Leistungssportzentrum Altenberg Los 408.2 Vollelektronische Anschießanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-07H
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungssportzentrum Altenberg Los 408.2 Vollelektronische Anschießanlage
Lieferung, Montage und Installation einer vollelektronischen Anschieß-Anlage im Zuge des Neubaus des Schießstandes in einem Trainingszentrum für die Kufensportarten Bob, Skeleton, Rennrodel sowie für Biathlon und für Mountainbike
01773 Altenberg
4 St. 50-Meter-KK-Gewehr Anschieß-Anlage mit PC, Tablets, Ständer und Verkabelung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 408.2 Nutzerspezifische Technik - Vollelektronische Anschießanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwanebeck
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 39397
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen.
Die Vergabekammern sind bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelt.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gemäß
§ 134 Abs. 1 S. 1 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren ist, dass der vergaberechtliche Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Der Nachprüfungsantrag muss bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, eingelegt werden. Für weitere Informationen vgl.: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]