Leasing von vier Sonderschutzfahrzeugen, Geländewagen (M1G SB), neutrale Farbgebung, für die Polizei Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: B7308_III
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nordstraße 3-5
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3414948-0
Fax: +49 3414948-200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing von vier Sonderschutzfahrzeugen, Geländewagen (M1G SB), neutrale Farbgebung, für die Polizei Sachsen
Leasing von vier Sonderschutzfahrzeugen, Geländewagen (M1G SB), neutrale Farbgebung, für die Polizei Sachsen
Dresden
Leasing von vier Sonderschutzfahrzeugen, Geländewagen (M1G SB), neutrale Farbgebung, für die Polizei Sachsen
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Ein erstes Offenes Verfahren wurde aufgehoben, lt. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV, da kein Angebot eingegangen war, welches den Bedingungen entsprach.
Nach Änderung der Leistungsbeschreibung, wurde im Anschluss ein erneutes Offenes Verfahren durchgeführt. Bei diesem wurde die Angebotsfrist auf 15 Tage verkürzt, lt. § 15 Abs. 3 VgV, da der Tatbestand der besonderen Dringlichkeit gegeben ist. Zur Begründung:
Bei den üblichen Fristen für EU-Verfahren könnte erfahrungsgemäß, unter Berücksichtigung der Lieferzeiten für Sonderschutzfahrzeuge, der geforderte Lieferzeitraum (2x Geländewagen bereits ab Dezember 2023) und damit das Vertragsende der Bestandsfahrzeuge gefährdet sein.
Auch dieses zweite Offene Verfahren musste lt. § 63 Abs. 1 Nr. 1. VgV aufgehoben werden, da kein Angebot eingegangen ist, welches den Bedingungen entspricht.
Es wurde beschlossen, im Anschluss ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit drei Unternehmen durzuführen, lt. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leasing von vier Sonderschutzfahrzeugen, Geländewagen (M1G SB), neutrale Farbgebung, für die Polizei Sachsen
Postanschrift: Lilienthalallee 26
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 80939
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8938220
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs.2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363