Umgestaltung Anna-Pogwisch-Platz, Kiel Referenznummer der Bekanntmachung: 018-C006-2022/1

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Landeshauptstadt Kiel
Postanschrift: Kleiner Kuhberg 22-26
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sven Rathje
E-Mail:
Telefon: +49 40593636216
Fax: +49 43185035
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gos-gsom.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Treuhänderischer Sanierungsträger
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: treuhänderische Sanierungsträgerschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umgestaltung Anna-Pogwisch-Platz, Kiel

Referenznummer der Bekanntmachung: 018-C006-2022/1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV sollen Planungsleistungen für die Umgestaltung des Anna-Pogwisch-Platzes in Kiel vergeben werden. Die zu erbringenden Planungsleistungen entsprechen dem Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 sowie besondere Leistungen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 352 288.84 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Anna-Pogwisch-Platz 24103 Kiel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe der Freianlagenplanung zur Umgestaltung des Anna-Pogwisch-Platzes in Kiel. Ziel der Planung ist es u.a., die Aufenthalts- und Gestaltungsqualität zu steigern, weitestgehende Barrierefreiheit herzustellen und den Rahmen für eine Öffnung der angrenzenden privaten Gebäude zum Platz, z.B. für Außengastronomie, zu schaffen. Im Rahmen der Planung soll der vorhandene Baumbestand erhalten und die Andienung der platzanliegenden Geschäfte sichergestellt werden. Planungsbegleitend ist ein mehrphasiges, zielgruppenspezifisches Beteiligungsverfahren mit Anliegern und Eigentümern sowie mit der Öffentlichkeit durchzuführen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Leistungserbringung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Bieterpräsentation / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die zu erbringenden Planungsleistungen entsprechen dem Leistungsbild Freianlagen gem. § 39 HOAI, Anlage 11 für die Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es wird zunächst die Stufe 1 (Leistungsphasen 1 bis 4) beauftragt. Die Leistungsphasen der Stufe 2 (Leistungsphasen 5 bis 8) werden nach Vorliegen der erforderlichen politischen Beschlüsse, der notwendigen behördlichen Genehmigungen und der förderrechtlichen Zustimmungen einzeln oder im Ganzen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 189-534739
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Lohaus Carl Köhlmos PartGmbB Landschaftsarchitekten Stadtplaner
Postanschrift: Lister Meile 33
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 511-33654960
Internet-Adresse: http://lohauscarlkoehlmos.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 350 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 352 288.82 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation zwischen Bewerber/Bieter und Auftraggeberin sowie die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP). Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei über die Vergabeplattform zur Verfügung. Die Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Die Vergabestelle wird registrierte Bewerber/Bieter über Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen unterrichten. Nicht-registrierte Bewerber/Bieter sind angehalten, sich über Änderungen selbstständig zu informieren (Holschuld).

Soweit die Kommunikation nicht die Vergabeunterlagen, die Teilnahmeanträge oder Angebote betrifft, kann diese ausnahmsweise auch per E-Mail oder (fern-)mündlich erfolgen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4DYB6UH6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu stellen.

Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt.

Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/06/2023

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