Planungsleistungen Neubau einer Kita in Grabau Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwarzenbek
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21493
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-schwarzenbek-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Neubau einer Kita in Grabau
Auf einem Baugrundstück der Gemeinde Grabau, das auf den Zweckverband Kindertagesstätten Schwarzenbek-Land übertragen werden soll, soll (unter anderem) eine Kindertagesstätte für etwa 80-100 Kinder errichtet werden. Sie soll direkt gegenüber dem Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Grabau liegen und voraussichtlich die Anschrift Grover Weg 11-13 haben. Gegenstand der im vorliegenden Verfahren zu vergebenden Aufträge sind Planungsleistungen für dieses Vorhaben, und zwar für die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektur) – Los 1 –, für die Objektplanung Freianlagen (Landschaftsgärtnerei) – Los 2 –, für die Fachplanung Technische Ausrüstung, diese wiederum unterteilt in die HLS-Planung (Anlagengruppen 1, 2 und 3 im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI) – Los 3 – und die Elektroplanung (Anlagengruppen 4, 5, 6, 8 im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI) – Los 4 –, sowie für die Tragwerksplanung – Los 5 –.
Objektplanung Gebäude und Innenräume
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Objektplanung Gebäude und Innenräume: die Planungsleistungen der Objekt-planung für Gebäude und Innenräume entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 10.1 zur HOAI 2013 (in der Fassung seit 01.01.2021 inkl. 1. Änderungsverordnung).Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11). Fest beauftragt werden die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los 1 die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Architektur) der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4). Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung (LPH 5-9).
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Objektplanung Freianlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Objektplanung Freianlagen: die Planungsleistungen der Objektplanung für Freianlagen entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 11.1 zur HOAI 2013 (in der Fassung seit 01.01.2021 inkl. 1. Änderungsverordnung).Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11). Fest beauftragt werden die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los 2 die Leistungen der Objektplanung für Freianlagen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4). Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung (LPH 5-9).
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15.1 zur HOAI 2013 (in der Fassung seit 01.01.2021 inkl. 1. Änderungsverordnung) für die Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen) und 3 (Lufttechnische Anlagen).Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11). Fest beauftragt werden die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los 3 die Leistungen der HLS-Planung der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4). Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung (LPH 5-9).
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15.1 zur HOAI 2013 (in der Fassung seit 01.01.2021 inkl. 1. Änderungsverordnung) für die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und Informations-technische Anlagen), 6 (Förderanlagen), 8 (Gebäudeautomation).Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11). Fest beauftragt werden die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los 4 die Leistungen der Elektroplanung der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4). Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen von der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe, der Objektüberwachung und Dokumentation bis einschließlich der Objektbetreuung (LPH 5-9).
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Tragwerksplanung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungen der Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 6 entsprechend Anl. 14.1 zur HOAI 2013 (in der Fassung seit 01.01.2021 inkl. 1. Änderungsverordnung).Stufenweise Beauftragung, siehe unten II.2.11). Fest beauftragt werden die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los t die Leistungen der Tragwerksplanung der Grundlagenermittlung, der Vorplanung, der Entwurfsplanung bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4). Die Auftragsstufe 2 umfasst die stufenweise (optionale) Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Ausführungsplanung sowie der Vorbereitung der Vergabe (LPH 5-6).
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20259
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Freianlagen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU).
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.