Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über eine Kommunikationsberatung für das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Referenznummer der Bekanntmachung: SMEKUL-PR-ÖA-011/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smekul.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über eine Kommunikationsberatung für das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) ist für eine breite Aufgabenpalette zuständig und darunter für Themen, die eine breit angelegte kommunikative Begleitung erforderlich machen. Es ist beabsichtigt zu Aufgabenstellungen, die von zentraler Bedeutung für das SMEKUL sind, eine Rahmenvereinbarung über strategische, politische und konzeptionelle Beratungsleistungen abzuschließen.
Der künftige Auftragnehmer/die Auftragnehmerin soll neben einer umfassenden Kommunikationsberatung Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit konzipieren und bei ihrer Umsetzung unterstützen. Dazu sind auf Wunsch des SMEKUL Analysen zu erstellen, Umfragen zu initiieren, potentielle Zielgruppen zu bestimmen, kommunikative Botschaften zu entwickeln, Texte zu erstellen bzw. Fachtexte journalistisch zu bearbeiten und umfangreichere Projekte/Kampagnen zu koordinieren.
Die Leistung umfasst folgende Leistungsbestandteile:
- Strategische, konzeptionelle und politische Kommunikationsberatung
- Projektmanagement
- Analyse und Auswertung von Kommunikationsmaßnahmen
Sachsen
Für die Erbringung dieser Leistungen (inklusive der Kosten von damit im Zusammenhang zu erbringenden Unteraufträgen) steht ein jährliches Gesamtbudget von max. 900.000,00 € zur Verfügung.
Der Umfang innerhalb der o.a. einzelnen Leistungsbestandteile stellt sich wie folgt dar:
- Strategische, konzeptionelle und politische Kommunikationsberatung (Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung)
gesamter Leistungsumfang: maximal 300 Stunden pro Jahr
Senior-Beratende:
150 Stunden pro Jahr
Junior-Beratende:
50 Stunden pro Jahr
Mitarbeitende:
100 Stunden pro Jahr
- Projektmanagement (Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung)
gesamter Leistungsumfang: maximal 1.200 Stunden im Jahr
Senior-Beratende:
300 Stunden pro Jahr
Junior-Beratende:
400 Stunden pro Jahr
Mitarbeitende:
500 Stunden pro Jahr
- Analyse und Auswertung von Kommunikationsmaßnahmen (Ziffer 2.3 der Leistungsbeschreibung)
gesamter Leistungsumfang: maximal 500 Stunden im Jahr
Senior-Beratende:
100 Stunden pro Jahr
Junior-Beratende:
100 Stunden pro Jahr
Mitarbeitende:
300 Stunden pro Jahr
Die Rahmenvereinbarung beginnt dem Datum der Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit von einer Partei in Textform gem. §126 b BGB gekündigt wird. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Angebot muss Aufschluss über die fachliche Eignung und die Leistungsfähigkeit des Bieters sowie der an der Leistungserbringung mitwirkenden Personen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 GWB und seine Wirtschaftlichkeit geben. Im Rahmen dessen ist die vollständig ausgefüllte Anlage 3 - Selbsterklärung zur Eignung dem Angebot beizufügen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens drei Referenzen (Eigenerklärungen sind zugelassen) aus den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind vorzulegen. Durch die Referenzen sind nachzuweisen:
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit einer obersten und/oder oberen Bundes- oder Landesbehörde oder einer Körperschaft öffentlichen Rechts
- Erfahrung in der Bearbeitung von Aufträgen in den Themenbereichen Umwelt/Landwirtschaft/Naturschutz/Energie/Klimaschutz/Wirtschaft und
- Erfahrung in der Konzeption und Projektmanagement großer Veranstaltungen (z. B. Messen, Kongresse etc.).
Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage 11 - Erklärung Referenzen zu nutzen. Es sind folgende Angaben zu benennen:
- Bezeichnung des Referenztitels / der Projektbezeichnung,
- Name des Auftraggebers,
- Kontaktdaten des Auftraggebers (E-Mail und / oder Telefon),
- Beschreibung des Auftragsgegenstands,
- Umsetzungszeitraum des Auftrags,
- Auftragswert des Referenzprojektes.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363