OP-Anbau Niebüll, 32300173 VE10 Heizung und Kälte
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nf.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
OP-Anbau Niebüll, 32300173 VE10 Heizung und Kälte
Die Wärmeversorgung des Neubaus erfolgt über die Bestandsanlagen. Dazu wird ein neuer Heizkreisabgang am vorhandenen Verteiler errichtet und über den vorhandenen Kriechkanal bis zur Außenwand geführt. Von dort aus, werden die Heizungsrohre ca.10 m durch das Erdreich verlegt und in einen neu zu erstellenden Kriechkeller unterhalb des Neubaus geführt. Im Heizverteilerraum (Pumpenraum) wird ein neuer Abgang für den OP-Neubau geschaffen, dieser wird über zwei Wärmeübertrager mit je 140kW zur Systemtrennung und Teilredundanz realisiert. Im Pumpenraum werden auch Zubringerpumpen installiert. Die Trinkwarmwasserversorgung erfolgt über neue Leitungen, die von der Bestands-Trinkwasserzentrale über den Kriechkanal in die Technikzentrale des Neubaus geführt werden. Für die Beheizung der Räume sind statische Heizflächen mit voreinstellbaren Thermostatventilen und Thermostatköpfen vorgesehen. Die Kälteerzeuger sind als Teilredundanz mit je rd. 110 kW ausgelegt und werden in einem Raum unterhalb der
25899 Niebüll
Heizungs- und Kältetechnische Anlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
Ort: Husum
Land: Deutschland