Sicherheitsdienstleistungen in städtischen Gemeinschaftsunterkünften
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen in städtischen Gemeinschaftsunterkünften
Die Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung, benötigt Dienstleistung zur Durchführung von Objekt- und Personenschutz in Form von Bewachungs- und Sicherheitsdiensten in derzeit 6 städtischen Gemeinschaftsunterkünften.
Los 1 Schusterkrug
Schusterkrug 25, 24159 Kiel
In der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber*innen, Schusterkrug 25, 24159 Kiel können bis zu 1.280 Personen auf Weisung des Amtes für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Flüchtlinge und Spätaussiedler der Landeshauptstadt Kiel beherbergt werden. Für die Betreuung der Untergebrachten Personen sind nach Weisung der Landeshauptstadt Kiel derzeit zwei Betreuungsträger zuständig. Aktuell ist die Unterkunft nicht voll ausgelastet, eine höhere Auslastung ist absehbar.
Die Unterkunft besteht derzeit aus 16 Gebäuden, die z.T. weitläufig auf dem Gelände verteilt sind. Für die Durchführung der Sicherheitsdienste werden die Gebäude in noch festzulegende Arreale zusammengefasst, die in die Zuständigkeit der verschiedenen Teams zu verschiedenen Einsatzstärken fallen.
1. Der Einsatz erfolgt Montag – Sonntag, 24 Stunden
2. Der Einsatz der Sicherheitskräfte ist mit folgender Personalstärke geplant:
montags - freitags 08:00 Uhr – 16:00 Uhr 8 Personen
montags – freitags 16:00 Uhr – 08:00 Uhr 10 Personen
samstags – sonntags,
feiertags 00:00 Uhr – 24:00 Uhr 10 Personen
Einsatzumfang: rd. 6.050 Stunden pro Monat.
Los 2 Arkonastraße
Herthastraße 5-7, 24106 Kiel
In der Gemeinschaftsunterkunft Arkonastraße 1 / Herthastraße 5-7, 24106 Kiel können bis zu 1.100 Personen auf Weisung des Amtes für Wohnen und Grundsicherung der Landeshauptstadt Kiel beherbergt werden.
Der Kreis der untergebrachten Personen umfasst sowohl Alleinstehende und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Familien, Ehepaare und gleichgeschlechtliche Partnerschaften, bei denen es sich sowohl um Deutsche aber auch um Menschen mit Migrationshintergrund, Roma und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine handeln kann. Diese Aufzählung kann, da sie veränderbaren Bedingungen unterliegt, nicht abschließend definiert werden. Aktuell ist in der Gemeinschaftsunterkunft Arkonastraße 1 / Herthastraße 5 -7 keine Unterbringung von Asylbewerber*innen geplant.
Sprachprobleme sowie Unterschiede in der sozialen und kulturellen Herkunft können das Zusammenleben in der Unterkunft erschweren. Die Notwendigkeit des Einsatzes eines Ordnungs- und Sicherheitsdienstes ergibt sich aus den Besonderheiten der unterzubringenden Personenkreise. Die einzelnen Personenkreise werden von verschiedenen durch die Landeshauptstadt Kiel beauftragten Betreuungsträgern betreut.
Die Gemeinschaftsunterkunft verteilt sich auf mehrere Gebäude in zwei Liegenschaften, die miteinander verbunden sind. Eine einheitliche Bestreifung ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und der Nutzungsform erforderlich. Die Unterbringung in der Arkonastraße 1 erfolgt in zwei Gebäuden sowie in der auf dem Gelände errichteten Containerunterkunft, in der wohnungslose Frauen untergebracht sind. Gebäude A in der Arkonastraße beherbergt wohnungslose Familien, während in Gebäude B Menschen mit Migrationshintergrund unter-gebracht sind. Im Zuge der Ukraine-Krise wurden in beiden Gebäuden schutzbedürftige Personen aus der Ukraine aufgenommen. In dem Gebäude der Herthastraße 5-7 sind aus-schließlich schutzbedürftige Personen aus der Ukraine untergebracht.
1. Der Einsatz erfolgt Montag – Sonntag, 24 Stunden
2. Der Einsatz der Sicherheitskräfte ist mit folgender Personalstärke geplant:
montags - freitags 08:00 Uhr – 16:00 Uhr 4 Personen
montags – freitags 16:00 Uhr – 08:00 Uhr 6 Personen
samstags – sonntags,
feiertags 00:00 Uhr – 24:00 Uhr 6 Personen
Einsatzumfang: rd. 4.050 Stunden pro Monat.
Los 3 Gildeplatz
Poggendörper Weg 30c, 24149 Kiel
In der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber*innen, Poggendörper Weg 30c, 24149 Kiel können bis zu 100 Personen in Wohncontainern auf Weisung des Amtes für Wohnen und Grundsicherung der Landeshauptstadt Kiel, Abteilung Flüchtlinge und Spätaussiedler beherbergt werden. Für die Betreuung der untergebrachten Personen ist nach Weisung der Landeshauptstadt Kiel ein Betreuungsträger zuständig.
1. Der Einsatz erfolgt Montag – Sonntag zu folgenden Einsatzzeiten:
Montag – Freitag: 00:00 Uhr – 08:00 Uhr und 16:00 Uhr – 24:00 Uhr
Samstag – Sonntag sowie
an Feiertagen: 00:00 Uhr – 24:00 Uhr
mit einer Personalstärke von 2 Personen je Schicht
Einsatzumfang: rd. 1.130 Stunden pro Monat.
Los 4 Deliusstraße
Deliusstraße 2, 24114 Kiel
In der Dienststelle Deliusstraße werden die Bedarfe der zugewiesenen Asylbewerber*innen bearbeitet und Leistungen ausgezahlt. Leistungsberechtigte Personen werden während der Öffnungszeiten und zu den Zahltagen vorstellig. Aus den Öffnungszeiten und den Zahltagen ergibt sich die Einsatzzeit und Personalstärke der Sicherheitskräfte. Für den Fall, dass sich durch einen Umzug im Kieler Stadtgebiet die Adresse ändert, wird der Ordnungs- und Sicherheitsdienst auf die neue Adresse übertragen.
1. Der Einsatz erfolgt an den Arbeitstagen Montag – Freitag
2. Der Einsatz der Sicherheitskräfte ist mit folgender Personalstärke geplant:
Montag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr 4 Personen
Dienstag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr 4 Personen
Mittwoch 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr 2 Personen
Donnerstag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr 4 Personen
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr 2 Personen
Davon abweichend ist an den Zahltagen (die jeweils zwei letzten Arbeitstage im Monat) folgender Einsatz geplant:
Zahltage 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr 4 Personen
Einsatzumfang: rd. 340 Stunden pro Monat.
Los 5 Königsweg
Königsweg 80, 24114 Kiel
In der Gemeinschaftsunterkunft Königsweg 80, 24114 Kiel werden seit 2022 schutzbedürftige Personen aus der Ukraine untergebracht. Für die Betreuung der untergebrachten Personen ist nach Weisung der Landeshauptstadt Kiel ein Betreuungsträger zuständig. In dieser Unterkunft ist ein Pförtnerdienst erforderlich.
1. Der Einsatz erfolgt
Montag – Freitag: 00:00 Uhr – 08:00 Uhr und 15:00 Uhr – 24:00 Uhr
Samstag, Sonntag sowie
an Feiertagen: 00:00 Uhr – 24:00 Uhr
Mit einer Personalstärke von 1 Person je Schicht.
Einsatzumfang: rd. 585 Stunden pro Monat.
Los 6 Düvelsbek
Feldstraße 111, 24105 Kiel
In der Gemeinschaftsunterkunft Düvelsbek, Feldstraße 111, 24105 Kiel werden seit 2022 schutzbedürftige Personen aus der Ukraine untergebracht. Für die Betreuung der untergebrachten Personen ist nach Weisung der Landeshauptstadt Kiel ein Betreuungsträger zuständig. In dieser Unterkunft ist ein Pförtnerdienst erforderlich.
1. Der Einsatz erfolgt
Montag – Sonntag: 00:00 Uhr –24:00 Uhr
mit einer Personalstärke von 1 Personen je Schicht
Einsatzumfang: rd. 730 Stunden pro Monat.
2. Preisangaben:
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Schusterkrug
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Arkonastraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24114
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 Gildeplatz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmalfeld
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24640
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 Deliusstraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24114
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5 Königsweg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmalfeld
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24640
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6 Düvelsbek
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmalfeld
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 24640
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]