Detlefsengymnasium - Objektplanung gemäß §§ 33 ff HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2023-0038

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.steinburg.de/kreisverwaltung/bekanntmachungen-stellenangebote/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen.htmlml
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-STEINBURG-2023-0038
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-STEINBURG-2023-0038
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Detlefsengymnasium - Objektplanung gemäß §§ 33 ff HOAI 2021

Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2023-0038
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71251000 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektplanungsleistung, gemäß § 33 ff HOAI 2021,

Dach-, Innenraum- und Fachraumsanierung, Detlefsengymnasium Dänenkamp 5 in 25348 Glückstadt

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Hauptort der Ausführung:

Itzehoe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Planungsleistung der Objektplanung gemäß § 33 ff HOAI 2021

umfasst die Erbringung der LPH 1 bis LPH 3, optional die LPH 5 bis LPH 9.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 32
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der AG wählt unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die Eignungskriterien erfüllen, mindestens drei und maximal sechs Bewerber zu Verhandlungsgesprächen aus. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden, vgl. § 75 Abs. 6 VgV. Auswahlkriterien siehe Auswahl- und Bewertungsbogen für den Teilnahmewettbewerb.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Vorbemerkungen für die Abschnitte III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) für

Bietergemeinschaften und Unterauftragsvergabe:

Den Einzelbieter sind Bietergemeinschaften gleichgestellt.

Beabsichtigt der Bieter Unteraufträge zu vergeben, sind alle Unterauftragnehmer

zusammengefasst zu benennen. (Anlage 1B).

Eine unterschriebene Erklärung der Unterauftragnehmer über die Leistungsbereitstellung im Auftragsfalle während des Projektzeitraumes ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. (Anlage 1G).

Die allgemeinen Verfahrenshinweise in Abschnitt VI.3). (Zusätzliche Angaben) sind zu beachten.

Vorzulegen sind:

1) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller

Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im

Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Anlage zu 1E und Anlage zu 1F).

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnete Erklärung abzugeben.

2) Eigenerklärung darüber, dass die in § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 GWB genannten

Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen (Anlage zu 1A).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe

von 1 500 000 EUR Deckungssumme für Personen sowie 500 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderte Mindestdeckungssumme erhöht wird. In diesem Fall ist die Bescheinigung des Haftpflichtversicherers vor Erteilung des

Auftrags nachzureichen (Anlage 2A); Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters /des Unternehmens bei Bietergemeinschaften /des unterbeauftragten Büros der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise) (Anlage 2B).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Geeignete Referenzen (insgesamt 3) über früher ausgeführte Dienstleistungen in Form einer Liste (Anlage 3C ) der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswerts, der Namen der daran beteiligten Mitarbeiter / Inhaber des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit aktuellem Ansprechpartner (Anlage 3C 1 bis 3C 4).

Die Referenzen müssen mit der zu vergebenden Leistung bezüglich der

Planungsanforderungen vergleichbar sein.

Im Falle von Bietergemeinschaften oder Unterbeauftragungen sind die Mitarbeiterzahlen in Summe und getrennt voneinander anzugeben. (Anlage 3D).

Es sind im Durchschnitt der letzten drei Jahre mind. 2 festangestellte Architekten (mind. FH-Abschluss) nachzuweisen.

Bietergemeinschaften können gemeinsam gezählt werden.

Die Namen der Unterauftragnehmer sind zu benennen und der Nachweis, dass die

Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (Anlage zu 1 G), vorzulegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Berufsausübung, geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (1) VgV entspricht Architekt/-in (Anlage 3A).

Zugelassen sind:

Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw. Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen.

Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. Satz 1) benennen.

Es ist ein qualifizierter Projektleiter in dem angegebenen Leistungsbereich zu benennen, der die Leistung auch tatsächlich ausführen soll. Bei Bietergemeinschaften oder Unterbeauftragungen ist die Unternehmenszugehörigkeit anzugeben.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Verpflichtung, gemäß Verpflichtungsgesetz vom 2.3.1974, geändert durch § 1 Nr. 4 G v.15.8.1974 (gem. Muster Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung),

2. Eigenerklärung über die Bereitschaft, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH für den Bewerber sowie für etwaige Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern der Bieter oder Unterauftragnehmer nicht im EU-Ausland tätig ist und die Leistung ausschließlich dort erbringt (Anlage zu 1 C Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohnes).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/07/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 28/07/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/10/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Bieterfragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite www.deutschesausschreibungsblatt.de innerhalb der aktuellen Version der Vergabunterlagen zur Vergabenummer K-Steinburg-2023-0038 bereitgestellt.

Die Verfahrenssprache ist deutsch.

Für den Teilnahmeantrag sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zwingend zu verwenden. Diese stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter www.deutsches-ausschreibungsblatt.de unter der Vergabenummer K-Steinburg-2023-0038 zur Verfügung.

Der ausgefüllte und an den vorgesehen Stellen unterzeichnete Teilnahmeantrag ist digital einschließlich der Anlagen über das Bietercockpit unter der Vergabenummer K-Steinburg-2023-0038 entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen.

Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich.

Eine schriftliche Einreichung per Post, E-Mail, Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher Form ist unzulässig!!!!!

Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des

bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen

hochzuladen. Soweit in den Vergabeunterlagen auf zu verwendende Vordrucke verwiesen wird, sind diese zwingend zu verwenden.

Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch

vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.

Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Teilnahmeantrag nicht bereits enthalten sind.

Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.

Die Qualität des Teilnahmeantrages einschließlich seiner Anlagen bezüglich der Einhaltung und Umsetzung der Formalitäten hat bei der Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, Einfluss auf die Auswahl der Bewerber.

Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden, vgl. § 75 Abs.6 VgV.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das

Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.GWB).

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag

unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt

unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben

werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).

Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines

Vertrages nach

§ 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im

Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach

der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht

später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht

worden ist.

Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU

bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der

Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der

Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/06/2023

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