OP-Anbau Niebüll, VE07 Med. Gase im Gebäude, 32300170OV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nf.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
OP-Anbau Niebüll, VE07 Med. Gase im Gebäude, 32300170OV
Die Beaufschlagung der Entnahmestellen mit med. Gasen erfolgt mittels eingespeister Leitungstrassen, welche als gemeinsamer Versorgungsstrang vom Bestandssteigeschacht (Bestandsgebäude) aus, innerhalb der abgehängten Geschossdecke verlaufen und in den Etagen des Neubaus (UG und EG) über Bereichskontrolleinheiten geführt werden. Ab der jeweiligen Bereichskontrolleinheit wird die weitere Stichleitungsführung horizontal innerhalb der abgehängten Geschossdecke sowie vertikal in den Trockenbauwänden / Vorsatzschalen zu den Entnahmestellen der Raumausstattung vorgenommen.
25899 Niebüll
Med. Gase im Gebäude
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
Ort: Husum
Land: Deutschland