Maßnahmen zur Jugendberufshilfe im Kreis Segeberg Referenznummer der Bekanntmachung: SE30.00.20230012

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4551951-9618
Fax: +49 4551951-99856
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.segeberg.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Maßnahmen zur Jugendberufshilfe im Kreis Segeberg

Referenznummer der Bekanntmachung: SE30.00.20230012
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Maßnahme ist "Jugendberufshilfe" nach §§ 13, 27.2 und 35a SGB VIII

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 252 800.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Hauptort der Ausführung:

Kreis Segeberg - Der Landrat Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Maßnahme dient

- als niederschwelliger Zugang zur Teilhabe am Bildungssystem,

- als präventive Hilfen nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule zur Verringerung und Vermeidung weiterer Hilfsbedarfe,

- der kleinteiligen und bedarfsgerechten Angebotsgestaltung zur Befähigung des eigenen Lebensalltags,

- der psychosozialen Stabilisierung,

- zur Bearbeitung interpersoneller und familiärer Problemlagen,

- der sozialen Integration der Teilnehmer*innen in den Alltag,

- durch sozialpädagogische Hilfen und schulische Angebote der schulischen und beruflichen Eingliederung in die Arbeitswelt,

- der Aufarbeitung von sozialen und schulischen Rückständen inkl. Abschluss des ESA,

- bedarfsgerecht als Scharnier in der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, der JBA, Trägern von Beschäftigungsangeboten und Kliniken,

- der Nutzung von Netzwerken, um erste Erfahrungen in sozialen Gruppen und bei Arbeitgeber*innen zu sammeln.

Zur Zielgruppe gehören alle Jugendlichen bzw. junge Erwachsene des Kreises Segeberg (Norderstedt o. a. nur bei Kostenübernahme) ab 15 und unter 20 Jahren mit sozialen Benachteiligungen.

Der Maßnahmeort ist Kaltenkirchen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Sozialräumliche Verankerung / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Kompetenzen in der Zielgruppe / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Inklusiions-Kompetenz / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Netzwerk-Kompetenz / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Wirtschaftlichkeit / Gewichtung: 10
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option von zwei Verlängerungen der Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 095-294230
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Regenbogen e.V.

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Regenbogen e.V.
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 252 800.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QY1HG661ZX

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/06/2023

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