Maßnahmen zur Jugendberufshilfe im Kreis Segeberg Referenznummer der Bekanntmachung: SE30.00.20230012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4551951-9618
Fax: +49 4551951-99856
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.segeberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahmen zur Jugendberufshilfe im Kreis Segeberg
Gegenstand der Maßnahme ist "Jugendberufshilfe" nach §§ 13, 27.2 und 35a SGB VIII
Kreis Segeberg - Der Landrat Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg
Die Maßnahme dient
- als niederschwelliger Zugang zur Teilhabe am Bildungssystem,
- als präventive Hilfen nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule zur Verringerung und Vermeidung weiterer Hilfsbedarfe,
- der kleinteiligen und bedarfsgerechten Angebotsgestaltung zur Befähigung des eigenen Lebensalltags,
- der psychosozialen Stabilisierung,
- zur Bearbeitung interpersoneller und familiärer Problemlagen,
- der sozialen Integration der Teilnehmer*innen in den Alltag,
- durch sozialpädagogische Hilfen und schulische Angebote der schulischen und beruflichen Eingliederung in die Arbeitswelt,
- der Aufarbeitung von sozialen und schulischen Rückständen inkl. Abschluss des ESA,
- bedarfsgerecht als Scharnier in der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, der JBA, Trägern von Beschäftigungsangeboten und Kliniken,
- der Nutzung von Netzwerken, um erste Erfahrungen in sozialen Gruppen und bei Arbeitgeber*innen zu sammeln.
Zur Zielgruppe gehören alle Jugendlichen bzw. junge Erwachsene des Kreises Segeberg (Norderstedt o. a. nur bei Kostenübernahme) ab 15 und unter 20 Jahren mit sozialen Benachteiligungen.
Der Maßnahmeort ist Kaltenkirchen.
Option von zwei Verlängerungen der Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Regenbogen e.V.
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QY1HG661ZX
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.