Konzession Wärmeversorgung Kiel Strandort Referenznummer der Bekanntmachung: 18302923
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzession Wärmeversorgung Kiel Strandort
Vergabe einer Konzession zur Wärmeversorgung von Neubauten und Bestandsbauten im Projektgebiet Strandort in Kiel aus nach bestimmten technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien zu errichtenden und zu betreibenden Energieerzeugungs- und Wärmeverteilungsanlagen. Weitere Informationen über die Konzession, die Teilnahmebedingungen und den Verfahrensablauf sind dieser Bekanntmachung sowie ergänzend der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen zu entnehmen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Wärmeversorgung von Neu- und Bestandbsbauten im Projektgebiet Strandort in Kiel aus nach
bestimmten technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien zu errichtenden und zu betreibenden Energieerzeugungs- und Wärmeverteilungsanlagen.
Derzeit wird für die im Rahmen der Konzession zu versorgenden Gebäude ein Wärmebedarf von insgesamt rund 4.700 MWhth mit einer thermischen Leistung von etwa 2.400 kWth prognostiziert, basierend auf einer erwarteten Gebietsentwicklung von bis zu 87.000 m² (BGF) vermietbarer Gewerbe- und Industrieflächen. In den angegebenen BGF sind Flächen für Parkdecks nicht eingeschlossen. Die Anzahl der Anschlusspunkte beläuft sich voraussichtlich auf rund 11 Hausanschlüsse.
Zu II.2.7: Es ist eine (einvernehmliche) Verlängerung der Laufzeit der Konzession von bis zu 5 Jahren möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wählt aus den geeigneten Bewerbungen 6 aus, die er zur Abgabe eines Erstangebotes auffordert. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen zu den Ziffern III.1.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3 (Technische Leistungsfähigkeit). Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Er behält sich Nachforderungen vor. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechend der sich aus der
Eignungswertung abgeleiteten Rangfolge weitere Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufzufordern. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien zur Befähigung zur Berufsausübung (alle benannten
Anlagen abrufbar unter o.g. Link):
a) Bewerbungsbogen mit Angaben zum Unternehmen (Anlage A-1);
b) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A-2);
c) Erklärungen zu folgenden Ausschlussgründen (gemäß Anlage A-3, A-4 und A-10);
- Keine Straftaten i. S. v. § 123 GWB (kriminelle/terroristische Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug/Subventionsbetrug gegen die EU, Bestechlichkeit/Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Gesundheitswesen, von Mandatsträgern, Vorteilsgewährung/Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
- Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge,
- Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht,
- Keine Geldbuße AEntG, MiLoG,
- Keine Insolvenz o. Ä.,
- Keine schweren Verfehlungen,
- Keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen oder Verhaltensweisen
- Keine sanktionierten Vertragsverletzungen
- Kein dem EU-Sanktionsrecht unterliegender Bezug zu Russland,
d) Nachweis der Eignung durch andere Unternehmen „Eignungsleihe“ (Anlage A-6);
e) Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen bzgl. Kapazitäten (Anlage A-7);
f) Eine allgemeine Unternehmensdarstellung, die das jeweilige Unternehmen insgesamt und im Hinblick auf die
für das Projekt relevanten Tätigkeitsbereiche vorstellt (max. 3 DIN A4-Seiten);
g) Ein Handelsregisterauszug (oder vergleichbarer Nachweis), nicht älter als zwölf Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags.
a) Eigenerklärung zum Umsatz (Anlage A-1), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowohl insgesamt als auch bezogen auf Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar
sind. Die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und von verleihenden Unternehmen sind kumuliert anzugeben und werden kumuliert berücksichtigt;
b) Erklärung über eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe des Versicherungsumfangs (Sach-, Personen- und Vermögensschäden) (Anlage A-8).
Bei Buchstabe a) Umsatzerlöse im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betragen mindestens 2 Mio. EUR pro Geschäftsjahr;
Bei Buchstabe a) Die Umsatzerlöse für vergleichbare Leistungen (Wärmeversorgung im Quartier) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betragen mindestens 1 Mio. EUR pro Geschäftsjahr.
a) Angabe zur Anzahl der technischen Fachkräfte im Unternehmen, die im Bereich der Wärmeversorgung (Planung, Bau und Betrieb) und dem vorliegenden Projekt vergleichbarer Leistungen tätig sind, bezogen auf
Vollzeitstellen (Anlage A-1). Technische Fachkräfte sind beispielsweise Ingenieure, Wirtschaftsingenieure, technisches Fachpersonal und verwandte Berufe sowie technisches und entsprechend eingesetztes kaufmännisches Fachpersonal in der Projektentwicklung und im Projektmanagement. Nicht eingeschlossen sind beispielsweise Fachkräfte, die nicht für vergleichbare Leistungen eingesetzt werden;
b) Erklärungen zu vergleichbaren Referenzprojekten die durch den Bewerber, ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein verleihendes Unternehmen durchgeführt wurden oder werden (Anlage A-5). Ein Referenzobjekt wird nur gewertet, wenn
1) Wenn das Projekt eine zentrale Wärmeversorgung durch Errichtung und Betrieb eines Wärmenetzes oder dessen Erweiterung z.B. durch Einbindung von Neubaugebieten zum Gegenstand hatte, und dieses Projekt im
Hinblick auf Kosten, Termine und Qualitäten erfolgreich abgeschlossen wurde und innerhalb der letzten acht Jahre (bezogen auf den Tag der Bekanntmachung) für mindestens fünf Jahre erfolgreich betrieben wurde.
2) Wenn keine negativen Auskünfte vorliegen bzw. keine negativen Auskünfte durch die anzugebende Ansprechperson vorliegen. Der Bewerber hat auf Anforderung der KG eine positive Bestätigung der Ansprechperson nachzureichen; liegt eine solche positive Bestätigung vor, wird die KG die Referenz nicht mit dem Argument der negativen Auskunft von der Wertung ausschließen.
3) Wenn das Projekt die Wärmeversorgung eines Neubau-, Entwicklungs- oder Bestandsgebiets zum Gegenstand hatte.
4) Wenn es mindestens drei der folgenden Kriterien a bis e erfüllt:
a) Anzahl der Hausanschlüsse bzw. Anschlussnehmer: >=10
b) Versorgte Grundstücksfläche: >=20.000 m²
c) Versorgte Bruttogrundfläche von Gebäuden: >=20.000 m²
d) Trassenlänge: >=500 m
e) Installierte Erzeugungsleistung thermisch (Wärme): >1,5 MWth
Bei Buchstabe b) Mindestens eine Referenz bezieht sich auf den Bau und Betrieb von
Wärmeversorgungssystemen mit einer Erzeugungsleistung von je mindestens 1,5 MWth.
Bei Buchstabe b) Mindestens eine Referenz bezieht sich auf den Betrieb von Wärmeversorgungsystemen mit
einem Anteilerneuerbarer Energien von mehr als 20 % an der Wärmeversorgung.
Liegen mehr als 6 geeignete Bewerbungen vor, werden diese nach den folgenden Kriterien für die
Eignungswertung mit Punkten bewertet:
1) Technisches Fachpersonal – max. 6 Punkte
1.1) bis 4 Mitarbeiter = 0 Punkte;
1.2) ab 5 bis 9 Mitarbeiter = 1 Punkt;
1.3) ab 10/15/20/25 Mitarbeiter je 1 weiterer Punkt;
1.4) ab 30 Mitarbeiter = 6 Punkte.
2) Referenzprojekte nach installierter Anschlussleistung – je Referenz max. 7 Punkte, max. 2 Referenzen
2.1) Ab ≥ 1,5 MWth bis < 3 MWth: 2 Punkte
2.2) Ab ≥ 3 MWth bis < 5 MWth: 4 Punkte
2.3) Ab ≥ 5 MWth: 6 Punkte
2.4) Referenz umfasst Bau und Betrieb = + 1 Punkt.
3) Referenzprojekte nach Anteil erneuerbarer Energien – je Referenz max. 5 Punkte, max. 2 Referenzen
3.1) >30 % EE = 1 Punkt;
3.2) >40 % EE = 2 Punkte;
3.3) >50 % EE = 3 Punkte;
3.4) Installierte Wärmeleistung >6MWth = +1 Punkt;
3.5) Referenz umfasst Bau und Betrieb = +1 Punkt.
4) Referenzprojekte nach Anteil an Jahreswärme aus Feuerungsprozessen: – je Referenz max. 5 Punkte, max.
2 Referenzen
4.1) Anteil kleiner als 95 %: 1 Punkt
4.2) Anteil kleiner als 85 %: 2 Punkte
4.3) Antel kleiner als 75 %: 3 Punkte
4.4) Installierte Wärmeleistung >6MWth = +1 Punkt;
4.5) Referenz umfasst Bau und Betrieb = +1 Punkt.
5) Referenzprojekte umfassen die Wärmeversorgung eines Industrie- oder Gewerbegebiets – je Referenz max.
1 Punkt, max. 2 Referenzen
Insgesamt können 42 Wertungspunkte erreicht werden. Die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber
werden entsprechend der erreichten Punktzahl in eine Rangfolge gebracht. Die 6 geeigneten Bewerber
mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Kann aufgrund
von Gleichstand anhand der Gesamtpunktzahl keine Entscheidung getroffen werden, behält sich die
Vergabestelle vor, alle Bewerber mit Punktegleichstand und damit mehr als 6 Bewerber zur Abgabe eines
Erstangebots aufzufordern. Andernfalls entscheidet für die betroffenen Bewerber mit Punktegleichstand, die zur
Vervollständigung einer Gesamtzahl von 6 geeigneten Bewerbern benötigt werden, das Los.
Es gilt der abzuschließende Rahmenvertrag zur Wärmeversorgung (Konzessionsvertrag).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmewettbewerb dient der Feststellung der Eignung und der Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs. Alle Informationen zum Verfahren sind in der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen (Unterlagen unter o.g. Link, unter Abschnitt 1.4 abrufbar).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen
sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 154 Nr. 4 i.V.m. § 135 Abs. 1GWB,
also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. §
134 GWB oder wegen unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer (Konzessions-)
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs.
3GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - die
Auftragsvergabe - hier: Konzessionsvergabe - im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.