Ratzeburg-ehem.Ernst-Barlach-Schule-Tragwerk Referenznummer der Bekanntmachung: 99-3-Tragwerk-2023

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 097-302974)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ratzeburg-ehem.Ernst-Barlach-Schule-Tragwerk

Referenznummer der Bekanntmachung: 99-3-Tragwerk-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Ratzeburg ist ein Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums im Südosten Schleswig-Holsteins. Sie liegt im Kreis Herzogtum Lauenburg. Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von 3.030 ha auf der 14.588 Einwohner (Stand: 2. Quartal 2019) leben.

Die Stadt Ratzeburg wurde 2011 mit der Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren" aufgenommen.

Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" der Stadt Ratzeburg soll die ehemalige Ernst-Barlach-Schule saniert und umgenutzt werden.

Die Ernst-Barlach-Schule liegt zentral auf der Altstadtinsel der Stadt Ratzeburg. Sie besteht aus zwei unterschiedlichen Gebäudeteilen. Das denkmalgeschützte Hauptgebäude verfügt insgesamt über knapp 2.000 m² Nutzfläche, die sich über drei Vollgeschosse mit jeweils 10 Bestandsräumen sowie einem Keller- und Dachgeschoss erstreckt. An das historische Schulgebäude schließen eingeschossige Anbauten von 1963 an. In den 1980er Jahren erfolgte ein weiterer zweigeschossiger Anbau an den bestehenden Anbauten.

Ziel der Stadt Ratzeburg ist es, die Nutzung als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung weiter auszubauen und zu verstetigen.

Gemäß den Zielsetzungen und der bestätigten Machbarkeitsstudie aus 2022 soll die Ernst-Barlach- Schule zu einem Bildungs- und Kulturzentrum für die Stadt Ratzeburg mit den Hauptzielrichtungen "Außerschulische Bildung - Kultur & Kreativität - Raum für bürgerschaftliches Engagement" entwickelt werden.

Um die Nutzung der Ernst-Barlach Schule als Bildungs- und Kulturzentrum langfristig zu ermöglichen, bedarf es einer umfassenden Modernisierung und Instandsetzung des denkmalgeschützten Gebäudes. Nach der Machbarkeitsstudie wird die ehemalige Ernst-Barlach-Schule von den Anbauten aus den 1960 -80 Jahren freigestellt (gemäß Abb. 2). Der denkmalgeschützte Backsteinschulbau wird wieder in seinem historischen Kontext zur Stadt erlebbar.

Für die Ratzeburger Tourist-Information erfolgt ein Anbau. Dieser Anbau wurde in Lage und Kubatur sowohl zur Bildung eines städtebaulichen Tores der Schulstraße, als auch zur Bildung eines Vorplatzes vor dem Schulgebäude als Startplatz eingesetzt.

Der Anbau ist für die Ratzeburger Tourist-Information des Bereiches Tourismus und Stadtmarketing der Stadt Ratzeburg vorgesehen. Die Tourist-Information Ratzeburg bekommt somit einen repräsentativen und sehr gut erreichbaren Standort. Die notwendige Aufmerksamkeit im Stadtbild ist gegeben. Die Barrierefreiheit ist gegeben.

Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind Grundleistungen gem. § 51 HOAI (Tragwerksplanung) sowie besondere Leistungen für das Gebäude der Ernst-Barlach Schule, Seminarweg 1 in Ratzeburg. Zu den Grundleistungen zählen die Modernisierung und Instandsetzung des Altbaus sowie die Errichtung eines Anbaus für die Ratzeburger Tourist-Information.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 097-302974

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Änderung der Angebotsfrist
Anstatt:
Tag: 22/06/2023
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 26/06/2023
Ortszeit: 12:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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