Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft Regis-Breitingen Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2023-0076
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft Regis-Breitingen
Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft 04565 Regis-Breitingen
Werkstraße 3
04565 Regis-Breitingen
Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 120 Geflüchtete in einer landkreiseigenen Immobilie (Werkstraße 3, 04565 Regis-Breitingen) unter Beachtung sächs. VwV-Unterbringung (01.12.2023 - 31.12.2025).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise:
- Erklärung, dass Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung nicht vorliegen für (§ 123 Abs. 1 GWB - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. A):
o Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
o Korruption
o Betrug, Subventionsbetrug
o Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
o Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
o Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen (§ 123 Abs. 4 GWB - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. B):
o Entrichtung von Steuern
o Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung, dass keine Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten vorliegen für (§ 124 Abs. 1 GWB - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. C)
o Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
o Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
o Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
o Zahlungsunfähigkeit
o Insolvenz
o Vergleichsverfahren
o der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage
o Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
o Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
o Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
o Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs o Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren o Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
o Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
o Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
- Erklärung zur Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. A)
o Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister / Handelsregister
- Angaben über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 Abs. 1 VgV - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. B):
o allgemeiner Jahresumsatz von mindestens 500.000 Euro
o Gründung des Wirtschaftsteilnehmers, sofern die Information zum allgemeinen Jahresumsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich ist
o Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Police)
Mindestanforderung:
Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 €
Deckungssumme für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2.500.000 €
bzw. Verpflichtungserklärung zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung auf vorgenannte Summen zum Vertragszeitraum
- Angaben über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 Abs. 1 VgV - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. C):
o Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der genannten Art des Bieters (Referenzen):
Mindestanforderung:
Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete (in Sachsen)
mindestens 3 Stück innerhalb der letzten 3 Jahre
mindestens 50 % des Auftragsvolumens (€)
der Komplexität des Auftragsgegenstandes entsprechend
mit Bezeichnung, Auftragswert, Anschrift des Referenzgebers, Ansprechpartner, Telefonnummer).
Werden Referenzen nur für ein/einzelne Los/Lose abgegeben, so sind die Anforderungen entsprechend nachzuweisen.
o Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
- Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Weiterführende Angaben zur den 3 Referenzen)
- Kalkulation (Aufgliederung der Preisbestandteile der Tagessatzberechnung aus dem Leistungsverzeichnis)
- Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes (Formblatt Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes)
- Erklärung Bietergemeinschaft (Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft - sofern erforderlich)
- Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen - sofern erforderlich)
- Verzeichnis zur Eignungsleihe (Formblatt Verzeichnis zur Eignungsleihe - sofern erforderlich)
- Eigenerklärung zur EU-Sanktions-VO
2. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Bescheinigungen/Nachweise zuständiger Stellen der gemachten Eigenerklärungen, insbesondere:
o Gewerbeanmeldung
o Berufs-, Handels-, Vereinsregisterauszug
o Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
o Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
o Preisermittlungsunterlagen (z.B. Urkalkulation, Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung von einem oder mehreren Einheitspreisen
o Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern erforderlich)
Kriterium für den Zuschlag ist der niedrigste Preis auf Basis folgender Mustermonate:
1. Berechnungsmonat:
30 Tage und 70 belegte Plätze
für die Berechnung:
30 Tage x 70 Plätze x Tagessatz 1 = Monatspreis 1
2. Berechnungsmonat:
30 Tage und 85 belegte Plätze
für die Berechnung:
30 Tage x 80 Plätze x Tagessatz 1 + 30 Tage x 5 Plätze x Tagessatz 2 = Monatspreis 2
3. Berechnungsmonat:
30 Tage und 100 belegte Plätze
für die Berechnung:
30 Tage x 80 Plätze x Tagessatz 1 + 30 Tage x 20 Plätze + Tagessatz 2 = Monatspreis 3
Der Wertungspreis wird aus der Summe der errechneten Monatspreise 1 bis 3 ermittelt.
Der niedrigste Preis aller wertbaren Angebote erhält 100 Punkte die weitere Rangfolge ermittelt sich mittels linearer Interpolation.
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
- Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohnes
- Einhaltung des Sanktionstatbestände des Artikel 5k der VO
(EU) 2022/576
- sächs. VwV-Unterbringung
- gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 06.07.2023.
Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung.
Jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft kann nur für die maximale Anzahl an Losen ein Angebot abgeben, die aufgrund bereits bestehender oder für den Ausführungszeitraum zusätzlich bereitstellbarer Kapazitäten tatsächlich geleistet werden können (Leistungsfähigkeit).
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt,
führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.