Ausschreibung zur Beauftragung eines Generalplaners für einen KiTa-Bau in der Gemeinde Bornhöved Referenznummer der Bekanntmachung: 20178-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 3
Ort: Trappenkamp
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Heuking Kühn Lüer Wojtek
E-Mail:
Telefon: +49 4035528086
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bornhoeved.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung zur Beauftragung eines Generalplaners für einen KiTa-Bau in der Gemeinde Bornhöved
Die Gemeinde Bornhöved beabsichtigt die Beauftragung eines Generalplaners für den Neubau einer Kindertagesstätte, der sämtliche erforderlichen Planungsaufgabe übernehmen soll.
In diesem Zusammenhang sollen Leistungen aus dem Bereich der Hochbauplanung, der Planung von Freianlagen / Außenanlagen, der Statik und der Technischen Ausrüstung beschafft werden.
24619 Bornhöved
Die Gemeinde Bornhöved plant auf dem Gemeindegrundstück im Bereich Kuhberg 1 eine neue Kindertagesstätte für ca. 120 Kinder zu errichten. Hierzu wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt, die unter anderem zu prüfen hatte ein Kita Gebäude so zu errichten, dass ein späterer Bau eines Bürgerhauses bzw. betreutes Wohnen ebenfalls auf dem Grundstück möglich ist.
Hierbei wurde durch das Architekturbüro empfohlen, das bestehende Gebäude (ehemals Vereins/ Westbank) nicht ab zu brechen sondern mit in den Neubau zu integrieren.
Genauere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis drei beauftragt (Stufenauftrag).
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen. Besondere und zusätzliche Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf seitens der Auftraggeberin beauftragt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung dieser besonderer oder zusätzlicher Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Vergabeverfahren wird im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens mit verkürzter Teilnahmefrist durchgeführt.
Die Einhaltung der Teilnahmefrist gemäß § 17 Abs. 2 VgV ist aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit nicht möglich. Die Planungsleistungen müssen unverzüglich beschafft werden, um eine Leistungserbringung noch im Jahr 2023 zu gewährleisten. Das Ortszentrum in Bornhöved soll, beginnend mit den Planungen für eine Kindertagesstätte, zeitnah neu gestaltet werden, so dass eine Verzögerung bei der Leistungsbeschaffung nicht hingenommen werden kann.
Die Planungsaufgabe für den Bau der Kindertagesstätte muss zudem dringlich erfolgen, um die weiteren Beschaffungsleistungen nicht zu verzögern und den Bau in angemessenem zeitlichen Rahmen gewährleisten zu können.
Die Einhaltung der vollständigen Teilnahmefrist, die nur in dem zwingend erforderlichen Maße verkürzt wird, kommt daher nicht in Betracht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR63AW
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de