Brief - und Paketdienste für den Landkreis Stade
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brief - und Paketdienste für den Landkreis Stade
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt einen Rahmenvertrag über Brief- und
Paketdienstleistungen für den Landkreis Stade aus.
Die Briefe und Pakete müssen bei dem Landkreis Stade abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen in der Leitregion 21.
Brief – und Paketdienst
Die Briefe und Pakete müssen bei dem Landkreis Stade abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen in der Leitregion 21.
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt einen Rahmenvertrag über Brief- und
Paketdienstleistungen für den Landkreis Stade aus.
Die Briefe und Pakete müssen bei dem Landkreis Stade abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen in der Leitregion 21.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode widerspricht. Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 31.10.2027).
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen:
Anzahl der Sendungen (Brief- und Paketsendungen) in Stück: 1,6 Mio.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) für den Landkreis Stade
Die elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) müssen bei dem Landkreis Stade abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen.
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt einen Rahmenvertrag über elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) für den Landkreis Stade aus.
Die ePZA müssen bei dem Landkreis Stade abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode widerspricht. Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 31.10.2027).
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen:
Anzahl der Sendungen (ePZA Sendungen) in Stück: 120.000.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine gültige Lizenz der Bundesnetzagentur gem. § 5 Abs. 1 Postgesetz
vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung gem. Vertragsentwurf § 9 besteht.
3. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2020 - 2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Postdienstleistungen.
4. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
5. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als
Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur
Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet,
bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das
bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form
über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während
des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund
weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de
für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit
der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr
möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und
Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Juli 2023 an
die GMSH, z.H. Herrn Andre Schwarz (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter
www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen
anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die
Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung,
dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
2. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max.4
DIN-A4-Seiten).
3. Kostenblatt pro angebotenem Los.
4. Eigenerklärung zum Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz - SaubFahrzeugBeschG). Ein Formblatt hierzu liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
5. Ausführliches Konzept zur Erbringung der Leistung mit Angaben zu folgenden Punkten:
- Reklamationsabwicklung
- Schulungskonzept
- Umweltaspekte
- Abrechnungsprozess
- Logistik - und Transportkonzept
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Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor
Zuschlagserteilung vorzulegen:
1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung gem. Vertragsentwurf § 9.
2. Verpflichtungserklärung der eingesetzten Unterauftragnehmer (Formblatt).
3. Nachweis einer gültigen Lizenz der Bundesnetzagentur gem. § 5 Abs. 1 Postgesetz.
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Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für
alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft
müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen
Konsortialführer benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]