Detlefsengymnasium - TGA Leistungen gemäß §§ 53 ff HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2023-0045
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Langer Peter 27a
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 482169497
Fax: +49 4821699497
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Detlefsengymnasium - TGA Leistungen gemäß §§ 53 ff HOAI 2021
Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung gemäß §53 ff HOAI 2021, Anlagengruppen 440, 450, 470 und 480
Dach-, Innenraum- und Fachraumsanierung, Detlefsengymnasium Dänenkamp 5 in 25348 Glückstadt
Itzehoe
Die Planungsleistung der TGA Planung Anlagengruppen 440, 450, 470 und 480 gemäß § 53 ff HOAI 2021 umfasst die Erbringung der LPH 1 bis LPH 3,
optional die LPH 5 bis LPH 9.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der AG wählt unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die Eignungskriterien erfüllen, mindestens drei und maximal sechs Bewerber zu Verhandlungsgesprächen aus. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Auswahlkriterien siehe Auswahl- und Bewertungsbogen für den Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorbemerkungen für die Abschnitte III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) für
Bietergemeinschaften und Unterauftragsvergabe:
Den Einzelbieter sind Bietergemeinschaften gleichgestellt.
Beabsichtigt der Bieter Unteraufträge zu vergeben, sind alle Unterauftragnehmer
zusammengefasst zu benennen. (Anlage 1B).
Eine unterschriebene Erklärung der Unterauftragnehmer über die Leistungsbereitstellung im Auftragsfalle während des Projektzeitraumes ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. (Anlage 1G).
Die allgemeinen Verfahrenshinweise in Abschnitt VI.3). (Zusätzliche Angaben) sind zu beachten.
Vorzulegen sind:
1) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller
Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Anlage zu 1E und Anlage zu 1F).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnete Erklärung abzugeben.
2) Eigenerklärung darüber, dass die in § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 GWB genannten
Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen (Anlage zu 1A).
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe
von 1 500 000 EUR Deckungssumme für Personen sowie 500 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderte Mindestdeckungssumme erhöht wird. In diesem Fall ist die Bescheinigung des Haftpflichtversicherers vor Erteilung des
Auftrags nachzureichen (Anlage 2A); Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters /des Unternehmens bei Bietergemeinschaften /des unterbeauftragten Büros der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise) (Anlage 2B).
Geeignete Referenzen (insgesamt 3) über früher ausgeführte Dienstleistungen in Form einer Liste (Anlage 3C ) der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswerts, der Namen der daran beteiligten Mitarbeiter / Inhaber des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit aktuellem Ansprechpartner (Anlage 3C 1 bis 3C 4).
Die Referenzen müssen mit der zu vergebenden Leistung bezüglich der
Planungsanforderungen vergleichbar sein.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder Unterbeauftragungen sind die Mitarbeiterzahlen in Summe und getrennt voneinander anzugeben. (Anlage 3D).
Es sind im Durchschnitt der letzten drei Jahre mind. 2 festangestellte Ingenieure/innen (mind. FH-Abschluss) nachzuweisen.
Bietergemeinschaften können gemeinsam gezählt werden.
Die Namen der Unterauftragnehmer sind zu benennen und der Nachweis, dass die
Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (Anlage zu 1 G), vorzulegen.
Berufsausübung, geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (1) VgV entspricht Ingenieur/-in (Anlage 3A).
Zugelassen sind:
Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw. Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen.
Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. Satz 1) benennen.
Es ist ein qualifizierter Projektleiter in dem angegebenen Leistungsbereich zu benennen, der die Leistung auch tatsächlich ausführen soll. Bei Bietergemeinschaften oder Unterbeauftragungen ist die Unternehmenszugehörigkeit anzugeben.
1. Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Verpflichtung, gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02.03.1974, geändert durch § 1 Nr. 4 G v.15.8.1974 (gem. Muster Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung),
2. Eigenerklärung über die Bereitschaft, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtung zur Zahlung des Vergabemindestlohns nach § 1 Mindestlohngesetz MiLoG für den Bewerber sowie für etwaige Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern der Bieter oder Unterauftragnehmer nicht im EU-Ausland tätig ist und die Leistung ausschließlich dort erbringt (Anlage zu 1 C Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohnes).
Verpflichtung zur Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind, sowie deren Zuordnung zu den Referenzobjekten.
Ausserdem verpflichtend:
Projektleiter/in und Bauleiter/in müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift fähig sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieterfragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite www.deutschesausschreibungsblatt.de innerhalb der aktuellen Version der Vergabunterlagen zur Vergabenummer K-Steinburg-2023-0045 bereitgestellt.
Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zwingend zu verwenden. Diese stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter www.deutsches-ausschreibungsblatt.de unter der Vergabenummer K-Steinburg-2023-0045 zur Verfügung.
Der ausgefüllte und an den vorgesehen Stellen unterzeichnete Teilnahmeantrag ist digital einschließlich der Anlagen über das Bietercockpit unter der Vergabenummer K-Steinburg-2023-0038 entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen.
Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Eine schriftliche Einreichung per Post, E-Mail, Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher Form ist unzulässig!!!!!
Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des
bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen
hochzuladen. Soweit in den Vergabeunterlagen auf zu verwendende Vordrucke verwiesen wird, sind diese zwingend zu verwenden.
Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch
vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Teilnahmeantrag nicht bereits enthalten sind.
Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
Die Qualität des Teilnahmeantrages einschließlich seiner Anlagen bezüglich der Einhaltung und Umsetzung der Formalitäten hat bei der Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, Einfluss auf die Auswahl der Bewerber.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden, vgl. § 75 Abs.6 VgV.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Ort: Itzehoe
Land: Deutschland