Rahmenvereinbarung über Grünschnittleistungen im Bereich Sanierung Ronneburg auf drei Industriellen Absetzanlagen (3 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 1816833-U02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Grünschnittleistungen im Bereich Sanierung Ronneburg auf drei Industriellen Absetzanlagen (3 Lose)
Rahmenvereinbarung über Grünschnittleistungen im Bereich Sanierung Ronneburg auf drei Industriellen Absetzanlagen (IAA)
IAA Helmsdorf (Los 1), IAA Trünzig (Los 2) und IAA Culmitzsch (Los 3) der Wismut GmbH.
Im Rahmen der Leistungserbringung sind Grünschnittleistungen auf Flächen, Böschungen und Gräben und Beckenflächen zur Oberflächenwasserableitung auszuführen. Die Komplettleistung beinhaltet die Bereitstellung der erforderlichen Technik und Geräte mit Bedienpersonal, die Bearbeitung der Flächen sowie die teilweise Beräumung und Verwertung/Entsorgung des Schnittgutes.
Rahmenvereinbarung über Grünschnittleistungen im Bereich Sanierung Ronneburg auf der IAA Helmsdorf (Los 1)
08058 Zwickau / OT Hartmannsdorf
jährliche Grünschnittleistungen auf einer Fläche von 796.200 m²
Der Bieter erhält die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung hat bis spätestens 10.02.2023 mittels den Vergabeunterlagen beigefügtem Formular "Rückantwort" zu erfolgen.
Rahmenvereinbarung über Grünschnittleistungen im Bereich Sanierung Ronneburg auf der IAA Trünzig (Los 2)
08428 Langenbernsdorf
jährliche Grünschnittleistungen auf einer Fläche von 549.820 m²
Der Bieter erhält die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung hat bis spätestens 10.02.2023 mittels den Vergabeunterlagen beigefügtem Formular "Rückantwort" zu erfolgen.
Rahmenvereinbarung über Grünschnittleistungen im Bereich Sanierung Ronneburg auf der IAA Culmitzsch (Los 3)
07580 Seelingstädt / OT Zwirtzschen
jährliche Grünschnittleistungen auf einer Fläche von 927.400 m²
Der Bieter erhält die Möglichkeit einer Vor-Ort-Besichtigung. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung hat bis spätestens 10.02.2023 mittels den Vergabeunterlagen beigefügtem Formular "Rückantwort" zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Grünschnittleistungen im Bereich Sanierung Ronneburg auf der IAA Helmsdorf (Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldenburg
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08396
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Grünschnittleistungen im Bereich Sanierung Ronneburg auf der IAA Trünzig (Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Etzwelwang
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92268
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über Grünschnittleistungen im Bereich Sanierung Ronneburg auf der IAA Culmitzsch (Los 3)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Crimmitschau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08451
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.