, ein Drittel der Wohnungen gefördert gem. FRLgMW zu erstellen. Primat hat eine nachhaltige, kostenopti-mierte und dadurch wirtschaftliche Bauweise. Der Standort befindet sich in Leipzig, Reudnitz-Thonberg. Die Städtebauliche Zielstellung ist die Erstellung eines Gesamtensembles, wel-ches den Bereich mit den bereits fertig gestellten Nachbarbebauungen ergänzt. Zur Erstel-lung von durchwohnbaren Wohnungen wird eine Gebäudetiefe von ca. 11,5-12,0 m als opti-mal angesehen. Die Zugänge zum Innenhof sind barrierefrei zu gestalten. Vorgeschrieben werden generell Baukörper mit Unterkellerung. Diese sind halbversenkt auszubilden, um ein Hochparterre im ersten Wohngeschoss zu erzielen. (Weitere Informationen können dem Anforderungsprofil entnommen werden.)
Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise - Stufe 1: Leistungsphase 1/2, Stufe 2: Leistungsphase 3/4, Stufe 3: Leistungsphase 5-7 und Stufe 4: Leistungsphase 8. Es besteht kein Rechnsanspruch auf die Beauftragung der Stufe 2, 3 und 4. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungen oder
Teilleistungen der Stufe 2 (Leistungsphase 3/4) und Stufe 3 (Leistungsphase 5-7) durch spätere gesonderte schriftliche Beauftragung abzurufen. Die Folgebeauftrag setzt einen entsprechenden Gremienbeschluss voraus.
Siehe 1. Verfahrensbrief Punkt 12 "Kriterien zur Auswahl der Bewerber"
Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der Bewertungsmatrix gemäß Punkt 12 des 1. Verfahrensbriefes. Maximal möglich sind 3 Punkte. Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotabgabe aufgefordert. Bewertung zusätzlicher Referenzen erbracht im Zeitraum von 2017 bis 2023:
- Referenz Z1: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 - 8 für den Neubau eines Wohngebäudes der Gebäudeklasse V, mind. Honorarzone III, Bau-werkskosten (KG 300 + 400) von mind. 15,0 Mio. EUR brutto (mögliche Bepunktung: 1 Punkt);
- Referenz Z2: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen mind. 2 - 8 für den Neubau eines Gebäudes GK V in Holz-/Holz-Hybrid Bauweise, mind. Honorar-zone III, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 10 Mio. EUR brutto (mögliche Bepunktung: 2 Punkte)
Falls durch Punktegleichstand die Höchstzahl der Bewerber überschritten wird, sieht der Auftraggeber zur Ermittlung der konkreten Teilnehmerzahl das Losverfahren vor.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zuerst erfolgt nur die Beauftragung der 1. Stufe, d. h. der Leistungsphase 1 und 2 gemäß HOAI. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf eine weitere Beauftragung auch der weiteren Stufen/ Leistungsphasen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Teilnahmeantrag (Anlage 1 zum 1. Verfahrensbrief ):
1. Nachweis über die aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014
2. Eignerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlüssgründe nach
§§ 123 und 123 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlüssgründe nach § 21 des ArbeitnehmerEntsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen
4. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder)
5. Nachweis über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erklärt wird. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer, konzernverbundener Unternehmer oder sonstige Dritter) und beruft er/sie sich auf deren technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so sind diese Unternehmen entsprechen zu benennen und die Nachweise und Erklärungen gemäß dem Teilnahmeantrag in entsprechender Weise auch von den
anderen Unternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beruft, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.
Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundene Unternehmen berufen
möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Dritten für die Auftragsausführung tatsächlich in geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen. Die Forderungen bezüglich Bewebergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen gelten auch für Ziffer III.1.2) und III.1.3).
Abgabe der Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Teilnahmeantrag (Anlage 1
zum 1. Verfahrensbrief):
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossen Geschäftjahre
2. Eigenerklärung und Nachweis über das Bestehen oder den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für jedes Mitglied getrennt zu erbringen.
Zur Berufshaftpflichtversicherung:
Die Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssumme aufzuweisen: 1,5 Mio. EUR für Personenschaden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden,
Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssumme bestehen wird.
Abgabe der Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Teilnahmeantrag (Anlage 1 zum 1. Verfahrensbrief):
1. Nachweis von Referenzen im Zeitraum von 2017 bis 2023 im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen (Geschosswohnungsbau, nachhaltiges Bauen, innerstädtisches Bauen) jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers
nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftraggegenstandes, der Leistungszeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter; Der Auftraggeber behält sich vor, alle bezüglich der geforderten Referenzen getätigten Erklärungen/
Angaben des Bewerbers durch Nachfrage beim jeweiligen Auftraggeber zu verifizieren.
2. Angaben über das Büro, Angaben zur Anzahl (jährliches Mittel, Beschäftigte und Anzahl Führungskräfte) und Qualifikation der Beschäftigten, zur technischen Ausstattung
des Büros sowie - sofern zutreffend - Ausführungen zur Zusammenarbeit mit den benannten Nachunternehmer(n)
zu 1) Referenzen:
a. mindestens eine Referenz über Tragwerksplanung für den Neubau eines Wohn-
gebäudes, mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 10,0 Mio. EUR brutto; Nachzuweisen sind dabei die Leistungen der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen mindestens von 2 - 6 gemäß HOAI. Der Nachweis der Erbringung der Leistungen in diesen Leistungsphasen kann durch Vorlage mehrerer Referenzen aus dem Zeitraum 2017-2023 erbracht werden.
b. mindestens eine Referenz über Tragwerksplanung für den Neubau eines Gebäudes der Gebäudeklasse V, mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 10,0 Mio. EUR brutto; Nachzuweisen sind dabei die erbrachten Leistungen der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen mindestens von 2 -6 gemäß HOA. Der Nachweis der Erbringung der Leistungen in diesen Leistungsphasen kann durch Vorlage mehrerer Referenzen aus dem Zeitraum von 2017 - 2023 erbracht werden.
zu 2) Angaben zur Anzahl der Beschäftigten
Mindestforderung: 7 Mitarbeiter:innen, davon 5 Ingenieur:innen
Die zu vergebende Leistung ist Ingenieur:innen oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen verfügen, welche die Berufsbezeichnung Ingenieur tragen dürfen, vorbehalten.
Ein Eignungsnachweis kann des Weiteren durch ein Prüfungszeugnis, ein Diplom oder vergleichbaren Befähigungsnachweis, dessen Anerkennung nach der Richtlinie
2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist, geführt werden, wenn im jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung "Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt ist.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern.
2. Auskünfte/Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb:
Für Interessentenfragen, die nach dem 24.07.2023 eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden.
3. Auskünfte/Rückfragen zum Angebotsverfahren:
Für Fragen, die nach dem 22.09.2023 eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden.
4. Die Fragen und Antworten werden anonymisiert über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform veröffentlicht. Bewerber/Bieter haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bereits registrierte Bewerber/Bieter werden durch die Vergabeplattform informiert.
3. Da die Angebotseinreichung elektronisch erfolgt, ist den Vergabeunterlagen kein Angebotsformblatt beigefügt. Ein Angebotsschreiben wird im AI-Bietercockpit generiert.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertraes nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.