Lieferung eines 3-Achs-Allrad LKW mit Kommunalhydraulikanlage, Ladekran und Dreiseitenkipper (Winterdienst-LKW, Neufahrzeug) Referenznummer der Bekanntmachung: 23 150 4
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Frenzel
E-Mail:
Telefon: +49 3591-5251-23314
Fax: +49 3591-5250-23314
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines 3-Achs-Allrad LKW mit Kommunalhydraulikanlage, Ladekran und Dreiseitenkipper (Winterdienst-LKW, Neufahrzeug)
Lieferung von 1 Stück 3-Achs-Allrad-Lastkraftwagen mit Dreiseitenkipper, Ladekranaufbau hinter dem Fahrerhaus, Kommunalfahrzeug für den Straßenbetriebs- und Winterdienst, zulässige Gesamtmasse 26.000 kg (Auflastung bis 30.000 kg technisch zulässige Gesamtmasse beim Einsatz als Winterdienst-LKW), Lackierung in RAL 2011, Neufahrzeug.
Mit Kommunalhydraulikanlage zum Betreiben eines Frontschneepfluges, einer Aufsatz-Streumaschine, einer Aufsatz-Solesprühanlage und einem Asphaltthermobehälter. Der aufgeführte LKW ist mit einer Luftfederunterstützung der Vorderachse (Achse 1), mit einer luftgefederten Hinterachse (Achse 2) und einer lenkbaren, liftbaren und luftgefederten Nachlaufachse (Achse 3) auszustatten.
Bautzen, DE
1. Kurzbeschreibung der Leistung
Lieferung von 1 Stück 3-Achs-Allrad-Lastkraftwagen mit Dreiseitenkipper, Ladekranaufbau hinter dem Fahrerhaus, Kommunalfahrzeug für den Straßenbetriebs- und Winterdienst, zulässige Gesamtmasse 26.000 kg (Auflastung bis 30.000 kg technisch zulässige Gesamtmasse beim Einsatz als Winterdienst-LKW), Lackierung in RAL 2011, Neufahrzeug.
Mit Kommunalhydraulikanlage zum Betreiben eines Frontschneepfluges, einer Aufsatz-Streumaschine, einer Aufsatz-Solesprühanlage und einem Asphaltthermobehälter. Der aufgeführte LKW ist mit einer Luftfederunterstützung der Vorderachse (Achse 1), mit einer luftgefederten Hinterachse (Achse 2) und einer lenkbaren, liftbaren und luftgefederten Nachlaufachse (Achse 3) auszustatten.
Die weiteren technischen Anforderungen und Detailanforderungen sind in dieser Ausführungsbeschreibung aufgeführt.
2. Verwendungszweck
Das Fahrzeug wird in einer Straßenmeisterei des Landkreises Bautzen zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen einschließlich an Rad-, Fußwegen und Nebenanlagen sowie zum Winterdienst eingesetzt.
Die Spezifikationen resultieren im Wesentlichen aus den Anforderungen für Fahrzeuge und Geräte des Straßenunterhaltungs- / Straßenbetriebsdienstes und an ein Winterdienstfahrzeug für den mittelschweren Räum- und Streueinsatz.
Verschiedene bereits beim Auftraggeber vorhandene Komponenten zum zeitweiligen Einsatz müssen zwingend am neuen Fahrzeug weiterverwendet werden:
• Holzgreifer für Ladekran,
• Gitteraufsatz (Bordwanderhöhung) für Kippbrücke
• und eine sogenannte Splittmulde (heckseitig montierbar)
Eine Musterbesichtigung dieser drei vorhandenen Zubehöre ist vom Bieter beim Auftraggeber möglich. Details dazu sind in dieser Ausführungsbeschreibung aufgeführt.
Beim Auftraggeber ist desweiteren ein sogenannter zusätzlicher Wechselradsatz (Kompletträder für Achse 1 und Achse 2, bestehend aus Bereifung und Felge) vorhanden. Dieser Radsatz muss zwingend am neuen Fahrzeug als Wechselradsatz weiterverwendet werden können. Details sind in dieser Ausführungsbeschreibung unter Pkt. 4.4.3 Bereifung aufgeführt.
Mit dem Fahrzeug werden Sonderrechte gem. § 35 Abs. 6 StVO in Anspruch genommen. Die Ausrüstung und Verwendung von einer oder mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht -Rundumlicht- ist diesem Fahrzeug gem. § 52 Abs. 4 StVZO uneingeschränkt gestattet.
Das Mitführen von diversen, geeigneten Anhängern bzw. Verkehrssicherungstechnik (fahrbare Absperrtafeln) ist im Betriebsdienst vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kundendienstwerkstatt/Ersatzteilversorgung
Der Auftragnehmer hat für das angebotene Fahrzeug des benannten Fabrikates und Typs, die Durchführung von Garantie- und Gewährleistungsarbeiten sowie Wartungen und Reparaturen in eigener autorisierter Kundendienstwerkstatt zu gewährleisten. Die Erbringung von Kundendienstleistungen ist auch mit mobilen Kundendienstfahrzeug durch den Bieter vor Ort möglich.
Die eigene autorisierte Kundendienstwerkstatt muss sich im Landkreis Bautzen oder im Umkreis von 50 km vom Erfüllungsort befinden.
Insbesondere während der Winterdienstperiode muss gewährleistet sein, dass die Strecke zwischen der Kundendienstwerkstatt und Erfüllungsort innerhalb von 60 Minuten Fahrtzeit durch den Bieter mit dem Kundendienstfahrzeug erreicht wird.
(Überprüfung erfolgt durch Routenplaner-Maps bei normaler Verkehrslage und normaler Witterung)
Zertifizierung der Fertigung nach ISO 9000/9001
Einzuhaltende Vorschriften:
Die Ausführung und der Lieferumfang müssen, falls in der Leistungs- und Ausführungsbeschreibung nicht abweichend gefordert, den in Anlage 2 aufgeführten Vorschriften und Richtlinien der jeweils gültigen, aktuellen Ausgabe entsprechen.
Das zu liefernde Fahrzeug inkl. An- und Aufbauten hat zwingend inländischer Spezifikation zu entsprechen (Deutschlandausführung, linksgelenkt, kein sogenannter RE-Import) und muss nach dem derzeit gültigen EU-Straßenverkehrs-
recht gebaut und abgenommen werden.
Die am LKW und den An- und Aufbauten angebrachten Beschriftungen, Bediener- und Warnhinweise u.a. müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Displayanzeigen und Anzeigen im/am Armaturenbrett des LKW sowie für/am Ladekran müssen in deutsch und metrisch sein.
Der gesamte Leistungsumfang und das Fahrzeug müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung die für Straßenfahrzeuge maßgebenden Gesetze, den neuesten einschlägigen Bestimmungen, Vorschriften, Normen, wie z.B. EG-Richtlinien, StVZO, DIN- und EN-Normen, geltenden Unfallverhütungsvorschriften, Gerätesicherheitsgesetz, EG-Maschinenrichtlinie, Vorschriften über elektrische Anlagen, VDE-Normen etc. sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln der Europäischen Gemeinschaft in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.
Die Aufbaurichtlinien des Fahrzeugherstellers sind verbindlich zu erfüllen.
Musterbereitstellung / Vorführung
Auf Anforderung der ausschreibenden Stelle ist innerhalb der Zuschlagsfrist vom Bieter eine Musterbereitstellung mit Vorführung und Probefahrt zu gewährleisten. Die Musterbereitstellung/Vorstellung erfolgt am Erfüllungsort und ist vom Bieter kostenlos durchzuführen. Mit Zustimmung der ausschreibenden Stelle kann die Musterbereitstellung mit Vorführung auch im Landkreis Bautzen oder im Umkreis von 50 km vom Erfüllungsort stattfinden. Die Reisekosten zur Vorführung außerhalb des Erfüllungsortes übernimmt der Bieter. Es ist von 4 Teilnehmern der ausschreibenden Stelle und einer Musterbereitstellung auszugehen. Die zu übernehmenden Kosten richten sich nach den Bestimmungen des Sächsischen Reisekostengesetzes (SächsRKG).
Der vorzuführende 3-Achs-Allrad-LKW muss zur Musterbereitstellung mit dem angebotenen Ladekran und der angebotenen 3-Seiten-Kippbrücke ausgerüstet sein sowie im Wesentlichen die Anforderungen der Leistungs- und Ausführungsbeschreibung erfüllen.
Baubesprechung:
Erfolgt die Erbringung einer Teilleistung, nach produktionsseitiger Fertigstellung des Fahrzeuges im Herstellerwerk (Fahrgestell mit Fahrerhaus) in einer Betriebsstätte des Bieters und/oder bei einem Unterauftragnehmer (Aufbauer, Ausrüster), so hat jeweils eine Baubesprechung am Ort der zu erbringenden Teilleistung zu erfolgen. Die Baubesprechungen sind Bestandteile der Leistung und sind vom Bieter und den Unterauftragnehmern auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu gewährleisten. Bei den Baubesprechungen ist die Inaugenscheinnahme der in Rede stehenden Leistung (LKW und Teilleistung) abzusichern. Der Auftraggeber kann die beim Bieter oder bei den Unterauftragnehmern stattfindenden Baubesprechungen in Anspruch nehmen. Die dadurch entstehenden Reise-, Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten übernimmt der Bieter (Auftragnehmer).Es ist von zwei Teilnehmern des Auftraggebers und zwei Baubesprechungen auszugehen. (d.h.: Baubesprechung beim Ladekranausrüster oder Baubesprechung beim Einbauer der Kommunalhydraulikanlage/Kippbrücke/ Konservierungsbetrieb sowie beim Bieter/ Auftragnehmer zwecks lokale Zubehörausrüstung und Fertigstellung des Komplettfahrzeuges vor Übergabe)
Die zu übernehmenden Kosten richten sich nach den Bestimmungen des Sächsischen Reisekostengesetzes (SächsRKG).
Die Baubesprechungen bei den Aufbauern/Unterauftragnehmern vor Ort können als Grundlage (Zwischenprotokollierung der Teilleistung) für die schlußendliche Abnahme dienen.
Bei Erfordernis kann auf Verlangen des Auftraggebers die Baubesprechung, nur Bauberatung ohne Fahrzeugbesichtigung, auch beim Auftraggeber (ausschreibende Stelle) erfolgen.
Organisatorische Abstimmungen sind durch den Auftragnehmer mit den Aufbauer/Unterauftragnehmern eigenverantwortlich zu klären. Technische Abstimmungen, die eine Änderung gegenüber den vom Bieter, Zulieferer oder Unterauftragnehmer erklärten Angaben aus dem Angebot darstellen, sind dem Auftraggeber mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung der ausschreibenden Stelle/Auftraggeber.
Abnahme:
Die förmliche Abnahme des betriebsbereiten kompletten Fahrzeuges als Gesamtleistung erfolgt durch den Auftraggeber am Erfüllungsort. Vom Auftrag-
nehmer sind Lieferumfang nachzuweisen und Funktion vorzuführen. Es sind für das betriebsbereite komplette Fahrzeug die Leermassen VA, HA, Gesamt anhand Verwiegungsprotokoll (Wiegekarten, vom Sachverständigen bescheinigte Leermassen) nachzuweisen.
Der Auftraggeber prüft bei Übergabe, ob die Lieferleistung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und erklärt schriftlich die Abnahme.
Erfolgt die Erbringung einer Teilleistung in einer Betriebsstätte des Bieters und/oder bei einem Unterauftragnehmer (Aufbauer, Ausrüster), so kann auf Verlangen der ausschreibenden Stelle eine technische Zwischenabnahme am Ort der erbrachten Teilleistung erfolgen. Die Reise-, Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten übernimmt der Bieter (Auftragnehmer). Es ist von zwei Teilnehmern des Auftraggebers und einem technischen Zwischenabnahmetermin auszugehen. Die zu übernehmenden Kosten richten sich nach den Bestimmungen des Sächsischen Reisekostengesetzes (SächsRKG).
Die Anlieferung des Lastkraftwagens und der im Lieferumfang enthaltenen Gegenstände zum Erfüllungsort ist Bestandteil der Leistung. Die Zuständigkeit für Transport, Überführungskennzeichen, ggf. Be- und Entladearbeiten im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand obliegt dem Auftragnehmer.
Die Leistung gilt als erbracht, wenn die Abnahme erfolgreich und mangelfrei durchgeführt wurde.
Die Zulassung des Neufahrzeuges einschließlich Bereitstellung der amtlichen Kennzeichen werden durch den Auftraggeber nach erfolgreicher Abnahme veranlasst und durchgeführt.
Einweisung:
Der Auftragnehmer führt bei der Übergabe des Fahrzeuges eine Einweisung zur Bedienung und Wartung einschließlich Funktionsproben durch. Die Bediener und das Werkstattpersonal sind in mindestens in folgenden Punkten am Fahrzeug und den
An- und Aufbauten zu unterweisen:
- Bedienung
- Funktionsweise
- Handhabung spezieller Bedienelemente wie z.B. für die Hydraulikanlage
- Allradantrieb einschl. der Sperrungen
- Belastbarkeit der Achsen, technische Auflastungen
- zu verwendende Betriebsstoffe und Füllmengen
- einzuhaltende Luftdrücke
- Wartung und Pflege, empfohlener Wartungsplan
- mögliche Störungen erkennen und Fehlermeldungen deuten
- Maßnahmen nach Fehleranzeigen
- Benutzung von Zubehör und Anbauteilen
- weitere Punkte die für die Handhabung des Komplettfahrzeuges wichtig sind
Die Bediener und das Werkstattpersonal sind an den Ladekran zwecks Bedienung und Wartung ebenfalls umfangreich einzuweisen. Die Durchführung der Einweisung(en) können an den Aufbauer (Unterauftragnehmer) übertragen werden.
Die Einweisung(en) sind Bestandteil des Leistungsumfangs.
Abschnitt IV: Verfahren
nur elektronisch über die Vergabeplattform.
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
• diese Ausführungsbeschreibung mit Anlage 1 (Seite 3-32), Abfragen sind vom Bieter auszufüllen,
• Prospektmaterial des angebotenen Winterdienst-LKW mit Beschreibung und Aufstellung der Serienausstattung des angebotenen Fahrzeuges (Fahrzeug-Produktbeschreibung, einschließlich Kippbrücke und Kommunalhydraulikanlage),
• Motorleistungsdiagramm und Motordatenblatt, mit Kraftstoffverbrauchsangaben,
• Prospektmaterial des angebotenen Ladekranes mit Beschreibung und Aufstellung der Serienausstattung und der im Angebot beinhalteter Sonderausrüstung des Ladekrans,
• Daten-/Maßblätter/Technische Daten von Gewichten und Abmessungen für das Fahrzeug mit Kippbrücke und Ladekran,
• Traglastdiagramm für den Ladekran, Datenblatt Ladekran,
• Nachweis der Einhaltung der Achslasten (Achslastberechnungen, Massen in Winterdienst),
• Zertifizierung der Fertigung nach ISO 9000/9001,
• Kostenaufstellung, Kalkulation der Gesamtkosten „Wartung und Inspektionen LKW mit Kipper“ .
Aus den Angebotsunterlagen müssen die Bauweise, Funktion und Beschaffenheit des kompletten Fahrzeuges eindeutig hervorgehen.
Auf gesondertes Verlangen sind für das angebotene Fahrzeug und den Ladekran folgende Unterlagen vorzulegen:
• Hydraulikschaltplan für Kommunalhydraulikanlage und Ladekran,
• Angaben zum herstellerseitigen Korrosionsschutz von Fahrgestell, Fahrerhaus, Kippbrücke, Hydraulikrohrleitungen und Ladekran,
• Angaben und Ausführung des zusätzlich geforderten Korrosionsschutzes im Zwei-Schicht-verfahren,
• Herstellerfreigabe oder Bestätigung des Fahrzeugherstellers zur Einhaltung der der Auf- und Anbauvorschriften,
• Prüfzeugnisse.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341-9773800
Fax: +49 341-9771049
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de