Arbeitsmedizinische Betreuung Sicherheitstechnische Betreuung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 361 / 7479-226013
Fax: +49 8004558888283
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische Betreuung Sicherheitstechnische Betreuung
Nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG) in der jeweils geltenden Fassung, ist in den zu betreuenden Standorten der Auftraggeberin ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger Arbeitsschutz zu gewährleisten. Sowohl zur arbeitsmedizinischen als auch zur sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten der Auftraggeberin soll ein verwaltungsexterner Dienst von Arbeits-/ Betriebsmedizinern und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Anspruch genommen werden.
Die Betreuungsaufgaben für die Arbeitsmedizin sind in Los 1 und für die Sicherheitstechnik in Los 2 ausgeschrieben. Ein Bieter kann sich auf beide Lose bewerben. Im Falle einer getrennten Zuschlagserteilung ist dennoch die Zielsetzung, ein unternehmensweit einheitliches Arbeitsschutzsystem zu leben.
Arbeitsmedizinische Betreuung
deutschlandweit
Nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG) in der jeweils geltenden Fassung, ist in den zu betreuenden Standorten der Auftraggeberin ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Die arbeitsmedizinische Betreuung hat vorzugsweise in den Räumlichkeiten der einzelnen Standorte der Auftraggeberin zu erfolgen. In Fällen, in denen eine Betreuung an den Standorten der Auftraggeberin nicht sachgerecht gewährleistet werden kann, besteht mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin die Möglichkeit, die Leistung in den Betreuungszentren des Auftragnehmers zu erbringen.
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber dem Vertrag um jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern, längstens jedoch bis zum 31.12.2027.
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber dem Vertrag um jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern, längstens jedoch bis zum 31.12.2027.
Sicherheitstechnische Betreuung
deutschlandweit
Nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG) in der jeweils geltenden Fassung, ist in den zu betreuenden Standorten der Auftraggeberin ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Die sicherheitstechnische Betreuung hat vorzugsweise in den Räumlichkeiten der einzelnen Standorte der Auftraggeberin zu erfolgen. In Fällen, in denen eine Betreuung an den Standorten der Auftraggeberin nicht sachgerecht gewährleistet werden kann, besteht mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin die Möglichkeit, die Leistung in den Betreuungszentren des Auftragnehmers zu erbringen.
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber dem Vertrag um jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern, längstens jedoch bis zum 31.12.2027.
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber dem Vertrag um jeweils weitere zwölf Monate zu verlängern, längstens jedoch bis zum 31.12.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (“Eigenerklärung zur Ausschlussgründen“).
- Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
- Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
- Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
- Dem Angebot ist eine Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder
vergleichbar sind, anzugeben ist (“Eigenerklärung Umsatz“).
- Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
- Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
- Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
- Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung,
der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte (“Eigenerklärung Referenzen“).
- Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
- Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
- Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
IKK classic, Vergabestelle, Mittelhäuser Str. 68, 99089 Erfurt
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt “Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
- Die Verfahrenssprache ist deutsch.
- Es gilt deutsches Recht.
- Bei Aufträgen ab einer Summe von 30.000 Euro (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der
im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben (Eigenerklärung Registerabruf)
Dem Angebot sind folgende weitere Unterlagen beizufügen:
- Eine Eigenerklärung, dass im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen:
Personen-, Vermögens- und Sachschäden – jeweils 5.000.000 Euro,
Datenschutzverstöße – 400.000 Euro,
verfügt wird. Die Betriebshaftpflicht ist über die gesamte Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der
Gewährungsfristaufrechtzuerhalten ("Eigenerklärung Haftpflichtversicherung").
- Der Bieter hat mitzuteilen, ob dieser ein kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio. Jahresbilanzsumme) ist.
- Es ist eine Eigenerklärung einzureichen, wonach an der Ausführung des Auftrags keine der in Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind (EU-Sanktionspaket infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine)
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über dasVergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber derAuftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erstin den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin demUnternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagennach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.