Hochbrücke Levensau - Busersatzverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 3838SB2-214.02/0001-2283826

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-nord-ostsee-kanal.wsv.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hochbrücke Levensau - Busersatzverkehr

Referenznummer der Bekanntmachung: 3838SB2-214.02/0001-2283826
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistung besteht aus Vorhalten und Betrieb geeigneter Kraftfahrzeuge für den täglichen Busersatzverkehr vom 26.06.2023 bis 01.11.2023. Hierbei müssen im 30-Minutentakt jeweils 14 Personen mit ihren Fahrrädern zwischen Neuwittenbek Dorfplatz und Kiel Rungholtplatz transportiert werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal wird im Zuge der laufenden Baumaßnahme „Ersatzneubau der Levensauer Hochbrücke“ in den Jahren 2023 und 2024 die neuen Widerlager Nord und Süd errichten. Für Fußgänger und Fahrradfahrer besteht an dieser Stelle keine andere Möglichkeit der NOK-Querung.Gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 22.11.2017 ist eine für die Nutzer kostenlose Busverbindung mit der Möglichkeit, Fahrräder zu transportieren einzurichten. Die Buslinie muss mit verschiedenen Zwischenhalten von Neuwittenbek bis Kiel Rungholtplatz verlaufen.

Die durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistung besteht aus Vorhalten und Betreiben geeigneter Kraftfahrzeuge für den täglichen Busersatzverkehr vom 26.06.2023 bis 01.11.2023 für jeweils 14 Personen mit ihren Fahrräder.

Die Beförderung erfolgt montags bis freitags im 30-Minutentakt, samstags, sonntags und feiertags im 60-Minutentakt.

Die Busse sind jeweils mit dem Fahrer und einer Person zum Be- und Endladen der Fahrräder zu beset...

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 030-086770
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Hochbrücke Levensau - Busersatzverkehr

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/06/2023

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