Sonder-Kfz-Feuerwehr für Grubenwehr der Wismut GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 1217365-U41
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sonder-Kfz-Feuerwehr für Grubenwehr der Wismut GmbH
Zum Transport von Einsatzausrüstung und Einsatzkräften ist die Beschaffung eines kombinierten Nutzkraftfahrzeuges mit Personenbeförderung erforderlich.
Außerdem ist der Umbau als Sonder-Kfz-Feuerwehr für die Grubenwehr der Wismut GmbH erforderlich. Dabei sind die folgenden Vorgaben einzuhalten.
Das Grundfahrzeug soll ein Neufahrzeug mit Erstzulassung sein. Es muss grundsätzlich über genügend Stauraum verfügen, um als Mehrzweckfahrzeug / Gerätewagen geeignet zu sein.
09117 Chemnitz
Technische Daten Grundfahrzeug:
• Dieselmotor, Schadstoffnorm mind. EURO 6
• Leistung mind. 130 kW
• zulässige Gesamtmasse des fertiggestellten Fahrzeuges: max. 7.500 kg
• Allradantrieb
Sicherheitsausstattung:
• Front-Airbag für Fahrer und Beifahrer
• Kopfstützen für alle Sitzplätze
• Anti-Blockier-System (ABS)
Farbe und Sitze:
• Wagenfarbe Feuerrot (RAL 3000) und Stoßfänger Reinweiß (RAL 9010)
• Innenfarbe dunkel
• 6 Sitzplätze
• Sitzbezüge in Kunstleder, alternativ Stoff und Schonbezüge in Kunstleder
Sonstige Ausstattung und Zubehör:
• Anhängerzugvorrichtung mit Kugelkopf inkl. 13-poliger Steckdose, Anhängelast min. 1.200 kg
• Zentralverriegelung mit Fernbedienung
• Radio mit Navigationssystem und Freisprecheinrichtung
• Standheizung
• Klimaanlage
• Fahrersitz mit Höheneinstellung
• Gummifußmatten im Fahrgastraum
• elektrische Fensterheber vorn
• Außenspiegel elektrisch einstell- und beheizbar
• Scheinwerfer in Xenon- oder LED-Ausführung
• Nebelscheinwerfer, sofern deren Funktion nicht durch Scheinwerfersystem erfüllt wird
• Rückfahrkamera und Parksensoren vorn und hinten
• 12 V Steckdose in der Armaturentafel
• Sanitätskasten, Warndreieck, 6 Warnwesten, Bordwerkzeug
Sonderausstattung:
• Sondersignalanlage blau, Tonsignal per Lautsprecher, umschaltbar Stadt/Land
• Frontblitzer 2 Stück
• 3. blaue Rundumkennleuchte am Fahrzeugheck, separat schaltbar
• Umfeldbeleuchtung seitlich und hinten, vom Fahrer einschaltbar
• Funkanlage Digitalfunk:
o 1 Stück Aktiv-Ladeeinrichtung für Sepura STP9000 inkl. Dachantenne
o Lautsprecher mittig im Mannschaftsraum angeordnet
o Hörer/Faustmikrofon für Fahrer und Beifahrer erreichbar angeordnet
o 1 Stück Passiv-Ladeeinrichtung für Sepura STP9000
• 230V-Einspeisung inkl. Ladegerät zur Ladeerhaltung des Fahrzeuges
• Beschriftung auf rechter und linker Fahrzeugseite
• Logo auf Motorhaube (Größe Ø 40 cm)
• Beschriftung Fahrzeugheck: „Grubenwehr Wismut GmbH“
• Beschriftung Funkkenner an Fahrzeugfront und -heck: „Florian WISMUT 12/18/1“
Ausstattung Laderaum:
Zwischen Mannschafts- und Laderaum ist eine bauliche Abtrennung zum Schutz der Insassen vorzunehmen.
Im Laderaum sind diverse Einsatzmittel fest und variabel zu verlasten.
Die Leistung umfasst nur die Lieferung und Montage der entsprechenden Halterungen / Lagereinrichtungen (Euroboxen). Die Einsatzmittel werden vom Auftraggeber beigestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sonder-Kfz-Feuerwehr für Grubenwehr der Wismut GmbH
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.