Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebiets „Wällerichen“ 2. BA im Ortsteil Hasborn-Dautweiler der Gemeinde Tholey
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tholey
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebiets „Wällerichen“ 2. BA im Ortsteil Hasborn-Dautweiler der Gemeinde Tholey
Die Gemeinde Tholey beabsichtigt das vorhandene Industrie- und Gewerbegebiet „Wällerichen“ in Hasborn-Dautweiler um insgesamt 2 weitere Bauabschnitte zu erweitern. Hierfür werden die Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI (Titel 1), die Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI (Titel 2) sowie die örtliche Bauüberwachung für beide Gewerke (Titel 3) benötigt.
Die Erschließung dient der Ansiedlung neuer, als auch der Erweiterung bereits vorhandener Betriebe.
Die Erweiterungsflächen sind dabei wie folgt unterteilt:
- 1. BA (gemäß Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „5. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie und Gewerbegebiet Wällerichen“ Hasborn-Dautweiler“ aus dem Jahr 1999)
- 2. BA (gemäß Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Wällerichen“ Hasborn-Dautweiler“ aus dem Jahr 1970)
Die Erschließungsarbeiten zur Erweiterung des 1. BA sind zwischenzeitlich abgeschlossen.
Die Rodungsarbeiten zum 2. BA laufen aktuell und werden noch innerhalb der vegetationsfreien Zeit durchgeführt.
Mit den Leistungen der Projektsteuerung wurde bereits die LEG-kommunal mit dem Dienstleister der LEG-Service beauftragt. Die Leistungen der orientierenden Baugrunduntersuchung und der geo- und umwelttechnischen Baubegleitung wurden ebenfalls bereits an einen Gutachter vergeben. Das Ergebnis der Baugrunduntersuchung liegt derzeit noch nicht vor und kann daher im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht zur Verfügung gestellt werden. Das Ergebnis wird jedoch als Grundlage für die Planung maßgeblich sein.
Detailliertere Informationen sind u.a. dem Dokument "Erläuterungsbericht Vorplanung 2. BA" (siehe Anlage 2) zu entnehmen.
Der Planungsbereich befindet sich südöstlich der Ortslage von Hasborn-Dautweiler,
angrenzend an das vorhandene Industrie- und Gewerbegebiet „Wällerichen“ in unmittelbarer Nähe der Bundesautobahn A1. Begrenzt wird das Planungsgebiet wie folgt:
- im Norden und Westen durch das bereits vorhandene Industrie- und Gewerbegebiet
- im Osten und Süden durch Wiesen- und Waldflächen (siehe Anlagen 1.0, 1.1, 1.2 - "Lagepläne").
Vergeben werden die Planungsleistungen der Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI (Titel 1), die Planungsleistungen der Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI (Titel 2) sowie die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung (Titel 3, besondere Leistung) für beide Gewerke für die zu entwickelnde Gewerbefläche „Wällerichen 2. BA“ in der Gemeinde Tholey. Für das Honorarangebot ist das als Download zur Verfügung stehende Formblatt "Honorarangebot" (siehe Vergabeunterlagen) zu verwenden und auszufüllen. Nähere Informationen (u.a. Auflistung der besonderen Leistungen) sind dem Formblatt zu entnehmen.
Für die Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI (Titel 1) ist eine Geländemodellierung mit Abstützbauwerken und
die Planung eines Regen- und Mischwasserkanals erforderlich.
Für die Verkehrsplanung gem. § 47 HOAI ist die Planung einer Wendeanlage, eines Gehwegs, der Ausbau
eines Gewannweges und die Planung eines Containerstellplatzes erforderlich.
Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen der folgenden Leistungsphasen:
1. Stufe:
- Leistungsphase 3: Entwurfsplanung,
- Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung,
Optional Vergabe der 2. Stufe:
- Leistungsphase 5: Ausführungsplanung,
- Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe,
- Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
- Leistungsphase 8: Oberbauleitung,
- Leistungsphase 9: Objektbetreuung.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Leistungsphasen 1+2 mit den vorliegenden Planunterlagen und Informationen bereits erfüllt sind. Für die genannte Maßnahme sind neben dem "Erläuterungsbericht Vorplanung 2. BA" und den "Lageplänen" weitere Informationen und Unterlagen vorhanden, welche den Bietern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Weitere Unterlagen liegen nicht vor.
Es erfolgt eine optional stufenweise Beauftragung ab Leistungsphase 5. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung.
Ferner umfasst der vorliegende Auftrag die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen als besondere Leistung.
Die Abgabe mehrerer Angebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebiets „Wällerichen“ 2. BA im Ortsteil Hasborn-Dautweiler der Gemeinde Tholey" ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bieter, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Die Kosten des Gesamtwertes der Erschließungsmaßnahme werden mit 1.500.000 EUR netto angesetzt (siehe auch II.1.5).
Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme, da ein Förderbescheid mit der Zuordnung zu einem konkreten Förderprogramm noch nicht vorliegt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass eine Bezuschussung über ein EFRE Ziel 2 Programm erfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rockenhausen
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Postleitzahl: 67806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.igr.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen (z.B. Formblätter) zu verwenden.
4. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten, sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen.
5. Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. Die Frist für den Bieter zur Einreichung der nachgeforderten Unterlagen beträgt 6 Kalendertage vom Tag der Aufforderungen.
6. Kommunikation und Angebotsabgabe: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebotsunterlagen erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen. Bieterfragen sind grundsätzlich über die Bieterkommunikation des Vergabeportals zu stellen. Die letzte Mitteilung bzw. Bieterfrage muss spätestens bis 6 Kalendertage vor Angebotsfrist eingehen. Später eingehende Bieterfragen können im Sinne der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden.
7. Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
8. Das Angebot ist entsprechend der beigefügten Vorlage (Formblatt Honorarangebot) auszuarbeiten. Die geschätzten anrechenbaren Kosten sind dem zur Verfügung gestellten Formblatt zu entnehmen. Im Honorarangebot mit anzugeben sind die Nebenkosten, eine Einarbeitungs-Pauschale in die vorliegenden Planunterlagen sowie die Stundensätze. Die Einarbeitungs-Pauschale und die Stundensätze gehen nicht in die Honorarbewertung mit ein.
9. Ortsbesichtigung: Es wird den Bietern empfohlen, das Grundstück vor der Angebotsabgabe zu besichtigen. Die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus fehlender Ortskenntnis ergeben, wird seitens des Auftraggebers abgelehnt.
10. Die Bauzeit ist abhängig vom Start der Tiefbauarbeiten. Nach derzeitigem Stand wird von einer Bauzeit von ca. 12 Monaten ausgegangen. Die Gesamtvertragslaufzeit (inklusive Planungszeit) beträgt 18 Monate (siehe auch II.2.7) der EU-Bekanntmachung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.