Rahmenvertrag Unterstützung Verfahrensbetrieb SharePoint Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2023-15 DR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Unterstützung Verfahrensbetrieb SharePoint
Unterstützung des Verfahrensbetriebs und der Weiterentwicklungen im SharePoint-Umfeld beim Staatsbetrieb SID über Fernzugriff (Remote) und direkt vor Ort
Sachsen
Der SID betreibt aktuell 2 SharePoint-Plattformen, zum einen das "Extranet-Portal Sachsen" und zum anderen die "technische Komponente Intranet". Das "Extranet-Portal Sachsen" ist eine Informations- und Kollaborationsplattform auf der Basis von Microsoft SharePoint 2016 Server für die projekt- und themenspezifische Information, die Bereitstellung und gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten und die sonstige Kommuni¬kation und Zusammenarbeit von Beschäftigten der staatlichen und kommunalen Verwaltungen des Freistaates Sachsen untereinander und mit externen Nutzern (z.B. Mitarbeiter externer Dienstleister). Das "Extranet-Portal Sachsen" wird durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) mit einer Produktivumgebung und einer Test- und Abnahmeumgebung lokal im eigenen Rechenzentrum (on premises) betrieben. Die "technische Komponente Intranet" ist eine Informations- und Kollaborationsplattform auf der Basis von Microsoft SharePoint 2016 Server zur verwaltungsinternen Information und Kollaboration sowie dem Aufbau und Betrieb von Behörden-Intranets sächsischer Landesbehörden. Die "technische Komponente Intranet" wird durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) mit einer Produktivumgebung und einer Test- und Abnahmeumgebung lokal im eigenen Rechenzentrum (on premises) betrieben. Künftig können neue Microsoft-SharePoint-Plattformen (on premises, hybrid, cloud) und SharePoint-Anwendungen (z.B. im Bereich Extranet, Wissensmanagement oder Intranet) hinzukommen oder bestehende integriert werden. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein geeigneter Partner gefunden werden, der über mehrere Jahre als kompetenter, flexibler Dienstleister den Verfahrensbetrieb und die Weiterentwicklungen im SharePoint-Umfeld beim Staatsbetrieb SID über Fernzugriff (Remote) und direkt vor Ort unterstützt. Mit seinen IT-Spezialisten, MS-SharePoint-Entwicklern, Beratern und seinem Betriebspersonal soll dieser Dienstleister Leistungen in folgenden Leistungsgruppen für das "Extranet-Portal Sachsen", die "technische Komponente Intranet" sowie für mögliche weitere Microsoft-SharePoint-Plattformen übernehmen: • Installation, Konfiguration sowie Infrastruktur- und technischer Verfahrensbetrieb SharePoint (ohne Hardware-Bereitstellung), • Fachliche Administration und Anwendungsbetreuung SharePoint, • SharePoint Automatisierung mittels DocAve und ggf. weiterer Tools • SharePoint-Entwicklungs- und Programmierleistungen, • Support und Wartung, • Durchführung von Migrationen und Tests, • Beratungsleistungen (z.B. zur Lizenzierung, strategischen Planung und Weiterentwicklung, Konzepterstellung und -pflege, Durchführung von Schulungen, Coaching). Der Auftragnehmer muss bei seiner Leistungserbringung eng mit dem vorhandenen Personal des SID zusammenarbeiten, um einen kontinuierlichen und effektiven Wissenstransfer vom Auftragnehmer zum SID-Personal sicherzustellen.
Verlängerungsoption:
Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann dreimalig um jeweils weitere 12 Monate zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme bestehenden Konditionen verlängert werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer jeweils bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Option.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Unterstützung Verfahrensbetrieb SharePoint
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de