Sanierung Astrid-Lindgren-Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: 51.10.05.31/090900/10006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01277
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Astrid-Lindgren-Grundschule
Die Stadt Heidenau beabsichtigt die abschließenden Sanierungsarbeiten der „Astrid-Lindgren“-Grundschule in Heidenau mit Hilfe von Fördermitteln in den kommenden Jahren umzusetzen. Nach der Umsetzung erster Baumaßnahmen sollen zeitnah die weiteren Bereiche Fassadensanierung, Erneuerung der Fenster sowie Herstellung Sonnenschutz sowie der Abschluss der Innensanierung angegangen werden. Des Weiteren steht in Zukunft auch die Sanierung oder der Ersatzneubau der Turnhalle bevor, weshalb nach rechtsanwaltlicher Prüfung durch die Stadt eine Addition der geplanten Architekten- und Ingenieurhonorare erfolgen soll. Legt man diese Einschätzung zu Grunde, wird der maßgebliche Schwellenwert zur Vergabe von Planungsleistungen unter Berücksichtigung der bislang vergebenen Leistungen aus den vorherigen Baumaßnahmen überschritten. Die Terminplanung sieht einen Baubeginn 09/2023 und den Nutzungsbeginn für das Schuljahr 2025/26 vor. Es steht ein Gesamtbudget von 1,85 Mio. EUR brutto über alle Kostengruppen der vorgenannten Maßnahmen (ohne Sanierung oder Ersatzneubau der Turnhalle) zur Verfügung.
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Planungsbüros gebeten, sich um nachfolgend beschriebene Leistungen zu bewerben. Von den Planungsbüros, welche sich für das Verhandlungsverfahren empfehlen, wird erwartet, dass sie mit der Realisierung kommunaler Vorhaben wie Schulgebäuden vertraut sind. Daher wird seitens des Auslobers auch von prinzipiellen Erläuterungen zum Gebäude abgesehen und es wird nur auf die Punkte hingewiesen, die dem Bauherrn wichtig und für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Die genaue Aufgabenbeschreibung ist Punkt 2, weiterführende Angaben sind der Anlage A zu entnehmen. Eine Besichtigung ist ausschließlich nach Terminabstimmung mit der PL der Stadt Heidenau, Amt für Schule und Familie / Gebäudeverwaltung, Frau Reck, möglich. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Das Objekt befindet sich im Städtebauförderungsgebiet „Heidenau Nordost“ der Programmkulisse „Sozialer Zusammenhalt“ (SZP). Das Gebäude wurde 1986 als Typenschule, viergeschossig erbaut. Die Hinweise und Empfehlungen aus der Anlage A – Typenschulbauten in den neuen Ländern – Planungshilfen für die Instandsetzung und Modernisierung, Schultyp Chemnitz sind zu beachten. Im Zuge der Sanierung sind folgende Arbeiten vorgesehen: - Sanierung von Fenster und Fassade unter Beachtung wärmeschutzrelevanter Aspekte; - Herstellung des sommerlichen Wärmeschutzes einschließlich der Anbindung der elektrischen Anlagen; - Herstellung der Schallschutzanforderungen; - Ab-schluss der Innensanierung, u. a. Herstellung einer Lüftungsanlage für die Ausgabeküche und den Keramikraum; - Erneuerung der Heizkörper.
Die Stadt Heidenau plant die Herstellung bzw. den grundhaften Ausbau der Dresdner Straße im Bereich Hermann-Löns-Straße / Friedensstraße. Der Umstand ist logistisch in der Planung der Maßnahme zu berücksichtigen. Im Rahmen der Planung Los 1 soll das dem Auftraggeber vorliegende Gutachten vom 23.11.2021 zur Zustandsbetrachtung der Steigleitungen aktualisiert werden. Die Kostenrahmenschätzung der Stadt Heidenau beziffert vorläufige Baukosten der Kostengruppen 200 bis 600 DIN 276, Stand 18.01.2022 von rund 1,255 Mio. Euro netto. Eine Aufstellung befindet sich in Anlage A. Der Auftragnehmer hat seine Planung auf den bezifferten Kostenrahmen auszurichten. Die Bauleistungen für das Vorhaben müssen so ausgeführt werden, dass eine sinnvolle, wirtschaftlich tragbare Bauabschnittsbildung erfolgt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Planungs- und Bauzeitenrahmenplanung aufzustellen. Der seitens des Auftraggebers vorgesehene Realisierungszeitraum endet spätestens zum Schuljahr 2025/26.
Objektplanung gemäß §§ 34 ff. i.V. Anlage 10 HOAI
Heidenau, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): - Aufbau eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch (EU basiert – Dropbox nicht möglich), zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner. 3. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe – ohne Wertung, optionale Beauftragung): - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LPH 1 bis 3; - Planung der Lüftungsanlage für die Ausgabeküche und Keramikraum gemäß §§ 53 ff. (ALG 3) i.V. Anlage 15 HOAI: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 5 und § 56 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. (Vorgaben: HZ II, AK ALG 3 i.H. 33.613,45 Euro netto); - Brandschutzkonzept gemäß AHO, Heft 17 über die Leistungsphasen 1 bis 3; - Aktualisierung der vorliegenden Untersuchung zu den Steig-leitungen vom 23.11.2021 durch das Ingenieurbüro Kretzschmar (ibK), Dresden (§§ 53 ff. HOAI, ALG 2). Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten): - Fortführung des geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch (EU basiert – Dropbox nicht möglich), zur kostenfreien Nutzung des AG und Fachplaner. 3. Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe – ohne Wertung, optionale Beauftragung): - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LPH 4 und 5; - Planung der Lüftungsanlage für die Ausgabeküche und Keramikraum gemäß §§ 53 ff. (ALG 3) i.V. Anlage 15 HOAI: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 5 und § 56 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. (Vorgaben: HZ II, AK ALG 3 i.H. 33.613,45 Euro netto); - Brandschutzkonzept gemäß AHO, Heft 17 über die Leistungs-phasen 4 ff. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Heidenau, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 4, 5 und 8) i.V. Anlage 15 HOAI
Heidenau, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional. Der Leistungsumfang bezieht sich auf Anlagengruppen 4 und 5, eventuelle Aufwendungen der Anlagengruppe 8 sind funktionsgebunden der Anlagengruppe 4 und 5 zu zuordnen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Eine Beauftragung der LPH 4 bis 9 erfolgt optional.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Stadt Heidenau, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung gemäß §§ 34 ff. i.V. Anlage 10 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. (ALG 4, 5 und 8) i.V. Anlage 15 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.