Krankenhaus-Informationssystem (KIS)

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Collm Klinik Oschatz GmbH
Postanschrift: Parkstr. 1
Ort: Oschatz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04758
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.collm-klinik-oschatz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E63478771
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E63478771
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Klinikum in öffentlicher Trägerschaft mit privatrechtlicher Rechtsform
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Krankenhaus-Informationssystem (KIS)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Collm Klinik Oschatz sucht einen zuverlässigen und strategschen Anbieter für ein modernes, leistungsstarkes und zukunftssicheres Klinikinformationssystem (KIS).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 344 424.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Hauptort der Ausführung:

Oschatz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Collm Klinik Oschatz gGmbH betreibt das namensgebende Krankenhaus in Oschatz als Plankrankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 210 stationären Betten sowie acht tagesklinischen Plätzen. Es verfügt über acht Fachbereiche (siehe dazu https://www.collm-klinik-oschatz.de/unsere-leistungen/fachbereiche).

Der Auftraggeber erhält Fördergelder nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Im Rahmen der Fördertatbestände 3 („Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation“), 4 („Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen“), 5 („Digitales Medikationsmanagement“), 6 („Digitale Leistungsanforderung“) und 10 („IT-Sicherheit“) gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 bis 6 KHSFV beabsichtigt der Auftraggeber die Neueinführung (Lieferung, Lizenzierung, Konfiguration, Einweisung und Pflege) eines patientenführenden Klinikinformationssystems (KIS) mit den Leistungsbestandteilen:

1. Patientenmanagement

2. Patientenabrechnung

3. Medizincontrolling

4. Ambulante Dokumentation

5. Zentrale Notaufnahme

6. Belegungsplanung

7. Ärztliche Dokumentation

8. Medikation

9. Order-Entry-Prozess

10. OP und Anästhesie

11. Geriatrie

12. Palliativ

13. Digitale Patientenkurve

14. Grafische Stationsübersicht

15. Mobilität

16. Briefschreibung

17. Sozialdienst

18. Optionen

Das neu beschaffte KIS muss konform zur vorhandenen Telematik-Infrastruktur sein und dabei über entsprechende Schnittstellen unter Wahrung der vom KHZG geforderten Interoperabilitätsstandards mit den vorhandenen Systemen der Collm Klinik Oschatz zusammenwirken.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 344 424.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit maximal vier Bewerbern auf der zweiten Stufe zu führen. Sind nach formaler Prüfung – auch in Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Eignung – mehr als vier geeignete Bewerber vorhanden, bewertet der Auftraggeber die eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der nachstehenden Kriterien:

Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber in vier Stufen vorgehen:

1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages;

2) Überprüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft

3) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,

4) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen, anhand der nachfolgend dargestellten Auswahlkriterien.

Sofern eine Auswahl unter den Bewerbern notwendig wird, wird der Auftraggeber die vier Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Teilnahmeanträge gemäß den nachstehenden Auswahlkriterien die meisten Punkte erzielen.

Auswahlkriterium 1: Umsatz gem. Abschnitt 5.3. a)

Durchschnittlicher Umsatz von mehr als 5 Mio. Euro = 250 Punkte

Durchschnittlicher Umsatz zwischen 4 Mio. Euro und 5 Mio. Euro = 200 Punkte

Durchschnittlicher Umsatz zwischen 3 Mio. Euro und 4 Mio. Euro = 150 Punkte

Durchschnittlicher Umsatz zwischen 2 Mio. Euro und 3 Mio. Euro = 100 Punkte

Durchschnittlicher Umsatz von zwischen 500.000 Euro und 2 Mio. Euro. = 50 Punkte

Auswahlkriterium 2: Referenzen

Auswahlkriterium ist, inwieweit die eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen die geforderten Themenbereiche

1. Patientenmanagement

2. Patientenabrechnung

3. Medizincontrolling

4. Ambulante Dokumentation

5. Zentrale Notaufnahme

6. Belegungsplanung

7. Ärztliche Dokumentation

8. Medikation

9. Briefschreibung

klar abdecken. Die Vergabestelle legt hierbei bis zu fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.

Dies wird wie folgt bepunktet:

Klare Abdeckung von 9 Themenbereichen = 20 Punkte je Installation

Klare Abdeckung von 6 Themenbereichen = 10 Punkte je Installation

Klare Abdeckung von 3 Themenbereichen = 7 Punkte je Installation

Abdeckung von < 3 Themenbereichen = 0 Punkte je Installation

3 Auswahlkriterium 3: Anzahl der Inbetriebnahmen im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren. (max. 100 Punkte)

Anzahl der Inbetriebnahmen:

>10 100 Punkte

10 – 5 50 Punkte

5 – 3 25 Punkte

< 3 0 Punkte

Auswahlkriterium 4: Nachweis, dass die geforderten Interoperabilitätsstandards der Förderrichtlinie des BAS für die Umsetzung der KHZG-Projekte eingehalten werden.

Aussagekräftiger Nachweis zur Einhaltung des Interoperabilitätsstandards 100 Punkte

Keine Bestätigung der Einhaltung des Interoperabilitätsstandards 0 Punkte

Da es sich um eine Mindestbedingung für die Ausführung des Auftrags handelt, ist der Teilnahmeantrag bei Fehlen dieses Nachweises auszuschließen.

Auswahlkriterium 5 - Personal: Anzahl der Projektmitarbeiter:innen im Tätigkeitsbereich des Auftrags, im Verhältnis zu der Anzahl der Installationen

Anzahl der Projektmitarbeiter:innen : x

Anzahl der Installationen: y

Betreuungsschlüssel: (x / y) *10

(Anzahl der Projektmitarbeiter:innen / Installationen) *10

Bewertung des Betreuungsschlüssels:

> 3,0 100 Punkte

2,0 – 2,0 75 Punkte

1,0 – 1,9 50 Punkte

< 1,0 25 Punkte

Auswahlkriterium 6 - Personal: Anzahl der Supportmitarbeiter:innen im Tätigkeitsbereich des Auftrags, im Verhältnis zu der Anzahl der Installationen

Anzahl der Supportmitarbeiter:innen: x

Anzahl der Installationen: y

Betreuungsschlüssel: (x / y) *10

(Anzahl der Supportmitarbeiter:innen / Installationen) *10

Bewertung des Betreuungsschlüssels:

> 3,0 100 Punkte

2,0 – 2,0 75 Punkte

1,0 – 1,9 50 Punkte

< 1,0 25 Punkte

Auswahlkriterium 7: Qualitätssicherungssystem

Eigenerklärung über ein Qualitätssicherungssystem liegt vor 100 Punkte

Es ist kein Qualitätssicherungssystem vorhanden 0 Punkte

Gesamtwertung

Insgesamt können maximal 930 Punkte erzielt werden. Es werden die 4 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung

Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal vier Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten max. 4 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Auswahlkriterium 2, hilfsweise der höhere Umsatz.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.1 - Eigenerklärung das für den Bewerber keine Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels

Eigenerklärung vorzulegen).

1.2 - Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern, sowie der

Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung

vorzulegen).

1.3 - Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, §44 Abs. (1) VGV (mit dem Teilnahmeantrag mittels

Dritterklärung vorzulegen).

1.4 - Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes

Verfahren eröffnet, beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist (mit dem Teilnahmeantrag mittels

Eigenerklärung vorzulegen).

1.5 - Eigenerklärung, dass für das Unternehmen die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 21

SchwarzArbG, § 19 MiLoG nicht vorliegen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2.1 - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, § 45 Abs. (1) Nr. 3 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels

Dritterklärung vorzulegen)

2.2 - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. (1) Nr. 3 VgV mit Mindestdeckungssummen je

Einzelschaden für Personenschäden in Höhe von 5 Mio. EUR, Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe

von 5 Mio. EUR (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen).

Sollte der Bewerber/Bieter derzeit nicht über die o.g. Deckungssummen verfügen, ist ergänzend eine Erklärung der Versicherung

einzureichen, in der bestätigt wird, dass im Auftragsfall die Deckungssummen auf die o.g. Beträge erhöht werden.

2.3 - Erklärung über den Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei Geschäftsjahre, § 45 Abs. (4) Nr. 4 VgV.

Der Umsatz ist in Euro netto per anno anzugeben und beinhaltet die Lizenzen, die Dienstleistung, Hardware (keine

Medizintechnikgeräte) und die Softwarepflege und den Service (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3.1 - Nennung von 5 Installationen in Deutschland im Klinikumfeld in vergleichbarer Klinikgröße des Auftraggebers mit folgenden

Angaben:

Anschrift, Betten Klinik, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).

3.2 - Anzahl der Inbetriebnahmen im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei Jahre. Die Anzahl der Inbetriebnahme sind per

anno anzugeben (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).

3.3 - Nachweis das die geforderten Interoperabilitätsstandards der Förderrichtlinien des BAS für die Umsetzung der KHZG-Projekte

eingehalten werden.

3.4 - Anzahl der Projektmitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Deutschland, die für die Inbetriebnahme zuständig sind (mit

dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).

3.5 - Nach welchem Qualitätssicherungssystem ist die Firma zertifiziert, § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels

Eigenerklärung vorzulegen).

3.6 - Anzahl der Supportmitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Deutschland

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einhaltung der Interoperabilitätsstandards der Förderrichtlinien des BAS

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/07/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.

Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandtei-len von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/06/2023

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