Lieferung eines LF10 nach DIN 14530-5 für die Gemeinde Hetlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 08-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wedeler Chaussee 21
Ort: Heist
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25492
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): für die Gemeinde Hetlingen
E-Mail:
Telefon: +49 4122854119
Fax: +49 4122854219
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.amt-geest-und-marsch-suedholstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines LF10 nach DIN 14530-5 für die Gemeinde Hetlingen
Lieferung eines LF10 nach DIN 14530-5 für die Gemeinde Hetlingen, unterteilt in 3 Lose
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines LF 10 (Kurzzeichen: Los 1)
25491 Hetlingen
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines LF 10
Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF 10 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
25491 Hetlingen
Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF 10 und Zusammenführung aller Lose
(Teil-) Beladung für ein LF 10 nach DIN 14530-5 (Kurzzeichen: Los 3)
25491 Hetlingen
(Teil-) Beladung für ein LF 10 nach DIN 14530-5
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines LF 10 (Kurzzeichen: Los 1)
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 8
Ort: Hemmingstedt
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25770
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau geeignet zur Darstellung eines LF 10 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(Teil-) Beladung für ein LF 10 nach DIN 14530-5 (Kurzzeichen: Los 3)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de