Elbe, Errichtung eines gesteuerten Flutungspolder bei Außig, Rahmenvertrag – Bauvorbereitende Maßnahmen für Archäologische Grabungen – Grabungsstufe I Referenznummer der Bekanntmachung: 266/2023/60
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rötha
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elbe, Errichtung eines gesteuerten Flutungspolder bei Außig, Rahmenvertrag – Bauvorbereitende Maßnahmen für Archäologische Grabungen – Grabungsstufe I
In Vorbereitung der Ertüchtigung und des Neubaus der Polderdeiche im Zuge der Errichtung des gesteuerten Flutungspolders bei Außig an der Elbe sind archäologische Grabungen der Stufe I des Landesamtes für Archäologie auf den künftigen Deichaufstandsflächen und auf allen Flächen, auf denen Bodeneingriffe im Rahmen von Erschließungs- und Bauarbeiten oder anderen mit Bodeneingriffen verbundenen Maßnahmen, durchzuführen.
Cavertitz OT Außig und Schirmenitz, Belgern-Schildau OT Seydewitz, Stadt Strehla OT Paußnitz, DE
Erdbauarbeiten
- Kampfmittelerkundung mittels Oberflächensondierung
- Abtrag der oberen Bodenschichten bis auf das archäologisch relevante Niveau (meist der gewachsene Boden)
- seitliche Lagerung des abgetragenen Oberbodens
- Oberbodenauftrag und Herstellung des Geländes in den Ursprungszustand
Baubeginn und Bauende der einzelnen Teilmaßnahmen / Bauabschnitte ist in der Baubeschreibung unter Gliederungspunkt 3.1 Ausführungszeitraum wie folgt beschrieben:
- Neubau Absperrdeich mit Absperrbauwerk, Schöpfwerk, Trafostation, Anhebung B 182 und Ertüchtigung HWD Burckhardshof- Seydewitz (DSE Nr. 3): Oktober bis November 2023
- HWD Seydewitz-Paußnitz km 2+200 bis 4+478: November 2023 bis März 2024
- HWD Görzig-Seydewitz km 7+350 bis 9+539: Oktober bis Dezember 2024
- HWD Seydewitz-Paußnitz km 0+000 bis 0+530: Januar bis Februar 2025
- HWD Görzig-Seydewitz km 5+265 bis 7+350: Oktober bis Dezember 2025
- HWD Paußnitz km 0+000 bis km 1+810: Oktober 2026 bis Januar 2027
- HWD Seydewitz-Paußnitz km 0+530 bis 2+200: Oktober bis Dezember 2027
Durch die Vergabestelle werden vom Zuschlagsbieter ab einem Auftragswert von 30.000 € netto der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und der Auszug aus dem Wettbewerbsregister abgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A-EU 2019 § 6a Abs. 1 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung vorzulegen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist auf Verlangen die Gewerbeanmeldung, der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister und der Eintrag in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen.
Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A-EU 2019 § 6a Abs. 2 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung vorzulegen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A-EU 2019 § 6a Abs. 3 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung einzureichen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Es sind insgesamt 2 Referenzen einzureichen. Folgende Referenzanforderungen sollen klar ersichtlich sein:
- 2 durch den Auftraggeber bestätigte Referenzen für die Durchführung von Archäologischen Grabungen der letzten 7 Kalenderjahre
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576; Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht abgeben wird.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweise gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 2c:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Nachweis gemäß VOB/A § 6 a EU Abs. 3g:
Anzahl über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal.
- Nachweis gemäß VOB/A § 6 e EU Abs. 6:
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Urkalkulation
Bei Angeboten, die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
siehe Vergabeunterlage
Abschnitt IV: Verfahren
Die Archäologischen Grabungen werden im Vorfeld der eigentlichen Deichertüchtigung/Ausbau zum Polderdeich ausgeführt. Die Grabungsabschnitte sind in Abhängigkeit vom Bauablauf zur Errichtung des Polders getaktet. Es erfolgt die Koordination der aufeinanderfolgenden Abschnitte. Die 2-monatige Verlängerung ergibt sich aus den aufeinanderfolgenden Bauabschnitten der Bauablaufplanung.
Rötha
nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die eingereichten Unterlagen sind als „Angebot, VG-Nr. 266/2023/60 – GNH – Elbe, Errichtung eines gesteuerten Flutungspolders bei Außig an der Elbe, Rahmenvertrag, Bauvorbereitende Maßnahmen für Archäologische Grabungen – Grabungsstufe I zu bezeichnen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.