Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von Sperrmüllabfällen aus dem Kreis Ostholstein Referenznummer der Bekanntmachung: ESN230725
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von Sperrmüllabfällen aus dem Kreis Ostholstein
Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von Sperrmüllabfällen aus dem Kreis Ostholstein (2.0)
Los 1: Abhol/Entsor des Sperrmülls vom RCH Nord
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Recyclinghof Nord: Meeschendorfer Weg, 23758 Heiligenhafen -Los 1
Menge p. a. ca. 800 Mg
Der AN übernimmt den vom AG erfassten Sperrmüll auf den drei Recyclinghöfen (Nord, Mitte, Süd). Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt. Los 1 beinhaltet die Mengen vom Recyclinghof Nord und die der nördlichen Sperrmüllsammlung, das Los 2 beinhaltet die Mengen vom Recyclinghof Mitte und die der südlichen Sperrmüllsammlung und das Los 3 beinhaltet die Mengen vom Recyclinghof Süd. Der AN muss für jedes Los zwei leere Wechselcontainer (36 m³) stellen, welche der AN nach rechtzeitiger Anforderung des AG wechselt. Der AG übernimmt die Verladung des Sperrmülls auf den Recyclinghöfen. Der Sperrmüll wird mit der Beladung Eigentum des AN.
Die Mengen der Sperrmüllsammlung werden auf den Recyclinghöfen Nord und Mitte des AG umgeschlagen und vom AN beim AG im Zuge der Lose 1 bis 2 abgeholt. Für die Lose 1 bis 2 können die Bereiche der Sperrmüllsammlung in das nördliche Gebiet (Los 1), nördlich einer gedachten Linie zwischen Lensahn und Oldenburg und in das südliche Gebiet (Los 2), südlich dieser gedachten Linie unterteilt werden.
Der AN muss den Wechsel der Container für die Recyclinghöfe Nord (Los 1) und Mitte (Los 2) nach telefonischer Anforderung oder Meldung per Mail innerhalb von vier Werktagen gewährleisten. Den Wechsel der Container vom Recyclinghof in Bad Schwartau (Los 3) muss der AN nach Anmeldung innerhalb von 2 Werktagen gewährleisten.
Der Sperrmüll wird auf den Recyclinghöfen auf geeichten Straßenfahrzeugwaagen des ZVOs verwogen. Diese haben eine Mindestbrückenlänge von 15 m und eine Tragfähigkeit von bis zu 50 Mg. Die abholenden Fahrzeuge des AN müssen mittels Eingangs- und Ausgangsverwiegung verwogen werden.
Die Sammlung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
01.09.2023 - 31.12.2025; Verlängerungsoption: 1 Jahr bis zum 31.12.2026
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal.
Los 2: Abhol/Entsor des Sperrmülls vom RCH Mitte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Recyclinghof Mitte: Industrieweg 13, 23730 Neustadt
Menge p. a. ca. 3200 Mg.
Der AN übernimmt den vom AG erfassten Sperrmüll auf den drei Recyclinghöfen (Nord, Mitte, Süd). Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt. Los 1 beinhaltet die Mengen vom Recyclinghof Nord und die der nördlichen Sperrmüllsammlung, das Los 2 beinhaltet die Mengen vom Recyclinghof Mitte und die der südlichen Sperrmüllsammlung und das Los 3 beinhaltet die Mengen vom Recyclinghof Süd. Der AN muss für jedes Los zwei leere Wechselcontainer (36 m³) stellen, welche der AN nach rechtzeitiger Anforderung des AG wechselt. Der AG übernimmt die Verladung des Sperrmülls auf den Recyclinghöfen. Der Sperrmüll wird mit der Beladung Eigentum des AN.
Die Mengen der Sperrmüllsammlung werden auf den Recyclinghöfen Nord und Mitte des AG umgeschlagen und vom AN beim AG im Zuge der Lose 1 bis 2 abgeholt. Für die Lose 1 bis 2 können die Bereiche der Sperrmüllsammlung in das nördliche Gebiet (Los 1), nördlich einer gedachten Linie zwischen Lensahn und Oldenburg und in das südliche Gebiet (Los 2), südlich dieser gedachten Linie unterteilt werden.
Der AN muss den Wechsel der Container für die Recyclinghöfe Nord (Los 1) und Mitte (Los 2) nach telefonischer Anforderung oder Meldung per Mail innerhalb von vier Werktagen gewährleisten. Den Wechsel der Container vom Recyclinghof in Bad Schwartau (Los 3) muss der AN nach Anmeldung innerhalb von 2 Werktagen gewährleisten.
Der Sperrmüll wird auf den Recyclinghöfen auf geeichten Straßenfahrzeugwaagen des ZVOs verwogen. Diese haben eine Mindestbrückenlänge von 15 m und eine Tragfähigkeit von bis zu 50 Mg. Die abholenden Fahrzeuge des AN müssen mittels Eingangs- und Ausgangsverwiegung verwogen werden.
Die Sammlung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
01.09.2023 - 31.12.2025; Verlängerungsoption 1 Jahr bis zum 31.12.2026.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal.
Los 3: Abhol/Entsor des Sperrmülls vom RCH Süd
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Recyclinghof Süd: Loog 13, 23611 Bad Schwartau
Menge p.a. ca. 500 Mg
Der AN übernimmt den vom AG erfassten Sperrmüll auf den drei Recyclinghöfen (Nord, Mitte, Süd). Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt. Los 1 beinhaltet die Mengen vom Recyclinghof Nord und die der nördlichen Sperrmüllsammlung, das Los 2 beinhaltet die Mengen vom Recyclinghof Mitte und die der südlichen Sperrmüllsammlung und das Los 3 beinhaltet die Mengen vom Recyclinghof Süd. Der AN muss für jedes Los zwei leere Wechselcontainer (36 m³) stellen, welche der AN nach rechtzeitiger Anforderung des AG wechselt. Der AG übernimmt die Verladung des Sperrmülls auf den Recyclinghöfen. Der Sperrmüll wird mit der Beladung Eigentum des AN.
Die Mengen der Sperrmüllsammlung werden auf den Recyclinghöfen Nord und Mitte des AG umgeschlagen und vom AN beim AG im Zuge der Lose 1 bis 2 abgeholt. Für die Lose 1 bis 2 können die Bereiche der Sperrmüllsammlung in das nördliche Gebiet (Los 1), nördlich einer gedachten Linie zwischen Lensahn und Oldenburg und in das südliche Gebiet (Los 2), südlich dieser gedachten Linie unterteilt werden.
Der AN muss den Wechsel der Container für die Recyclinghöfe Nord (Los 1) und Mitte (Los 2) nach telefonischer Anforderung oder Meldung per Mail innerhalb von vier Werktagen gewährleisten. Den Wechsel der Container vom Recyclinghof in Bad Schwartau (Los 3) muss der AN nach Anmeldung innerhalb von 2 Werktagen gewährleisten.
Der Sperrmüll wird auf den Recyclinghöfen auf geeichten Straßenfahrzeugwaagen des ZVOs verwogen. Diese haben eine Mindestbrückenlänge von 15 m und eine Tragfähigkeit von bis zu 50 Mg. Die abholenden Fahrzeuge des AN müssen mittels Eingangs- und Ausgangsverwiegung verwogen werden.
Die Sammlung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
01.09.2023 - 31.12.2025; Verlängerungsoption 1 Jahr bis zum 31.12.2026.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vordruck: Eigenerklärung zur Eigenung über Formblatt 124
- Umsatz der letzten 3 Jahre
- Ausführung vergleichbarer Leistungen
- Erforderliche Arbeitskräfte
- Eintragung im Handelsregister
- Insolvenz / Liquidation
- Schwere Verfehlungen
- Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur Sozialversicherung
- Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
- Referenznachweise vergleichbarer Leistungen
Alternativ: Angabe der Präqualifizierungsnummer (PQ-Nr.) / Zugangsdaten
Es wird vorbehalten, dass einzelne Nachweise nach der Angebotsabgabe durch die Vergabestelle nachgefordert werden.
Eigenerklärung für alle Ausschreibungen oberhalb der EU Schwellenwerte ab 09.04.2022 (5.EU Sanktionspaket): über die Einhaltung Anforderungen aus Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Formblatt 098)
Abschnitt IV: Verfahren
die Angebotsöffnung erfolgt ausschließlich elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.