Örtliche Bauüberwachung - Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2023-50
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Örtliche Bauüberwachung - Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau
Im Rahmen des Projektes : Schwarze Pockau, Neubau und Erhöhung von Hochwasserschutzmauern in der Ortslage Pockau, beidseitig, Fluss-km 0+220,20 bis 0+687,60, werden die Baulose 5, 7.1, 7.2, 8.2, 8.3, 9.2 und 10 realisiert. Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Landesmitteln des Freistaates Sachsen finanziert (Förderperiode 2021-2027, EFRE 04).
Für die Realisierung des Projektes werden die Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke ausgeschrieben.
Pockau-Lengefeld, DE
Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke. Leistungsumfang gemäß Vergabeunterlagen, Aufgabenstellung und Leistungsbeschreibung für die Örtliche Bauüberwachung.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (Förderzeitraum 2021 - 2027) EFRE 04 - Projekt-Nr.: 5.231.6121.005
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister, in das Berufs- und Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 Nr.1-10 GWB
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB
Siehe Vergabeunterlagen:
Es ist die Erklärung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten abzugeben.
Es ist die Erklärung des Bieters zum Mindestlohn (MiLoG) abzugeben.
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - davon im Fachgebiet der Örtlichen Bauüberwachung anzugeben.
Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen.
Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen.
Die Deckungssumme für sonstige Schäden ( Sach- und Vermögensschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in o.g. Höhe gewährt wird, geführt werden.
Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Abgabe der Eigenerklärung zu Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576. Die Nichtabgabe dieser Eigenerklärung führt zum Ausschuss des Angebotes!
Siehe Vergabeunterlagen:
a) Angabe der zur Örtlichen Bauüberwachung vorgesehenen Mitarbeiter.
b) Angabe der Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters (PL) und Nachweis seiner beruflichen Befähigung, des stellvertretenden Projektleiters (stellv. PL) und Nachweis seiner beruflichen Befähigung und Benennung der Projektteammitglieder und Nachweis ihrer beruflichen Befähigung.
c) Referenzen
- Vergleichbare Referenzen für den Projektleiter / stellv. Projektleiter sind die Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung im innerstädtischen urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von 1.500.000,00€ (netto), die ab 2013 erbracht wurden. Als vergleichbare Leistungen gelten Bauüberwachungen für den Neubau von Hochwasserschutzwänden (Winkelstützwänden, Stahlbeton- oder Schwergewichtsmauern. Gründungsarten Bohrpfahlgründung oder Micropfahlgründung mit Rückverankerung) und größer 2,0m Höhe über Gewässersohle.
- Die geforderten Referenzen müssen abgeschlossene, abgenommene Maßnahmen im Bereich der örtlichen Bauüberwachung darstellen, die im Zeitraum der letzten 10 Jahre (seit 1.1.2013 bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Bekanntmachung IV 2.2) abgenommen wurden und ein Mindestbauvolumen von 1,5 Mio. € aufweisen.
- Die Referenzen für den Projektleiter und dem stellvertretenden Projektleiter können aus den gleichen Projekten vorgelegt werden, sofern beide Personen im Fachgebiet der Örtlichen Bauüberwachung tätig gewesen sind.
- Das Projektteam muss mindestens aus der Projektleitung, derer Stellvertretung und einer weiteren Person bestehen.
Für jede erforderliche Referenz ist ein separates Formblatt „Deckblatt für Referenzobjekt“ zu verwenden und vollständig auszufüllen. Angaben: Bezeichnung des Vorhabens, Herstellungskosten, erbrachter Leistungsumfang, Bauzeitraum, Bearbeitungszeitraum, Angaben zum Ansprechpartner des AG (Name des AG, Name des Ansprechpartners, Telefonnummer des Ansprechpartners).
Bauingenieur oder gleichwertig, Nachweis durch Studienabschluss Diplom oder gleichwertig für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter im Studiengang Bauingenieurwesen oder gleichwertig.
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau, Am Roten Turm 1, 09496 Marienberg
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigten zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.