Konzession Wärmeversorgung Kiel Strandort Referenznummer der Bekanntmachung: 18302923

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt
Postanschrift: Fleethörn 9
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40771850150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/E311D530-6DB0-4793-92F5-64469CD64276
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/E311D530-6DB0-4793-92F5-64469CD64276
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Konzession Wärmeversorgung Kiel Strandort

Referenznummer der Bekanntmachung: 18302923
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65400000 Andere Energieversorgungsquellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabe einer Konzession zur Wärmeversorgung von Neubauten und Bestandsbauten im Projektgebiet Strandort in Kiel aus nach bestimmten technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien zu errichtenden und zu betreibenden Energieerzeugungs- und Wärmeverteilungsanlagen. Weitere Informationen über die Konzession, die Teilnahmebedingungen und den Verfahrensablauf sind dieser Bekanntmachung sowie ergänzend der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen zu entnehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 7 858 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09323000 Fernwärme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Wärmeversorgung von Neu- und Bestandbsbauten im Projektgebiet Strandort in Kiel aus nach

bestimmten technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien zu errichtenden und zu betreibenden Energieerzeugungs- und Wärmeverteilungsanlagen.

Derzeit wird für die im Rahmen der Konzession zu versorgenden Gebäude ein Wärmebedarf von insgesamt rund 4.700 MWhth mit einer thermischen Leistung von etwa 2.400 kWth prognostiziert, basierend auf einer erwarteten Gebietsentwicklung von bis zu 87.000 m² (BGF) vermietbarer Gewerbe- und Industrieflächen. In den angegebenen BGF sind Flächen für Parkdecks nicht eingeschlossen. Die Anzahl der Anschlusspunkte beläuft sich voraussichtlich auf rund 11 Hausanschlüsse.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 7 858 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 240
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.7: Es ist eine (einvernehmliche) Verlängerung der Laufzeit der Konzession von bis zu 5 Jahren möglich.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Der Auftraggeber wählt aus den geeigneten Bewerbungen 6 aus, die er zur Abgabe eines Erstangebotes auffordert. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen zu den Ziffern III.1.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3 (Technische Leistungsfähigkeit). Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Er behält sich Nachforderungen vor. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechend der sich aus der

Eignungswertung abgeleiteten Rangfolge weitere Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufzufordern. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien zur Befähigung zur Berufsausübung (alle benannten

Anlagen abrufbar unter o.g. Link):

a) Bewerbungsbogen mit Angaben zum Unternehmen (Anlage A-1);

b) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A-2);

c) Erklärungen zu folgenden Ausschlussgründen (gemäß Anlage A-3, A-4 und A-10);

- Keine Straftaten i. S. v. § 123 GWB (kriminelle/terroristische Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug/Subventionsbetrug gegen die EU, Bestechlichkeit/Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Gesundheitswesen, von Mandatsträgern, Vorteilsgewährung/Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

- Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge,

- Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht,

- Keine Geldbuße AEntG, MiLoG,

- Keine Insolvenz o. Ä.,

- Keine schweren Verfehlungen,

- Keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen oder Verhaltensweisen

- Keine sanktionierten Vertragsverletzungen

- Kein dem EU-Sanktionsrecht unterliegender Bezug zu Russland,

d) Nachweis der Eignung durch andere Unternehmen „Eignungsleihe“ (Anlage A-6);

e) Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen bzgl. Kapazitäten (Anlage A-7);

f) Eine allgemeine Unternehmensdarstellung, die das jeweilige Unternehmen insgesamt und im Hinblick auf die

für das Projekt relevanten Tätigkeitsbereiche vorstellt (max. 3 DIN A4-Seiten);

g) Ein Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Nachweis), nicht älter als zwölf Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

a) Eigenerklärung zum Umsatz (Anlage A-1), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowohl insgesamt als auch bezogen auf Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar

sind. Die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und von verleihenden Unternehmen sind kumuliert anzugeben und werden kumuliert berücksichtigt;

b) Erklärung über eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe des Versicherungsumfangs (Sach-, Personen- und Vermögensschäden) (Anlage A-8).

 

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bei Buchstabe a) Umsatzerlöse im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betragen mindestens 2 Mio. EUR pro Geschäftsjahr;

Bei Buchstabe a) Die Umsatzerlöse für vergleichbare Leistungen (Wärmeversorgung im Quartier) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betragen mindestens 1 Mio. EUR pro Geschäftsjahr.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

a) Angabe zur Anzahl der technischen Fachkräfte im Unternehmen, die im Bereich der Wärmeversorgung (Planung, Bau und Betrieb) und dem vorliegenden Projekt vergleichbarer Leistungen tätig sind, bezogen auf

Vollzeitstellen (Anlage A-1). Technische Fachkräfte sind beispielsweise Ingenieure, Wirtschaftsingenieure, technisches Fachpersonal und verwandte Berufe sowie technisches und entsprechend eingesetztes kaufmännisches Fachpersonal in der Projektentwicklung und im Projektmanagement. Nicht eingeschlossen sind beispielsweise Fachkräfte, die nicht für vergleichbare Leistungen eingesetzt werden;

b) Erklärungen zu vergleichbaren Referenzprojekten die durch den Bewerber, ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein verleihendes Unternehmen durchgeführt wurden oder werden (Anlage A-5). Ein Referenzobjekt wird nur gewertet, wenn

1) Wenn das Projekt eine zentrale Wärmeversorgung durch Errichtung und Betrieb eines Wärmenetzes oder dessen Erweiterung z.B. durch Einbindung von Neubaugebieten zum Gegenstand hatte, und dieses Projekt im

Hinblick auf Kosten, Termine und Qualitäten erfolgreich abgeschlossen wurde und innerhalb der letzten acht Jahre (bezogen auf den Tag der Bekanntmachung) für mindestens fünf Jahre erfolgreich betrieben wurde.

2) Wenn keine negativen Auskünfte vorliegen bzw. keine negativen Auskünfte durch die anzugebende Ansprechperson vorliegen. Der Bewerber hat auf Anforderung der KG eine positive Bestätigung der Ansprechperson nachzureichen; liegt eine solche positive Bestätigung vor, wird die KG die Referenz nicht mit dem Argument der negativen Auskunft von der Wertung ausschließen.

3) Wenn das Projekt die Wärmeversorgung eines Neubau-, Entwicklungs- oder Bestandsgebiets zum Gegenstand hatte.

4) Wenn es mindestens drei der folgenden Kriterien a bis e erfüllt:

a) Anzahl der Hausanschlüsse bzw. Anschlussnehmer: >=10

b) Versorgte Grundstücksfläche: >=20.000 m²

c) Versorgte Bruttogrundfläche von Gebäuden: >=20.000 m²

d) Trassenlänge: >=500 m

e) Installierte Erzeugungsleistung thermisch (Wärme): >1,5 MWth

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bei Buchstabe b) Mindestens eine Referenz bezieht sich auf den Bau und Betrieb von

Wärmeversorgungssystemen mit einer Erzeugungsleistung von je mindestens 1,5 MWth.

Bei Buchstabe b) Mindestens eine Referenz bezieht sich auf den Betrieb von Wärmeversorgungsystemen mit

einem Anteilerneuerbarer Energien von mehr als 20 % an der Wärmeversorgung.

Liegen mehr als 6 geeignete Bewerbungen vor, werden diese nach den folgenden Kriterien für die

Eignungswertung mit Punkten bewertet:

1) Technisches Fachpersonal – max. 6 Punkte

1.1) bis 4 Mitarbeiter = 0 Punkte;

1.2) ab 5 bis 9 Mitarbeiter = 1 Punkt;

1.3) ab 10/15/20/25 Mitarbeiter je 1 weiterer Punkt;

1.4) ab 30 Mitarbeiter = 6 Punkte.

2) Referenzprojekte nach installierter Anschlussleistung – je Referenz max. 7 Punkte, max. 2 Referenzen

2.1) Ab ≥ 1,5 MWth bis < 3 MWth: 2 Punkte

2.2) Ab ≥ 3 MWth bis < 5 MWth: 4 Punkte

2.3) Ab ≥ 5 MWth: 6 Punkte

2.4) Referenz umfasst Bau und Betrieb = + 1 Punkt.

3) Referenzprojekte nach Anteil erneuerbarer Energien – je Referenz max. 5 Punkte, max. 2 Referenzen

3.1) >30 % EE = 1 Punkt;

3.2) >40 % EE = 2 Punkte;

3.3) >50 % EE = 3 Punkte;

3.4) Installierte Wärmeleistung >6MWth = +1 Punkt;

3.5) Referenz umfasst Bau und Betrieb = +1 Punkt.

4) Referenzprojekte nach Anteil an Jahreswärme aus Feuerungsprozessen: – je Referenz max. 5 Punkte, max.

2 Referenzen

4.1) Anteil kleiner als 95 %: 1 Punkt

4.2) Anteil kleiner als 85 %: 2 Punkte

4.3) Antel kleiner als 75 %: 3 Punkte

4.4) Installierte Wärmeleistung >6MWth = +1 Punkt;

4.5) Referenz umfasst Bau und Betrieb = +1 Punkt.

5) Referenzprojekte umfassen die Wärmeversorgung eines Industrie- oder Gewerbegebiets – je Referenz max.

1 Punkt, max. 2 Referenzen

 

Insgesamt können 42 Wertungspunkte erreicht werden. Die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber

werden entsprechend der erreichten Punktzahl in eine Rangfolge gebracht. Die 6 geeigneten Bewerber

mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Kann aufgrund

von Gleichstand anhand der Gesamtpunktzahl keine Entscheidung getroffen werden, behält sich die

Vergabestelle vor, alle Bewerber mit Punktegleichstand und damit mehr als 6 Bewerber zur Abgabe eines

Erstangebots aufzufordern. Andernfalls entscheidet für die betroffenen Bewerber mit Punktegleichstand, die zur

Vervollständigung einer Gesamtzahl von 6 geeigneten Bewerbern benötigt werden, das Los.

III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:

Es gilt der abzuschließende Rahmenvertrag zur Wärmeversorgung (Konzessionsvertrag).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 24/07/2023
Ortszeit: 13:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Teilnahmewettbewerb dient der Feststellung der Eignung und der Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs. Alle Informationen zum Verfahren sind in der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen (Unterlagen unter o.g. Link, unter Abschnitt 1.4 abrufbar).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10

Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160

Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der

Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160

Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der

Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen

sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 154 Nr. 4 i.V.m. § 135 Abs. 1GWB,

also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. §

134 GWB oder wegen unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer (Konzessions-)

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs.

3GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch

den öffentlichen Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch

nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - die

Auftragsvergabe - hier: Konzessionsvergabe - im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung

dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/06/2023

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