Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Staffelkabine nach DIN EN 1846 und in Anlehnung an DIN EN 14530 Teil 22 Referenznummer der Bekanntmachung: 05-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schulweg 19
Ort: Mildstedt
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25866
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung
E-Mail:
Telefon: +49 4841992311
Fax: +49 4841992255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-nordsee-treene.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Staffelkabine nach DIN EN 1846 und in Anlehnung an DIN EN 14530 Teil 22
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Staffelkabine nach DIN EN 1846 und in Anlehnung an DIN EN 14530 Teil 22 für die Gemeinde Ostenfeld im Amt Nordsee-Treene
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines TLF 3000 (Kurzzeichen: Los 1)
25872 Ostenfeld (Husum)
Fahrgestell mit Staffelkabine geeignet zur Darstellung eines TLF 3000
Aufbau geeignet zur Darstellung eines TLF 3000 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
25872 Ostenfeld (Husum)
Aufbau geeignet zur Darstellung eines TLF 3000 und Zusammenführung aller Lose
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines TLF 3000 (Kurzzeichen: Los 1)
Postanschrift: Edisonstraße 44
Ort: Kiel, Wellsee
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau geeignet zur Darstellung eines TLF 3000 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift: Unterm Weinberg 5
Ort: Farnstädt
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06279
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de