Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebiets „Wällerichen“ 2. BA im Ortsteil Hasborn-Dautweiler der Gemeinde Tholey

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tholey
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Postleitzahl: 66636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E53136151
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E53136151
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebiets „Wällerichen“ 2. BA im Ortsteil Hasborn-Dautweiler der Gemeinde Tholey

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Tholey beabsichtigt das vorhandene Industrie- und Gewerbegebiet „Wällerichen“ in Hasborn-Dautweiler um insgesamt 2 weitere Bauabschnitte zu erweitern. Hierfür werden die Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI (Titel 1), die Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI (Titel 2) sowie die örtliche Bauüberwachung für beide Gewerke (Titel 3) benötigt.

Die Erschließung dient der Ansiedlung neuer, als auch der Erweiterung bereits vorhandener Betriebe.

Die Erweiterungsflächen sind dabei wie folgt unterteilt:

- 1. BA (gemäß Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „5. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie und Gewerbegebiet Wällerichen“ Hasborn-Dautweiler“ aus dem Jahr 1999)

- 2. BA (gemäß Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Wällerichen“ Hasborn-Dautweiler“ aus dem Jahr 1970)

Die Erschließungsarbeiten zur Erweiterung des 1. BA sind zwischenzeitlich abgeschlossen.

Die Rodungsarbeiten zum 2. BA laufen aktuell und werden noch innerhalb der vegetationsfreien Zeit durchgeführt.

Mit den Leistungen der Projektsteuerung wurde bereits die LEG-kommunal mit dem Dienstleister der LEG-Service beauftragt. Die Leistungen der orientierenden Baugrunduntersuchung und der geo- und umwelttechnischen Baubegleitung wurden ebenfalls bereits an einen Gutachter vergeben. Das Ergebnis der Baugrunduntersuchung liegt derzeit noch nicht vor und kann daher im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht zur Verfügung gestellt werden. Das Ergebnis wird jedoch als Grundlage für die Planung maßgeblich sein.

Detailliertere Informationen sind u.a. dem Dokument "Erläuterungsbericht Vorplanung 2. BA" (siehe Anlage 2) zu entnehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 500 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC06 St. Wendel
Hauptort der Ausführung:

Der Planungsbereich befindet sich südöstlich der Ortslage von Hasborn-Dautweiler,

angrenzend an das vorhandene Industrie- und Gewerbegebiet „Wällerichen“ in unmittelbarer Nähe der Bundesautobahn A1. Begrenzt wird das Planungsgebiet wie folgt:

- im Norden und Westen durch das bereits vorhandene Industrie- und Gewerbegebiet

- im Osten und Süden durch Wiesen- und Waldflächen (siehe Anlagen 1.0, 1.1, 1.2 - "Lagepläne").

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vergeben werden die Planungsleistungen der Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI (Titel 1), die Planungsleistungen der Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI (Titel 2) sowie die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung (Titel 3, besondere Leistung) für beide Gewerke für die zu entwickelnde Gewerbefläche „Wällerichen 2. BA“ in der Gemeinde Tholey. Für das Honorarangebot ist das als Download zur Verfügung stehende Formblatt "Honorarangebot" (siehe Vergabeunterlagen) zu verwenden und auszufüllen. Nähere Informationen (u.a. Auflistung der besonderen Leistungen) sind dem Formblatt zu entnehmen.

Für die Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI (Titel 1) ist eine Geländemodellierung mit Abstützbauwerken und

die Planung eines Regen- und Mischwasserkanals erforderlich.

Für die Verkehrsplanung gem. § 47 HOAI ist die Planung einer Wendeanlage, eines Gehwegs, der Ausbau

eines Gewannweges und die Planung eines Containerstellplatzes erforderlich.

Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen der folgenden Leistungsphasen:

1. Stufe:

- Leistungsphase 3: Entwurfsplanung,

- Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung,

Optional Vergabe der 2. Stufe:

- Leistungsphase 5: Ausführungsplanung,

- Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe,

- Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe,

- Leistungsphase 8: Oberbauleitung,

- Leistungsphase 9: Objektbetreuung.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Leistungsphasen 1+2 mit den vorliegenden Planunterlagen und Informationen bereits erfüllt sind. Für die genannte Maßnahme sind neben dem "Erläuterungsbericht Vorplanung 2. BA" und den "Lageplänen" weitere Informationen und Unterlagen vorhanden, welche den Bietern auf subreport zur Verfügung gestellt werden. Weitere Unterlagen liegen nicht vor.

Es erfolgt eine optional stufenweise Beauftragung ab Leistungsphase 5. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung.

Ferner umfasst der vorliegende Auftrag die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen als besondere Leistung.

Die Abgabe mehrerer Angebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebiets „Wällerichen“ 2. BA im Ortsteil Hasborn-Dautweiler der Gemeinde Tholey" ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bieter, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.

Die Kosten des Gesamtwertes der Erschließungsmaßnahme werden mit 1.500.000 EUR netto angesetzt (siehe auch II.1.5).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 18
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Option zur Verlängerung des Auftrages ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber zugelassen, sofern die äußeren Umstände es erfordern (Bauzeitverlängerung wegen Wetter, verzögerte Schlussrechnungsstellung durch den Bauunternehmer, o.ä.) (siehe auch VI.3) Nr. 10 der EU-Bekanntmachung).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme, da ein Förderbescheid mit der Zuordnung zu einem konkreten Förderprogramm noch nicht vorliegt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass eine Bezuschussung über ein EFRE Ziel 2 Programm erfolgt.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Siehe auch III.2.1): Die folgenden Nachweise/Eigenerklärungen sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen. Details, die bei den Angaben zu berücksichtigen sind, siehe in den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern. Bei Bietergemeinschaften (BG) sind die Formblätter von den Mitbietern (einschließlich Nachunternehmern) ebenfalls an den entsprechenden Stellen auszufüllen. Ferner ist in

diesem Fall eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung und eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bietergemeinschaft/ARGE (Benennung des bevollmächtigten Vertreters der ARGE) mit dem Angebot vorzulegen.

1) Allgemeine Angaben zum Bieter gemäß Formblatt; es wird darauf hingewiesen, dass die Abgabe mehrerer Angebote einzelner Bieter oder von Mitgliedern einer BG zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen können.

2) Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bieters tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen.

3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen.

4) Eigenerklärung zu § 43 Abs. 1 VgV; namentliche Nennung der vorgesehenen Leistungserbringer im Auftragsfall, gegliedert in Projektleiter im Auftragsfall, Stellvertreter des Projektleiters, Bauleiter und Projektingenieure unter Angabe der von ihnen im Auftragsfall bearbeitenden Teilleistungen. Im Falle von Bietergemeinschaften ist zusätzlich die Zugehörigkeit der Person zu benennen. Für den im Auftragsfall

Projektverantwortlichen/Projektleiter und seinen Stellvertreter ist mit dem Angebot ein Nachweis der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, Diplom-, Masterurkunde, o. ä.) sowie eine Angabe zur Berufserfahrung von Projektleiter, Stellvertreter und Bauleiter (siehe auch Anlage 5 - "Dokument der Zuschlagskriterien") vorzulegen.

5) Angaben über die beabsichtigte Weitergabe des Auftrags oder eines Teils des Auftrags (sollte dies der Fall sein, muss im Auftragsfall eine Verpflichtungserklärung des Subunternehmens vorgelegt werden).

6) Eigenerklärung im Falle der Weiterbeauftragung, die Leistungsphasen 5-9 (siehe II.2.4)) zu erbringen.

7) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

8) Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Russland-Sanktionen).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die folgenden Angaben/Eigenerklärungen sind mit der Angebotsabgabe vollständig vorzulegen, bei BG jeweils von allen Mitgliedern der BG bzw. Nachunternehmern.

1) Eigenerklärung, dass aktuell keine Steuerschulden bestehen.

2) Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe mind. 2.000.000 EUR für Personenschäden, mind. 1.000.000 EUR für Sonstige Schäden. Sollte eine Versicherung in dieser Höhe nicht vorhanden sein, ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben wird. Weitere (durch Eigenerklärung) nachzuweisende Voraussetzung:

Jährliche Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. (Bei Bewerbergemeinschaften muss die Haftpflicht für die ARGE bzw. für ARGE-Leistungen vorgehalten werden). Die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter sind für die Angaben zu verwenden.

Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe ist es ausreichend, dass der Bieter/die BG die beiden o.g. Eigenerklärungen ausgefüllt und unterschrieben einreicht. Alternativ ist die Vorlage eines Präqualifikations-Nachweises vorzulegen.

Im Auftragsfall hat der Bieter/die BG dafür Sorge zu tragen, die entsprechenden Nachweise (Fremdnachweise) spätestens innerhalb 4 Wochen nach Zugang des Auftragsschreibens beim Auftraggeber vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Ingenieure und technischen Zeichnern in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.

2. Vorlage von mindestens einer wertbaren Referenz über die Erbringung einer vergleichbaren Ingenieurplanungsleistung zur auftragsbezogenen Qualifikation; hier: Planung einer Geländemodellierung im Rahmen einer Gebietserschließung (Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. § 41 HOAI) mit einer Summe der anrechenbaren Kosten der Geländemodellierung nach § 42 HOAI von mind. 400.000 EUR netto und mind. der Einordnung in die Honorarzone III.

Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit der Referenz:

— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den Formblättern abgefragten Angaben,

— Bearbeitung der Referenz (mind. Bearbeitung der Leistungsphasen 3-8) im Zeitraum von Februar 2016 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Veröffentlichung (Februar 2023).

Wichtig: Das Referenzprojekt muss abgeschlossen sein, die Bauabnahme muss bis zum 01.02.2023 erfolgt sein.

Das Referenzprojekt muss kurz beschrieben werden (siehe Formblätter) und mit den hier ausgeschriebenen Leistungen in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein. Zu erbringen ist mind. 1 wertbare Referenz, die diesen Anforderungen entspricht, um am Vergabeverfahren teilnehmen zu können.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Qualifikationsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Ingenieur/Beratender Ingenieur, o.Ä. (Kammermitgliedschaft, o.ä.); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit der Angebotsabgabe die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist.

Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Arbeiten begonnen werden soll. Spätestens 8 Tage nach dem Zugang des Zuschlages ist vom Auftragnehmer ein Startgespräch mit dem Auftraggeber anzufragen. Die prüffähige HU-Bau (Leistungsphase 4) ist spätestens bis 27.04.2023 einzureichen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/03/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/03/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Die Abgabe der Angebote erfolgt gemäß § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal subreport (siehe auch VI) Nr. 5 der EU-Bekanntmachung).

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es sind keine Bieter oder bevollmächtigte Personen zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.

2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

3. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen (z.B. Formblätter) zu verwenden.

4. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten, sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen.

5. Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. Die Frist für den Bieter zur Einreichung der nachgeforderten Unterlagen beträgt 6 Kalendertage vom Tag der Aufforderungen.

6. Kommunikation und Angebotsabgabe: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebotsunterlagen erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen. Bieterfragen sind grundsätzlich über die Bieterkommunikation des Vergabeportals zu stellen. Die letzte Mitteilung bzw. Bieterfrage muss spätestens bis 6 Kalendertage vor Angebotsfrist eingehen. Später eingehende Bieterfragen können im Sinne der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden.

7. Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.

8. Das Angebot ist entsprechend der beigefügten Vorlage (Formblatt Honorarangebot) auszuarbeiten. Die geschätzten anrechenbaren Kosten sind dem zur Verfügung gestellten Formblatt zu entnehmen. Im Honorarangebot mit anzugeben sind die Nebenkosten, eine Einarbeitungs-Pauschale in die vorliegenden Planunterlagen sowie die Stundensätze. Die Einarbeitungs-Pauschale und die Stundensätze gehen nicht in die Honorarbewertung mit ein.

9. Ortsbesichtigung: Es wird den Bietern empfohlen, das Grundstück vor der Angebotsabgabe zu besichtigen. Die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus fehlender Ortskenntnis ergeben, wird seitens des Auftraggebers abgelehnt.

10. Die Bauzeit ist abhängig vom Start der Tiefbauarbeiten. Nach derzeitigem Stand wird von einer Bauzeit von ca. 12 Monaten ausgegangen. Die Gesamtvertragslaufzeit (inklusive Planungszeit) beträgt 18 Monate (siehe auch II.2.7) der EU-Bekanntmachung).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2023