Ausschreibung zur Beauftragung eines Generalplaners für einen KiTa-Bau in der Gemeinde Bornhöved Referenznummer der Bekanntmachung: 20178-23

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Bornhöved
Postanschrift: Am Markt 3
Ort: Trappenkamp
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Heuking Kühn Lüer Wojtek
E-Mail:
Telefon: +49 4035528086
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bornhoeved.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung zur Beauftragung eines Generalplaners für einen KiTa-Bau in der Gemeinde Bornhöved

Referenznummer der Bekanntmachung: 20178-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Bornhöved beabsichtigt die Beauftragung eines Generalplaners für den Neubau einer Kindertagesstätte, der sämtliche erforderlichen Planungsaufgabe übernehmen soll.

In diesem Zusammenhang sollen Leistungen aus dem Bereich der Hochbauplanung, der Planung von Freianlagen / Außenanlagen, der Statik und der Technischen Ausrüstung beschafft werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 462 166.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Hauptort der Ausführung:

24619 Bornhöved

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Bornhöved plant auf dem Gemeindegrundstück im Bereich Kuhberg 1 eine neue Kindertagesstätte für ca. 120 Kinder zu errichten. Hierzu wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt, die unter anderem zu prüfen hatte ein Kita Gebäude so zu errichten, dass ein späterer Bau eines Bürgerhauses bzw. betreutes Wohnen ebenfalls auf dem Grundstück möglich ist.

Hierbei wurde durch das Architekturbüro empfohlen, das bestehende Gebäude (ehemals Vereins/ Westbank) nicht ab zu brechen sondern mit in den Neubau zu integrieren.

Genauere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Für die Leistungswertung ist ein Konzept vorzulegen. Einzelheiten ergeben sich aus Ziff. II.2.14) ("Zusätzliche Angaben") in dieser Auftragsbekanntmachung. / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis drei beauftragt (Stufenauftrag).

Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen. Besondere und zusätzliche Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf seitens der Auftraggeberin beauftragt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung dieser besonderer oder zusätzlicher Leistungen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Das Vergabeverfahren wird im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens mit verkürzter Teilnahmefrist durchgeführt.

Die Einhaltung der Teilnahmefrist gemäß § 17 Abs. 2 VgV ist aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit nicht möglich. Die Planungsleistungen müssen unverzüglich beschafft werden, um eine Leistungserbringung noch im Jahr 2023 zu gewährleisten. Das Ortszentrum in Bornhöved soll, beginnend mit den Planungen für eine Kindertagesstätte, zeitnah neu gestaltet werden, so dass eine Verzögerung bei der Leistungsbeschaffung nicht hingenommen werden kann.

Die Planungsaufgabe für den Bau der Kindertagesstätte muss zudem dringlich erfolgen, um die weiteren Beschaffungsleistungen nicht zu verzögern und den Bau in angemessenem zeitlichen Rahmen gewährleisten zu können.

Die Einhaltung der vollständigen Teilnahmefrist, die nur in dem zwingend erforderlichen Maße verkürzt wird, kommt daher nicht in Betracht.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 045-133415
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: s2n-architekten Part. mbB
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 462 166.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR63AW

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/06/2023

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