GHV SachsenEnergie - Umbau und Sanierung CITY CENTER: Los FM-IT Gefahrenmeldeanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 801.34/L/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sachsennetze.de
Abschnitt II: Gegenstand
GHV SachsenEnergie - Umbau und Sanierung CITY CENTER: Los FM-IT Gefahrenmeldeanlagen
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden befindet sich das Bestandsgebäude, welches in den 1990er Jahren gebaut, und als polygonales Verwaltungsgebäude ausgebildet ist. Die Grundgeometrie ist ein längliches Rechteck, welches an den breitesten Stellen ca. 125m in Ost-West-Ausrichtung und 79m in Nord-Süd-Ausrichtung misst. Das Gebäude wird durch drei innenliegende Höfe gegliedert, wobei vier Riegel in nordsüdlicher Richtung und zwei Riegel in ostwestlicher Richtung diese umschließen.
Das Gebäude staffelt sich von West nach Ost (fünf Geschosse zu sieben Geschosse). Der erste Innenhof dient als Lichthof für das 1. bis 6.OG und ist über dem 6.OG überdacht. Die beiden anderen Höfe sind nicht überdacht und auf dem Dach des Erdgeschosses begrünt (Ost nach West: Innenhof 1 und Innenhof 2). Auf alle Geschosse verteilt hat das Gebäude eine Bruttofläche von ca. 35.142m².
Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden
• Brandmeldeanlage mit 5 Unterzentralen
• Sprachalarmanlage mit 160 Lautsprechern
• 8 Treppenhaus- und eine modulare NRA-Anlage
• Ca. 1.200 Brandmelder, 3 Rauchansaugsysteme und
ca. 27 Wärmekabelmelder
• Einbruchmeldeanlage mit 2 Zentralen und ca. 150 Türen
• Demontage von vorhandenere Gefahrenmeldetechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GHV SachsenEnergie - Umbau und Sanierung CITY CENTER: Los FM-IT Gefahrenmeldeanlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (27.01.2023, 10.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Diese sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: https://ava.enso.de/ (Vergabe-Nr.: 801.34/L/22).
2) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
6) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de