Rahmenvereinbarung über die Kampfmittelräumung im Land Schleswig-Holstein

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 079-235629)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Kampfmittelräumung im Land Schleswig-Holstein

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
76300000 Bohrungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

In Schleswig-Holstein sind 90 Gemeinden gem. Anlage der derzeit geltenden Landesverordnung für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) erfasst, innerhalb derer Flächen mit Kampfmitteln belastet sind oder sein können. Die Stadt Kiel ist in der Anlage der Kampfmittelverordnung als Gemeinde erfasst. Vor der Errichtung baulicher Anlagen und vor der Durchführung von Tiefbauarbeiten sind Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigte daher verpflichtet, betreffende Flächen hinsichtlich einer möglichen Kampfmittelbelastung überprüfen zu lassen (vgl. §2 (3) Kampfmittelverordnung). Die Ressourcen des Kampfmittelräumdienstes sind technisch und personell begrenzt. Aus diesem Grund sollen bestimmte Maßnahmen der Kampfmittelräumung (s. u.) zum großen Teil durch ein geeignetes Unternehmen übernommen werden. Das Land Schleswig-Holstein sowie die Stadt Kiel streben daher eine Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Unternehmen an.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 079-235629

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Anstatt:
Tag: 16/06/2023
Ortszeit: 07:30
muss es heißen:
Tag: 30/06/2023
Ortszeit: 07:30
Abschnitt Nummer: IV.2.7
Anstatt:
Tag: 19/06/2023
Ortszeit: 09:00
muss es heißen:
Tag: 03/07/2023
Ortszeit: 09:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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