Aufruf zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zur Veräußerung (i) der Geschäftsanteile an der Glitzner Entsorgung GmbH und (ii) des Betriebsgrundstückes in 08468 Reichenbach im Vogtland
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oelsnitz/Vogtl.
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08606
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreisentsorgung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufruf zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zur Veräußerung (i) der Geschäftsanteile an der Glitzner Entsorgung GmbH und (ii) des Betriebsgrundstückes in 08468 Reichenbach im Vogtland
Die Glitzner Entsorgung GmbH (GLE) mit Sitz in Reichenbach im Vogtland (AG Chemnitz HRB 733) ist eine einhundertprozentige (100 %) Tochtergesellschaft der Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV) deren alleiniger Gesellschafter wiederum der Vogtlandkreis ist. Die GLE betreibt die Einsammlung, Lagerung, Behandlung und Verbringung von Abfällen, vornehmlich von gewerblich tätigen Kunden. Die von ihr genutzte Betriebsimmobilie in 08468 Reichenbach im Vogtland OT Schneidenbach ist ein Teil eines im Eigentum der KEV stehenden Grundbesitzes und durch die GLE gepachtet. Auf einer nicht verpachteten Teilfläche des Grundbesitzes betreibt die KEV einen Wertstoffhof. Das Stammkapital der GLE beträgt 192.000,00 EUR und ist in einen Geschäftsanteil eingeteilt, der von der KEV gehalten wird. Die KEV beabsichtigt die Veräußerung dieses Geschäftsanteils und damit 100 % der GLE sowie des Grundbesitzes, alternativ hiervon nur des Betriebsgrundstückes im Wege eines strukturierten Bieterverfahrens.
Die Glitzner Entsorgung GmbH (GLE) mit Sitz in Reichenbach im Vogtland (AG Chemnitz HRB 733) ist eine einhundertprozentige (100 %) Tochtergesellschaft der Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV) deren alleiniger Gesellschafter wiederum der Vogtlandkreis ist. Die GLE betreibt die Einsammlung, Lagerung, Behandlung und Verbringung von Abfällen, vornehmlich von gewerblich tätigen Kunden. Die von ihr genutzte Betriebsimmobilie in 08468 Schneidenbach steht im Eigentum der KEV und ist durch GLE gepachtet. Auf einer nicht verpachteten Teilfläche betreibt die KEV einen Wertstoffhof. Das Stammkapital der GLE beträgt 192.000,00 EUR und ist in einen Geschäftsanteil eingeteilt, der von der KEV gehalten wird. Die KEV beabsichtigt die Veräußerung dieses Geschäftsanteils und damit 100 % der GLE sowie die Veräußerung des Betriebsgrundstückes im Wege eines strukturierten Bieterverfahrens.
Die KEV behält sich vor, den Wertstoffhof auf dem Betriebsgrundstück für einen Zeitraum von ca. 5 Jahren mit Verlängerungsoption weiterzubetreiben. Hierzu ist eine Mitbenutzung des Betriebsgrundstückes durch die KEV im bisherigen Umfang auf der Grundlage eines, auf den Zeitpunkt der Eintragung der Auflassung des Betriebsgrundstückes im Grundbuch, zu schließenden Pachtvertrages erforderlich. Alternative beabsichtigt die KEV, vom Grundbesitz nur die auf die Betriebsimmobilie entfallende Teilfläche zu verkaufen.
Der Vogtlandkreis und die KEV als alleiniger Gesellschafter haben das Interessenbekundungsverfahren für eine Veräußerung der Geschäftsanteile an der GLE angestoßen, um die Strukturen im Bereich der Abfallentsorgung bestmöglich zu verschlanken sowie der Forderung nach Teilung von hoheitlichen und gewerblichen Aufgaben nachzukommen. Zudem ist aus Sicht der KEV infolge dieser Aufgabeteilung eine Stärkung des Geschäftsmodells der GLE erforderlich.
Durchgeführt wird ein Strukturiertes Bieterverfahren. Auftragsgegenstand ist kein dem deutschen und europäischen Vergaberecht unterfallender öffentlicher Auftrag. Das Verfahren unterliegt damit nicht den europäischen Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU. Ebenfalls keine Anwendung finden der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A und VOB/A-EU), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A-EG bzw. VOL/A) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Sofern in diesem Dokument oder anderen Verfahrensunterlagen (inkl. Anlagen) Begriffe wie „Vergabe“, „Vergabeverfahren“, „Veräußerer“, „Vergabeunterlagen“, „Teilnahmeantrag“, „Bewerber“, Bieter“, „Bindefrist“, „Nebenangebote“ oder Ähnliches verwendet werden, bedeutet dies weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Bezugnahme auf die vorstehend genannten Vorschriften des allgemeinen Vergaberechts. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ausdrücklich auf die entsprechende Geltung solcher Vorschriften verwiesen wird.
Rechtsschutz vor den Vergabekammern besteht nicht. Die KEV ist im Übrigen frei darin, das Verfahren zu jeder Zeit aufzuheben, einzustellen bzw. anderweitig zu beenden, auch ohne, dass eine Veräußerung der Geschäftsanteile oder/und des Betriebsgrundstückes erfolgt. Aus der Einleitung und Durchführung des Verfahrens ergibt sich für die KEV keine Verpflichtung und für die Teilnehmer kein Rechtsanspruch darauf, weitergehende Vereinbarungen, insbesondere Kaufverträge – namentlich mit Blick auf den Erwerb der Geschäftsanteile oder des Grundbesitzes – abzuschließen. Dies gilt auch für die Durchführung von Verhandlungen sowie die Bekanntgabe vertraulicher Informationen gegenüber den Teilnehmern. Alle Teilnehmer am Verfahren müssen sich dessen bewusst sein. § 63 VgV gilt weder direkt noch entsprechend. Die KEV ist nicht verpflichtet den Teilnehmern irgendwelche Kosten für die Teilnahme an dem Verfahren zu erstatten.
Interessenten für die Teilnahme an diesem Verfahren werden aufgefordert, ihr Interesse an der Teilnahme an diesem Veräußerungsverfahren per Post oder E-Mail mit Eingang spätestens bis zum Montag, 31.07.2023 (12:00 (MESZ)), an die o.g. Kontaktstelle zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Interessenbekundung auch durch ein Konsortium oder Joint Venture erfolgen kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag/dem Angebot sind die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise einzureichen:
- kurze Darstellung des Unternehmens (mit Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen),
- Nachweis der operativen Geschäftstätigkeit mit vergleichbaren Leistungen seit mindestens 5 Jahren,
- Angabe von mit dem Geschäftsbetrieb der GLE vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren,
Bei einer Bietergemeinschaft, einem Konsortium oder Joint Venture sind die Nachweise für alle Beteiligten gesondert zu erbringen.
Die Nachforderung weiterer Eignungsnachweise wird ausdrücklich vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Interessenbekundungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Sie müssen Namen und Adresse des Interessenten, die Namen und Kontaktdaten (Adresse, E-Mail und Telefon) der Verantwortlichen, die bei Rückfragen angesprochen werden sollen, sowie die Namen und Kontaktdaten (Adresse, E-Mail und Telefon) gegebenenfalls beauftragter Berater enthalten. Interessenbekundungen im Auftrag einer dritten Partei (einschließlich eines Vertreters oder Beraters) werden nur berücksichtigt, wenn zusammen mit der Interessensbekundung ein ordnungsgemäßer Vertretungsnachweis vorgelegt (und auf Nachfrage durch unverzügliche Vorlage des schriftlichen Originals nachgewiesen) wird.
Nach Erhalt der Interessenbekundungen werden die Interessenten gebeten, eine marktübliche Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Die weiteren Details des Veräußerungsverfahrens werden den Interessenten, die eine form- und fristgemäße Interessenbekundung eingereicht haben, voraussichtlich ab dem 08.08.2023 in einem separaten Schreiben (Prozessbrief) mitgeteilt.
Interessenten, die eine verspätete Interessenbekundung abgeben, werden nicht vom Prozess ausgeschlossen. Nachteile, die sich aus einer verspäteten Interessenbekundung ergeben, gehen jedoch ausschließlich zu lasten der interessierten Partei. Der geplante Veräußerungsprozess und die entsprechenden Fristen werden nicht angepasst. Die KEV behält sich jedoch vor, verspätete, unvollständige bzw. nicht hinreichend aussagekräftige Interessenbekundungen nicht zu berücksichtigen.
Die KEV behält sich das Recht vor, die Anzahl der beteiligten Parteien im weiteren Veräußerungsverfahren zu begrenzen. Der Prozessbrief wird etwaige Interessenten auffordern, (indikative) Angebote für das Geschäft abzugeben. Dies ist vorbehaltlich weiterer Informationen in dem Prozessbrief innerhalb eines Zeitraums von mind. 25 Tagen nach dessen Übersendung vorgesehen.
Die KEV wird die (indikativen) Angebote nach den im Prozessbrief angegebenen Kriterien bewerten (u. a. Unternehmenskonzept für die GLE mit den typischen Geschäftsfeldern; Absicherung der derzeit Beschäftigten (Kündigungsschutz), den Preis). Bieter werden unter anderem nachweisen müssen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel zum Erwerb der Anteile an der GLE und des Betriebsgrundstückes verfügen und zu erwarten ist, dass die für die Transaktion erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Wettbewerbs-, Aufsichts- und anderer Behörden eingeholt werden können.
Eine Kostenerstattung für die Teilnahme am Strukturierten Bieterverfahren erfolgt nicht. Die KEV übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Vermittlungsgebühren, Honorare oder sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Einschaltung Dritter entstehen. Interessierte Parteien tragen die bei ihnen im Zusammenhang mit der Beteiligung am Veräußerungsprozess anfallenden Kosten selbst. Dies gilt auch im Falle eines Abbruches des Veräußerungsprozesses.
Die KEV behält sich das Recht vor, den Veräußerungsprozess jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden. Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig und dient nur zur Erhöhung des Wettbewerbes. Etwaige Dienstleistungsaufträge im Zusammenhang mit einer etwaigen Beteiligung sind nicht Gegenstand.
Durchgeführt wird ein Strukturiertes Bieterverfahren. Auftragsgegenstand ist kein dem deutschen und europäischen Vergaberecht unterfallender öffentlicher Auftrag. Das Verfahren unterliegt damit nicht den europäischen Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU. Ebenfalls keine Anwendung finden der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A und VOB/A-EU), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A-EG bzw. VOL/A) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
Das Einlegen von Rechtsbehelfen ist nicht möglich.