KISS-Kiel Blindenorientierungssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 83.2.901.23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
KISS-Kiel Blindenorientierungssystem
KISS-Kiel Blindenorientierungssystem
Ausstattung sämtlich KVG-Fahrzeuge mit Bluetooth-Empfängern und weiterer Technik und Einführung einer App für ein Orientierungssystem für Blinde an Haltestelle
KVG-Betriebshof Werftstraße 233/243 24143 Kiel
Der Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt ein Orientierungssystem für Blinde und seheingeschränkte Menschen an Haltestellen in Kiel zum Auffinden des richtigen Fahrzeugs einzuführen. Durch den Einsatz von Bluetooth-Technik soll die Ansage von Liniennummer und Ziel eines Fahrzeuges, welches sich im Haltestellenbereich befindet, sowie ein Auffindeton automatisiert ausgelöst werden können. Hierfür soll eine Kombination von einer Smartphone-Fahrgast-App bzw. einem Handsender auf Fahrgastseite und Technik im Fahrzeug zum Einsatz kommen.
Erweiterung der Einbauleistung ohne Eigenleistung der KVG; Text-to-speech-Engine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis über den Eintrag ins Berufs oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschrift des Landes, in dem der
Bieter ansässig ist;
Folgende Unterlagen/Angaben/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung zum Gesamtumsatz und zum
Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die
Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre;
- Nachweis zur Berufshaftpflicht,
Betriebshaftpflichtversicherung,
Vermögenshaftpflichtversicherung (Kopie des
Versicherungsscheins ist ausreichend)
- Pflichtangaben zur Zahlung des Mindestlohns nach MiLoG
Folgende Unterlagen/Angaben/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- mindestens drei Referenzen zur Umsetzung eines Orientierungssystems bei anderen Verkehrsunternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 10.07.2023 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CY16W2TA7Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de