Beratungsleistungen Projektkoordination und -steuerung der Projekte im Strukturwandel (RL InvKG) in der Gemeinde Gablenz Referenznummer der Bekanntmachung: 03/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gablenz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02953
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gablenz-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen Projektkoordination und -steuerung der Projekte im Strukturwandel (RL InvKG) in der Gemeinde Gablenz
Die Gemeinde Gablenz (Oberlausitz) gehört zum Landkreis Görlitz in Sachsen und ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Bad Muskau befindlich im sorbischen Siedlungsgebiet der Oberlausitz. Landschaftlich ist die Gemeinde im Teich- und Waldgebiet der Muskauer Heide zu verorten. Verkehrlich ist die Gemeinde Gablenz durch die B 156 und die B 115 erschlossen, die das Gemeindegebiet unmittelbar tangieren. Die Gemeinde besteht aus den Ortsteilen Gablenz und Kromlau. In der Gemeinde Gablenz sind zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts die Siedlungen Gora und Waldrand aufgegangen. Im Jahr 1999 schlossen sich Gablenz und Kromlau zusammen.
Vor allem wegen der überregionalen Bedeutung des Azaleen- und Rhododendronparks Kromlau mit der Rakotzbrücke und dem Rakotzsee sowie dem Schloss in Kromlau und dem dortigen Kavaliershaus und der landschaftlich schönen Lage in der Muskauer Heide kann die Gemeinde jedes Jahr sehr viele Touristen begrüßen. Die Gemeinde Gablenz will aber zukünftig weiter an Attraktivität gewinnen und ein Kultur- und Tourismuszentrum Kromlau/Gablenz ausbauen und in diesem Zusammenhang werden zwei Teilprojekte, 1. Reaktivierung Tourismus und Freizeitoase am Badesee und 2. das Künstlerdomizil am alten Schloss umgesetzt.
Im Zuge der Errichtung eines Kultur- und Tourismuszentrums soll das alte Gesindehaus, das um 1860 als Erweiterung auf der nord-östlichen Seite des in den Jahren 2013 bis 2017 bereits sanierten Schlosses errichtet wurde, saniert werden. Hier sollen Wohnunterkünfte für Künstler geschaffen werden. Weiterhin ist beabsichtigt, das dem Kromlauer Schloss vorgelagerte und getrennt durch eine kleine Parkfläche befindliche, derzeitig weitgehend ungenutzte Lagergebäude ebenfalls zu sanieren. Das langestreckte Gebäude soll zu einem Atelier umgebaut und in diesem Zuge auch erweitert werden.
Der OT Kromlau verfügt über einen seit Jahren bestehenden Campingplatz direkt am See bzw. mit unmittelbarem Zugang zu den weiteren Seen Nickelteich und Hechtteich. Dieser seit den 70er-Jahren bestehende Campingplatz soll komplett zum Ganzjahrescampingplatz umgestaltet werden, das heißt, die Gebäude saniert bzw. neu gebaut werden. Die vorhandenen Funktionsgebäude (Campingrestaurant, Sanitärgebäude und Rezeption) sollen modernisiert bzw. durch neue Gebäude in ähnlicher Kubatur ersetzt und ergänzt werden. Es sollen Ferienwohnungen und Schulungsunterkünfte entstehen.
Die Gemeinde Gablenz will insofern die Förderung nach der Förderrichtlinie des Sächs. Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG) in Anspruch nehmen.
Für die Abwicklung dieser Strukturwandelprojekte und aller damit zusammenhängenden Fragen unter anderem der Mitwirkung bei der Organisation, Koordinierung und Steuerung wird im Rahmen dieser Ausschreibung eine Projektsteuerung und -organisation gesucht.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Gablenz, DE
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Die Ausschreibung erfolgt optional. Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen. Die Stufen sind wie folgt definiert:
Stufe 1 ist Gegenstand der Beauftragung im Zuge dieser Ausschreibung und betrifft die Leistungserbringung bis zum LPH 6 im Sinne der §§ 34 ff. HOAI bezüglich der Planungsleistungen zu den konkret geplanten Projekten zum Strukturwandel.
Stufe 2 betrifft die Leistungserbringung ab der LPH 7 im Sinne des §§ 34 ff. HOAI bezüglich der Planungsleistungen zu den konkret geplanten Projekten zum Strukturwandel.
Dabei ist zu beachten, dass der im Rahmen der Ausschreibung angegebene zeitliche Umfang der zu erbringenden Leistungen lediglich geschätzt wurde und abschließend noch nicht abgesehen werden kann. Ein Vergütungsanspruch besteht nur im Hinblick auf tatsächlich erbrachte Leistungen und nicht bezüglich des hier angegebenen geschätzten zeitlichen Umfangs. Die Beauftragung der Stufe 2 erfolgt nach Erteilung der Fördermittel (Bewilligungsbescheid SAB) bzw. ist von dieser abhängig.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wegen der Einzelheiten wird auf die mitveröffentlichten Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt, und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
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Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de