IV/21 – ENB Raschwitzer Brücke Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, inklusive BIM, Umweltbaubegleitung und SiGeKo (LPH 1-8) Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P217
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
IV/21 – ENB Raschwitzer Brücke Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, inklusive BIM, Umweltbaubegleitung und SiGeKo (LPH 1-8)
Die Stadt Leipzig vertreten durch das Verkehrs- und Tiefbauamt plant den Ersatzneubau der Raschwitzer Brücke (IV/21) in Leipzig. Aufgrund des derzeitigen Zustandes wird die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Raschwitzer Brücke im Zuge der Koburger Straße über die Pleiße erforderlich. Das Bauwerk befindet sich im Stadtteil Connewitz.
Es sollen folgende Leistungen an einen Gesamtplaner vergeben werden: Objektplanung Brücke LPH 1-8, Objektplanung Verkehrsanlage LPH 1-8, Tragwerksplanung LPH 2-6. Außerdem gehört zum Leistungsumfang die SiGeKo, die Naturschutzfachliche Begleitplanung, die Landschaftspflegerischer Ausführungsplanung und Umweltbegleitplanung.
Die Bauzeit wird vom AG mit 2028-2030 angegeben.
Die Baukosten werden derzeit in Höhe von 10,2 Mio. EUR netto (12,1 Mio. EUR brutto) eingeschätzt.
Hiermit wird über die Aufhebung des Verfahrens informiert, da kein Teilnahmeantrag die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen konnte.
Der AG wird kurzfristig die Planungsleistungen mit geänderten Anforderungen an die Eignung erneut ausschreiben.
Leipzig, DE
Mit der Ausschreibung werden die Grundleistungen zur:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (OPL IBW) gemäß §43 HOAI
- Tragwerksplanung (TWP) gemäß §51 HOAI
- Objektplanung Verkehrsanlagen (OPL VA) gemäß §47 HOAI
- SiGeKo
- Naturschutzfachliche Begleitplanung
- Landschaftspflegerischer Ausführungsplanung
- Umweltbaubegleitung
im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens stufenweise vergeben.
Die stufenweise Vergabe teilt sich wie folgt auf:
1.Stufe: LPH 1-3 – OPL IBW, TWP, OPL VA, Naturschutzfachliche Begleitplanung
2.Stufe: LPH 4-7 – OPL IBW, TWP, OPL VA, SiGeKo (LPH 5), Landschaftspflegerischer Ausführungsplanung (LPH 1-7),
3.Stufe: LPH 8 – OPL IBW, TWP, SiGeKo, OPL VA, Umweltbaubegleitung
Es besteht die Option der Fortführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Grundleistungen einschließlich besonderer Leistungen in weiteren Leistungsstufen bis zu LPH 8.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IV/21 – ENB Raschwitzer Brücke Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, inklusive BIM, Umweltbaubegleitung und SiGeKo (LPH 1-8)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Versand der Auftragbekanntmachung für die Neuausschreibung dieser Planungsleistungen ist für Ende 06/2023 vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).