Lieferung von Frühjahrs- und Sommerblumen für die Stadt Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: L-EB01a-2023-00389
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leipzig.de
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Frühjahrs- und Sommerblumen für die Stadt Leipzig
Lieferung von Frühjahrs- und Sommerblumen für die Stadt Leipzig
Die beiden volumenstarken Lose 1 und 2 werden grundsätzlich an verschiedene Bieter vergeben. Eine Abweichung von diesem Grundsatz ist unter folgenden Voraus- setzungen möglich:
1. Für die Lose 1 und 2 liegen nur von einem Bieter wirtschaftliche Angebote vor.
2. Dieser Bieter bestätigt auf entsprechende Nachfrage, die Liefermöglichkeit für Los 1 und Los 2. Die beiden weiteren Sommerblumenlose 3 und 4 sind miteinander und mit den Losen 1 und 2 uneingeschränkt kombinierbar. Für die Vergabe des Loses 5 Frühjahrsblumen gibt es kein Vorbehalt.
Lieferung von Sommerblumen
9 Standorte im Stadtgebiet Leipzig (Innenstadt)- siehe Losbeschreibung
Lieferung von Sommerblumen für die SRL Innenstadt: 125.400 Stück (für die Jahre 2024-2027)
Eine Vertragsverlängerung um weitere 2 Jahre ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Lieferung von Sommerblumen
4 Standorte im Stadtgebiet Leipzig (Innenstadt)- siehe Losbeschreibung
Lieferung von Sommerblumen für die SRL Innenstadt: 112.228 Stück (für die Jahre 2024-2027)
Eine Vertragsverlängerung um weitere 2 Jahre ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Lieferung von Sommerblumen
Engelsdorfer Straße 345, 04319 Leipzig
Lieferung von Sommerblumen für die SRL/Bauhöfe: 13.944 Stück (für die Jahre 2024-2027)
Eine Vertragsverlängerung um weitere 2 Jahre ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Lieferung von Sommerblumen
Prager Straße 212, 04299 Leipzig
Lieferung von Sommerblumen für div. Friedhöfe: 16.420 Stück (für die Jahre 2024-2027)
Eine Vertragsverlängerung um weitere 2 Jahre ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Lieferung von Frühjahrsblumen
3 Standorte im Stadtgebiet Leipzig (Innenstadt- siehe Losbeschreibung; Engelsdorfer Straße 345, 04319 Leipzig ; Prager Straße 212, 04299 Leipzig
Lieferung von Frühjahrsblumen für die SRL Innenstadt/Bauhöfe + div. Friedhöfe: 55.455 Stück (für die Jahre 2025-2027)
Eine Vertragsverlängerung um 2 Jahre ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-1889ea2423e-52807c283ab185d0
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-1889ea2423e-52807c283ab185d0
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-1889ea2423e-52807c283ab185d0
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Das Angebot ist ausschließlich über die Plattform eVergabe.de (Bietercockpit) und nur in der dort vorgegebenen Form (nicht per E-Mail!) und dem vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalt einzureichen. Die Kommunikation zu Verfahren, d.h. sämtliche Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie alle nach der Angebotsöffnung folgenden notwendigen Informationen (z.B. Bieteranfragen und deren Beantwortung, Bieterinformationen, Nachforderungen von Unterlagen, Auftragsschreiben) werden über eVergabe.de bzw. das Bietercockpit bereitgestellt. Ggf. geforderte Sicherheitsleistungen sh. Vertragsunterlagen. Alle unter III.1) der Bekanntmachung geforderten Nachweise bzw. Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).