Braunkohlengruben „Geidel“ und „Junghans“ im Bereich der Gleistrasse der Kohletraditionsbahn Sicherung/Verwahrung Sicherungsbereich 2 (SiB 2)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DED52
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Braunkohlengruben „Geidel“ und „Junghans“ im Bereich der Gleistrasse der Kohletraditionsbahn Sicherung/Verwahrung Sicherungsbereich 2 (SiB 2)
Erarbeitung der Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen sowie die Realisierung der anschließenden Bauüberwachung/ Fachbegleitung
Zusätzliche Leistungen örtliche Bauüberwachung
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die ursprüngliche Vergabe des Auftrages erfolgte ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, da sich der Auftragswert zum damaligen Zeitpunkt unterhalb des Schwellenwertes befand und Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU unter Verweis auf § 106 Absatz 2 Nr. 1 GWB nicht anzuwenden war. Aus den sich ergebenen notwendigen Vertragsanpassungen folgen jedoch nun die Voraussetzungen zur Anwendung von Artikel 4 der Richtlinie2014/24/EU, welcher hiermit Rechnung getragen wird.
Der Charakter der ursprünglichen Leistung ändert sich nicht. Die Änderung des Auftragswertes liegt unterhalb 50% nach § 132 Abs. 2 Nr. 4 GWB und ist insofern mit der hier vorzunehmenden Änderung zulässig. Die Leistungen können mit Verweis auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB dem Grunde bestätigt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abschluss des Vertrages erfolgt frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: https://www.lmbv.de/