Ersatz HPE-Server Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2023-35 LaSuB

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Schule und Bildung
Postanschrift: Makarenkostraße 2
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08606
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18901ed69a7-4fa6515676c43da6
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://evergabe.sachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ersatz HPE-Server

Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2023-35 LaSuB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48821000 Netzwerkserver
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von insgesamt 15 HPE-Servern und 1 Festplattenspeicher

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2 Dresden
Hauptort der Ausführung:

Leipzig, Chemnitz, Dresden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ersatzbeschaffung von Servertechnik des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) oder gleichwertiger Art. Im SMK und den angeschlossenen Netzen sind ausschließlich HPE-Systeme im Einsatz. Mit Ausschreibung von weiteren HPE-Servern wird einerseits die Ersatzteilverfügbarkeit sichergestellt und außerdem sind die eingesetzten Monitoring-Werkzeuge auf die derzeit vorhandenen Systeme abgestimmt und sollen nicht umgestellt werden. Die Wahl der Einzelkomponenten folgt dem gleichen Konzept einer einheitlichen Ausstattung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 330 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/11/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

• Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvor-schriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Bieters mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, Hauptsitz des Unternehmens sowie ggf. Anzahl weiterer Unternehmensstandorte, (gem. EEE, Teil IV: Kap. B 8). Es sind Angaben zu machen, ob und auf welche Weise der Bieter wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist.

Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften bzw. zu Unterauftragnehmern sowie die Leistungsinhalte der Unterauftragnehmer (EEE Teil IV: Kap. B und C).

• Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (HPE-Server o. gleichwertig), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (gem. EEE Teil IV: Kap. B 1a und 2a),

• Nachweis (Kopie) einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 1 Mio Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese jeweils bis Vertragsschluss beigebracht wird (gem. EEE Teil IV: Kap. B 5).

Bitte beachten Sie, dass die Angaben in der EEE hier nicht ausreichend sind. Auch die bloße Vorlage eines aktuellen Versicherungsnachweises deckt den geforderten Erklärungsgehalt ggf. nicht vollständig ab.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

• Anzahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeiter bezogen auf die letzten drei Jahre (2020 bis 2022),

• drei Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten drei Kalenderjahren mit vergleichbaren oder höherem Leistungsumfang (Server).

Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzleistungen kurz mit folgenden Inhalten:

1. Bezeichnung des Auftragsgegenstandes

2. Liefer-/Leistungszeitraum

3. Name der Auftraggeber ggf. mit deren Kontaktdaten (Anschrift, ggf. Telefonnummer und E-Mail-Adresse)

4. Auftragswert oder -volumen.

Nicht in die EEE eintragbare Angaben sind formlos auf Extraseiten dem Angebot beizufügen.

Bei Bildung einer Bietergemeinschaft, muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

• Nachweis der Einhaltung der geltenden Richtlinien und Gesetze zur Produktionssicherheit (RL 2004/108EG); CE-Zertifizierung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/08/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/08/2023
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bewerber/Bieter ein Unternehmen dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder beim Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.

Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot (einschl. aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.

Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des Weiteren erhalten Sie auf dieser

Internetseite Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3800
Fax: +49 341977-1049
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber den öffentlichen Auftraggebern. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann vom Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 2 GWB:

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/06/2023

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