Umgestaltung Anna-Pogwisch-Platz, Kiel Referenznummer der Bekanntmachung: 018-C006-2022/1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gos-gsom.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umgestaltung Anna-Pogwisch-Platz, Kiel
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV sollen Planungsleistungen für die Umgestaltung des Anna-Pogwisch-Platzes in Kiel vergeben werden. Die zu erbringenden Planungsleistungen entsprechen dem Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 sowie besondere Leistungen.
Anna-Pogwisch-Platz 24103 Kiel
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe der Freianlagenplanung zur Umgestaltung des Anna-Pogwisch-Platzes in Kiel. Ziel der Planung ist es u.a., die Aufenthalts- und Gestaltungsqualität zu steigern, weitestgehende Barrierefreiheit herzustellen und den Rahmen für eine Öffnung der angrenzenden privaten Gebäude zum Platz, z.B. für Außengastronomie, zu schaffen. Im Rahmen der Planung soll der vorhandene Baumbestand erhalten und die Andienung der platzanliegenden Geschäfte sichergestellt werden. Planungsbegleitend ist ein mehrphasiges, zielgruppenspezifisches Beteiligungsverfahren mit Anliegern und Eigentümern sowie mit der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die zu erbringenden Planungsleistungen entsprechen dem Leistungsbild Freianlagen gem. § 39 HOAI, Anlage 11 für die Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es wird zunächst die Stufe 1 (Leistungsphasen 1 bis 4) beauftragt. Die Leistungsphasen der Stufe 2 (Leistungsphasen 5 bis 8) werden nach Vorliegen der erforderlichen politischen Beschlüsse, der notwendigen behördlichen Genehmigungen und der förderrechtlichen Zustimmungen einzeln oder im Ganzen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://lohauscarlkoehlmos.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Bewerber/Bieter und Auftraggeberin sowie die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP). Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei über die Vergabeplattform zur Verfügung. Die Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Die Vergabestelle wird registrierte Bewerber/Bieter über Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen unterrichten. Nicht-registrierte Bewerber/Bieter sind angehalten, sich über Änderungen selbstständig zu informieren (Holschuld).
Soweit die Kommunikation nicht die Vergabeunterlagen, die Teilnahmeanträge oder Angebote betrifft, kann diese ausnahmsweise auch per E-Mail oder (fern-)mündlich erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4DYB6UH6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html
Nach § 160 Abs. 1, 2 GWB ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, befugt, vor der Vergabekammer einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren zu stellen.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zulässig. Allerdings kann ein unterlegener Bieter dann noch nach § 135 Abs. 1, 2 GWB Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages stellen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Pflicht zur Bieterinformation und zur Einhaltung der Wartefrist nach § 134 GWB oder gegen die Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union verstößt.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen solchen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.