Microsoft 365 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/03-50701
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4152870
Fax: +49 415287-1750
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hereon.de
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft 365
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden Leistungen für die nahtlose Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von weiteren Lizenzen für Softwareprodukte der Firma Microsoft durch einen entsprechenden Handelspartner auf der Basis der Konditionenverträge des Bundesministeriums des Inneren (BMI) angefragt. Während der gesamten Laufzeit können Lizenzerweiterungen oder neue Softwareprodukte für Online- und OnPremise-Produkte in den Vertrag aufgenommen werden.
Helmholtz-Zentrum hereon GmbH Max-Planck-Straße 1 21502 Geesthacht
Zusätzlich sind vom Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen und nachzuweisen:
- Verwaltung der Verträge
- Unterstützung bei der jährlichen True Up Meldung
- Lizenzberatung
- Mitteilung über Änderungen an Lizenzbedingungen und Einführung neuer Microsoft Produkte
- Benennung eines festen Ansprechpartners und eines Stellvertreters auf Seiten des Handelspartners, welche mindestens über aktuelle Zertifizierungen als Microsoft Certified Professional (MCP) oder Microsoft Licensing Professional (MLP) verfügen.
- Der Ansprechpartner ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Die Reaktionszeit für Anfragen beträgt 1 Werktag.
- Das eingesetzte / ausführende Personal beherrscht die deutsche Sprache in Wort und Schrift verhandlungssicher
Die aufgeführten Leistungen sind vom Auftragnehmer grundsätzlich kostenfrei zu erbringen bzw. bei der Kalkulation der Angebotspreise entsprechend zu berücksichtigen.
Zuschlagserteilung
Der Zuschlag erfolgt gemäß § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot.
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien ermittelt:
Zuschlagskriterium
Preis 100 %
Sollten mehrere identische wirtschaftlichste Angebote vorliegen entscheidet das Los.
Laufzeit: 01.06.2023-31.05.2026
Bei Vertragsabschluss wird ein EVB-IT Vertrag zur Anwendung kommen.
Weitere Details gem. Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe CANCOM
Postanschrift: Messerschmittstr. 20
Ort: Jettingen-Scheppach
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89343
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 82259961243
Fax: +49 822541243
Internet-Adresse: http://cancom.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDY1HT7W4QB
Postanschrift: Villemomblerstraße76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.