23M00010 Metallbau Oberlicht / 21540006 / CAU Neubau Geowissenschaften Referenznummer der Bekanntmachung: 23M00010 / 21540006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
23M00010 Metallbau Oberlicht / 21540006 / CAU Neubau Geowissenschaften
Neubau des Instituts für Geowissenschaften der Christian-Albrechts-Universität (CAU) zu Kiel
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Hermann-Rodewald-Straße 8-10
Die Arbeiten der Metallbauarbeiten Oberlicht für den Neubau IfG umfassen:
Eigene Baustelleneinrichtung
Technische Bearbeitung wie Aufmaßarbeiten, Werkstatt- und Montageplanung
Pultdach als Stahlkonstruktion mit Aufsatzkonstruktion in Aluminium, Menge ca. 110 m2,
inkl. Lamellenfenster aus Aluminium, Menge ca. 10 m2,
inkl. Verblechung innen und außen aus Stahlblech,
inkl. Einzelanschlagpunkte mit Seilsicherung
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die Vergabe wurde mehrfach richtlinienkonform ausgeschrieben, dabei wurden keine Angebote abgegeben. Aus diesem Grund wurde beabsichtigt, die Leistung erneut mittels eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
auszuschreiben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
23M00010 Metallbau Oberlicht / 21540006 CAU / Neubau Geowissenschaften
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rehau
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Postleitzahl: 95111
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
Postleitzahl: 23566
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]