Krankenhaus-Informationssystem (KIS)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Parkstr. 1
Ort: Oschatz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04758
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.collm-klinik-oschatz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Krankenhaus-Informationssystem (KIS)
Die Collm Klinik Oschatz sucht einen zuverlässigen und strategschen Anbieter für ein modernes, leistungsstarkes und zukunftssicheres Klinikinformationssystem (KIS).
Oschatz
Die Collm Klinik Oschatz gGmbH betreibt das namensgebende Krankenhaus in Oschatz als Plankrankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 210 stationären Betten sowie acht tagesklinischen Plätzen. Es verfügt über acht Fachbereiche (siehe dazu https://www.collm-klinik-oschatz.de/unsere-leistungen/fachbereiche).
Der Auftraggeber erhält Fördergelder nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Im Rahmen der Fördertatbestände 3 („Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation“), 4 („Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen“), 5 („Digitales Medikationsmanagement“), 6 („Digitale Leistungsanforderung“) und 10 („IT-Sicherheit“) gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 bis 6 KHSFV beabsichtigt der Auftraggeber die Neueinführung (Lieferung, Lizenzierung, Konfiguration, Einweisung und Pflege) eines patientenführenden Klinikinformationssystems (KIS) mit den Leistungsbestandteilen:
1. Patientenmanagement
2. Patientenabrechnung
3. Medizincontrolling
4. Ambulante Dokumentation
5. Zentrale Notaufnahme
6. Belegungsplanung
7. Ärztliche Dokumentation
8. Medikation
9. Order-Entry-Prozess
10. OP und Anästhesie
11. Geriatrie
12. Palliativ
13. Digitale Patientenkurve
14. Grafische Stationsübersicht
15. Mobilität
16. Briefschreibung
17. Sozialdienst
18. Optionen
Das neu beschaffte KIS muss konform zur vorhandenen Telematik-Infrastruktur sein und dabei über entsprechende Schnittstellen unter Wahrung der vom KHZG geforderten Interoperabilitätsstandards mit den vorhandenen Systemen der Collm Klinik Oschatz zusammenwirken.
Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit maximal vier Bewerbern auf der zweiten Stufe zu führen. Sind nach formaler Prüfung – auch in Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Eignung – mehr als vier geeignete Bewerber vorhanden, bewertet der Auftraggeber die eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der nachstehenden Kriterien:
Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber in vier Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages;
2) Überprüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft
3) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
4) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen, anhand der nachfolgend dargestellten Auswahlkriterien.
Sofern eine Auswahl unter den Bewerbern notwendig wird, wird der Auftraggeber die vier Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Teilnahmeanträge gemäß den nachstehenden Auswahlkriterien die meisten Punkte erzielen.
Auswahlkriterium 1: Umsatz gem. Abschnitt 5.3. a)
Durchschnittlicher Umsatz von mehr als 5 Mio. Euro = 250 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz zwischen 4 Mio. Euro und 5 Mio. Euro = 200 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz zwischen 3 Mio. Euro und 4 Mio. Euro = 150 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz zwischen 2 Mio. Euro und 3 Mio. Euro = 100 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz von zwischen 500.000 Euro und 2 Mio. Euro. = 50 Punkte
Auswahlkriterium 2: Referenzen
Auswahlkriterium ist, inwieweit die eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen die geforderten Themenbereiche
1. Patientenmanagement
2. Patientenabrechnung
3. Medizincontrolling
4. Ambulante Dokumentation
5. Zentrale Notaufnahme
6. Belegungsplanung
7. Ärztliche Dokumentation
8. Medikation
9. Briefschreibung
klar abdecken. Die Vergabestelle legt hierbei bis zu fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Dies wird wie folgt bepunktet:
Klare Abdeckung von 9 Themenbereichen = 20 Punkte je Installation
Klare Abdeckung von 6 Themenbereichen = 10 Punkte je Installation
Klare Abdeckung von 3 Themenbereichen = 7 Punkte je Installation
Abdeckung von < 3 Themenbereichen = 0 Punkte je Installation
3 Auswahlkriterium 3: Anzahl der Inbetriebnahmen im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren. (max. 100 Punkte)
Anzahl der Inbetriebnahmen:
>10 100 Punkte
10 – 5 50 Punkte
5 – 3 25 Punkte
< 3 0 Punkte
Auswahlkriterium 4: Nachweis, dass die geforderten Interoperabilitätsstandards der Förderrichtlinie des BAS für die Umsetzung der KHZG-Projekte eingehalten werden.
Aussagekräftiger Nachweis zur Einhaltung des Interoperabilitätsstandards 100 Punkte
Keine Bestätigung der Einhaltung des Interoperabilitätsstandards 0 Punkte
Da es sich um eine Mindestbedingung für die Ausführung des Auftrags handelt, ist der Teilnahmeantrag bei Fehlen dieses Nachweises auszuschließen.
Auswahlkriterium 5 - Personal: Anzahl der Projektmitarbeiter:innen im Tätigkeitsbereich des Auftrags, im Verhältnis zu der Anzahl der Installationen
Anzahl der Projektmitarbeiter:innen : x
Anzahl der Installationen: y
Betreuungsschlüssel: (x / y) *10
(Anzahl der Projektmitarbeiter:innen / Installationen) *10
Bewertung des Betreuungsschlüssels:
> 3,0 100 Punkte
2,0 – 2,0 75 Punkte
1,0 – 1,9 50 Punkte
< 1,0 25 Punkte
Auswahlkriterium 6 - Personal: Anzahl der Supportmitarbeiter:innen im Tätigkeitsbereich des Auftrags, im Verhältnis zu der Anzahl der Installationen
Anzahl der Supportmitarbeiter:innen: x
Anzahl der Installationen: y
Betreuungsschlüssel: (x / y) *10
(Anzahl der Supportmitarbeiter:innen / Installationen) *10
Bewertung des Betreuungsschlüssels:
> 3,0 100 Punkte
2,0 – 2,0 75 Punkte
1,0 – 1,9 50 Punkte
< 1,0 25 Punkte
Auswahlkriterium 7: Qualitätssicherungssystem
Eigenerklärung über ein Qualitätssicherungssystem liegt vor 100 Punkte
Es ist kein Qualitätssicherungssystem vorhanden 0 Punkte
Gesamtwertung
Insgesamt können maximal 930 Punkte erzielt werden. Es werden die 4 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung
Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal vier Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten max. 4 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Auswahlkriterium 2, hilfsweise der höhere Umsatz.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 - Eigenerklärung das für den Bewerber keine Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels
Eigenerklärung vorzulegen).
1.2 - Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern, sowie der
Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung
vorzulegen).
1.3 - Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, §44 Abs. (1) VGV (mit dem Teilnahmeantrag mittels
Dritterklärung vorzulegen).
1.4 - Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren eröffnet, beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist (mit dem Teilnahmeantrag mittels
Eigenerklärung vorzulegen).
1.5 - Eigenerklärung, dass für das Unternehmen die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 21
SchwarzArbG, § 19 MiLoG nicht vorliegen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
2.1 - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, § 45 Abs. (1) Nr. 3 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels
Dritterklärung vorzulegen)
2.2 - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. (1) Nr. 3 VgV mit Mindestdeckungssummen je
Einzelschaden für Personenschäden in Höhe von 5 Mio. EUR, Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe
von 5 Mio. EUR (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen).
Sollte der Bewerber/Bieter derzeit nicht über die o.g. Deckungssummen verfügen, ist ergänzend eine Erklärung der Versicherung
einzureichen, in der bestätigt wird, dass im Auftragsfall die Deckungssummen auf die o.g. Beträge erhöht werden.
2.3 - Erklärung über den Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei Geschäftsjahre, § 45 Abs. (4) Nr. 4 VgV.
Der Umsatz ist in Euro netto per anno anzugeben und beinhaltet die Lizenzen, die Dienstleistung, Hardware (keine
Medizintechnikgeräte) und die Softwarepflege und den Service (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
3.1 - Nennung von 5 Installationen in Deutschland im Klinikumfeld in vergleichbarer Klinikgröße des Auftraggebers mit folgenden
Angaben:
Anschrift, Betten Klinik, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
3.2 - Anzahl der Inbetriebnahmen im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei Jahre. Die Anzahl der Inbetriebnahme sind per
anno anzugeben (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
3.3 - Nachweis das die geforderten Interoperabilitätsstandards der Förderrichtlinien des BAS für die Umsetzung der KHZG-Projekte
eingehalten werden.
3.4 - Anzahl der Projektmitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Deutschland, die für die Inbetriebnahme zuständig sind (mit
dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
3.5 - Nach welchem Qualitätssicherungssystem ist die Firma zertifiziert, § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels
Eigenerklärung vorzulegen).
3.6 - Anzahl der Supportmitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Deutschland
Einhaltung der Interoperabilitätsstandards der Förderrichtlinien des BAS
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandtei-len von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.