37.000 CO2-Lüftungsampeln für öffentliche und freie Schulen des Freistaates Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: R13-0452/315/90-2022/142655

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen vertreten durch Landesamt für Schule und Bildung
Postanschrift: Reichenhainer Straße 29 a
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 09126
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3715366670
Fax: +49 3715366491
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lasub.smk.sachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

37.000 CO2-Lüftungsampeln für öffentliche und freie Schulen des Freistaates Sachsen

Referenznummer der Bekanntmachung: R13-0452/315/90-2022/142655
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38540000 Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Freistaat Sachsen vertreten durch das Landesamt für Schule und Bildung beabsichtigt, in Übereinstimmung mit einer Empfehlung des Expertenrates der Bundesregierung vom 8. Juni 2022 und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene vom 13. September 2021, die Beschaffung von 37.000 CO2-Lüftungsampeln als weitere Präventionsmaßnahme im Rahmen der Corona-Pandemie. Die CO2-Lüftungsampeln sollen schnellstmöglich in den Unterrichtsräumen aller öffentlichen und freien Schulen im Gebiet des Freistaats Sachsen zum Einsatz kommen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 1 998 380.72 EUR / höchstes Angebot: 9 341 045.56 EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
Hauptort der Ausführung:

Chemnitz, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Schule und Bildung beabsichtigt, in Übereinstimmung mit einer Empfehlung des Expertenrates der Bundesregierung vom 8. Juni 2022 und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene vom 13. September 2021, die Beschaffung von 37.000 CO2-Lüftungsampeln als weitere Präventionsmaßnahme im Rahmen der Corona-Pandemie.

Insgesamt sollen rund 1.650 öffentliche und freie Schulen im ganzen Landesgebiet direkt mit den Lüftungsampeln beliefert werden. Rund 960 Schulen, vorwiegend Grund- und Förderschulen, auf die von der Gesamtauftragsmenge 13.917 Ampeln entfallen, sind bei der Belieferung zu priorisieren, da dort Hilfsmittel zur Umsetzung der bereits bestehenden Belüftungskonzepte am dringendsten benötigt werden.

Die CO2-Lüftungsampeln sollen schnellstmöglich in den öffentlichen und freien Schulen des Freistaates Sachsen zum Einsatz kommen. Die Gesamtliefermenge von 37.000 CO2-Lüftungsampeln muss daher spätestens zwölf Wochen nach Zuschlagserteilung bei den Endnutzern eingetroffen sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Liefertermine in Bezug auf Leistungspaket 1 "Grund- und Förderschulen" (13.917 CO2-Lüftungsampeln) - Leistungspunkte (LP) in Abhängigkeit vom angebotenen Liefertermin (in Wochen nach Zuschlagserteilung): 4 Wochen = 40 LP; 5 Wochen = 35 LP; 6 Wochen = 30 LP; 7 Wochen = 25 LP; 8 Wochen = 20 LP; 9 Wochen = 15 LP; 10 Wochen = 10 LP; 11 Wochen = 5 LP; 12 Wochen = 0 LP. / Gewichtung: 20 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Liefertermine in Bezug auf Leistungspaket 2 "Oberschulen, Gymnasien und berufsbildende Schulen" (20.978 CO2-Lüftungsampeln) - Leistungspunkte (LP) in Abhängigkeit vom angebotenen Liefertermin (in Wochen nach Zuschlagserteilung): 6 Wochen = 30 LP; 7 Wochen = 25 LP; 8 Wochen = 20 LP; 9 Wochen = 15 LP; 10 Wochen = 10 LP; 11 Wochen = 5 LP; 12 Wochen = 0 LP. / Gewichtung: 15 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Garantieerklärung - Leistungspunkte (LP) je nach angebotener Garantielaufzeit (in Jahren nach Lieferzeitpunkt): 5 Jahre = 30 LP; 4 Jahre = 24 LP; 3 Jahre = 18 LP; 2 Jahre = 12 LP; 1 Jahr = 6 LP, 0 Jahre = 0 LP. / Gewichtung: 15 Prozent
Kostenkriterium - Name: Wertungspreis bestehend aus Anschaffungskosten (Gesamtpreis (brutto) für die Beschaffung von 37.000 CO2-Lüftungsampeln inkl. Lieferung) und Lebenszykluskosten (Lebenszykluskosten werden anhand der zu erwartenden Stromkosten ermittelt. Hierfür wird ein Dauerbetrieb aller für den Dauerbetrieb bestimmten 34.895 CO2-Lüftungsampeln über einen Nutzungszeitraum von fünf Jahren (43.800 Stunden = 24 h x 365 Tage x 5 Jahre) bei einem zugrundegelegten Strompreis von EUR 0,40/kWh rechnerisch zugrundegelegt. Die Laufzeit von 43.800 Stunden wird mit der Stückzahl von 34.895 zum Dauerbetrieb bestimmten CO2-Lüftungsampeln (Leistungspakete 1 und 2) sowie mit der bieterseitigen Angabe im Angebotsformblatt zur Leistungsaufnahme im Betrieb in Watt (W) multipliziert. Die daraus ermittelte Menge der verbrauchten Energie in Kilowattstunden (kWh) wird mit dem zugrundegelegten Strompreis in Höhe von EUR 0,40/kWh multipliziert (EUR 0,40 x ((w) x 43.800 h x 34.895 CO2−Lüftungsampeln)/1.000)). / Gewichtung: 50 Prozent
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 243-701054
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

37.000 CO2-Lüftungsampeln für öffentliche und freie Schulen des Freistaates Sachsen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 8
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: bemondis GmbH
Ort: Neunburg v. W.
NUTS-Code: DED Sachsen
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 1 998 380.72 EUR / höchstes Angebot: 9 341 045.56 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (Rügeobliegenheit), § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Soweit es sich um Verstöße gegen Vergabevorschriften handelt, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter diese spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich über die E-Vergabeplattform informieren. Für die Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabekammer des Freistaates Sachsen sachlich und örtlich zuständig.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/06/2023

Wähle einen Ort aus Sachsen

Adorf/Vogtl
Altenberg
Amtsberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beilrode
Belgern
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bergen
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Cunewalde
Dahlen
Delitzsch
Deutschneudorf
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Ellefeld
Elsterberg
Elsterheide
Eppendorf
Falkenstein
Flöha
Frankenberg
Frauenstein
Fraureuth
Freiberg
Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
Geringswalde
Geyer
Glauchau
Görlitz
Grimma
Gröditz
Groitzsch
Großdubrau
Großenhain
Großharthau
Großolbersdorf
Großpösna
Großpostwitz
Großröhrsdorf
Großschirma
Großschönau
Grünbach
Grünhain-Beierfeld
Grünhainichen
Hainichen
Halsbrücke
Hartha
Hartmannsdorf
Heidenau
Herrnhut
Herrnhut
Höckendorf
Hohenstein-Ernstthal
Hohnstein
Hoyerswerda
Jahnsdorf
Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
Käbschütztal
Kamenz
Ketzerbachtal
Kirchberg
Kitzscher
Klingenberg
Klingenthal
Kodersdorf
Königstein
Kottmar
Krauschwitz
Kreischa
Langenweißbach
Laußig
Lauta
Lauter-Bernsbach
Leipzig
Leisnig
Lengefeld
Lengenfeld
Leutersdorf
Lichtenberg (Erzgeb)
Lichtenstein
Lichtentanne
Limbach-Oberfrohna
Löbau
Lößnitz
Lossatal
Lugau
Machern
Marienberg
Markkleeberg
Markranstädt
Meerane
Meißen
Mittweida
Mockrehna
Moritzburg
Mügeln
Mühlau
Muldenhammer
Mülsen
Naunhof
Neschwitz
Netzschkau
Neukieritzsch
Neukirchen
Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
Oberwiesenthal
Oderwitz
Oederan
Oelsnitz
Oelsnitz (Erzgeb.)
Olbernhau
Olbersdorf
Oschatz
Ostrau
Ostritz
Ottendorf-Okrilla
Oybin
Panschwitz-Kuckau
Pegau
Penig
Pirna
Plauen
Pöhl
Pulsnitz
Rabenau
Rackwitz
Radeberg
Radebeul
Radeburg
Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Röderaue
Rodewisch
Roßwein
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schlettau
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schönheide
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Sohland an der Spree
Stauchitz
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilsdruff
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zschorlau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz