Rahmenvereinbarung zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Kreis Ostholstein Referenznummer der Bekanntmachung: ESN230713
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Kreis Ostholstein
Rahmenvereinbarung zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Kreis Ostholstein
Los 1 Gebiet "Nord"
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der ZVO hat im Jahre 1996 die flächendeckende Erfassung der Bioabfälle im Kreis Ostholstein eingeführt.
Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Bioabfall mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in drei Bereiche den Nördlichen, Mittleren und Südlichen. Zu jedem der drei Gebiete wird ein Mittelpunkt vorgegegen. Zur Tourenoptimierung darf der Übernahmestandort für das jeweilige Gebiet nur eine bestimmte Entfernung haben. Diese ist abhängig von der Fläche des Gebietes und der Besiedelungsdichte. Zur Abgrenzung der drei Bereiche dienen gedachte Linien. Der AN übernimmt die vom AG eingesammelten und transportierten Bioabfälle an einer oder mehreren vom AN betriebenen Übergabestelle(n). Diese Leistung wird im Folgenden in drei Lose aufgeteilt (Los 1, 2 und 3). Der AN übernimmt für die Laufzeit des Vertrages eine Abnahmeverpflichtung je beauftragtes Los.
Für die Los 2 und Los 3 schreibt der AG die Verwertung mittels Vergärung vor. In dem Los 1 kann der AN auch andere Verwertungsverfahren angeben, diese fließen dann in die Bewertung ein.
Folgende Abfallart gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) fällt an:
2003 Andere Siedlungsabfälle
2003 01 gemischte Siedlungsabfälle (Hier nur getrennt erfasste Bioabfälle aus
privaten Haushaltungen und Kleingewerbe)
Der Vertrag kann 2- mal verlängert werden: jeweils um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre, somit endet der Vertrag spätestens zum 31.12.2027 ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf.
Die Abgabe von Nebenangeboten ist neben einem Hauptangebot erlaubt, und zwar für folgende Bereiche:
In Bezug auf das Verwertungsverfahren mit Angabe der Übernahmestelle und Verwertungsanlage. Positionen hierfür befinden sich im Leistungsverzeichnis.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal.
Los 2 Gebiet "Mitte"
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der ZVO hat im Jahre 1996 die flächendeckende Erfassung der Bioabfälle im Kreis Ostholstein eingeführt.
Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Bioabfall mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in drei Bereiche den Nördlichen, Mittleren und Südlichen. Zu jedem der drei Gebiete wird ein Mittelpunkt vorgegegen. Zur Tourenoptimierung darf der Übernahmestandort für das jeweilige Gebiet nur eine bestimmte Entfernung haben. Diese ist abhängig von der Fläche des Gebietes und der Besiedelungsdichte. Zur Abgrenzung der drei Bereiche dienen gedachte Linien. Der AN übernimmt die vom AG eingesammelten und transportierten Bioabfälle an einer oder mehreren vom AN betriebenen Übergabestelle(n). Diese Leistung wird im Folgenden in drei Lose aufgeteilt (Los 1, 2 und 3). Der AN übernimmt für die Laufzeit des Vertrages eine Abnahmeverpflichtung je beauftragtes Los.
Für die Los 2 und Los 3 schreibt der AG die Verwertung mittels Vergärung vor. In dem Los 1 kann der AN auch andere Verwertungsverfahren angeben, diese fließen dann in die Bewertung ein.
Folgende Abfallart gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) fällt an:
2003 Andere Siedlungsabfälle
2003 01 gemischte Siedlungsabfälle (Hier nur getrennt erfasste Bioabfälle aus
privaten Haushaltungen und Kleingewerbe)
Der Vertrag kann 2- mal verlängert werden: jeweils um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre, somit endet der Vertrag spätestens zum 31.12.2027 ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal.
Los 3 Gebiet "Süd"
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der ZVO hat im Jahre 1996 die flächendeckende Erfassung der Bioabfälle im Kreis Ostholstein eingeführt.
Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Bioabfall mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in drei Bereiche den Nördlichen, Mittleren und Südlichen. Zu jedem der drei Gebiete wird ein Mittelpunkt vorgegegen. Zur Tourenoptimierung darf der Übernahmestandort für das jeweilige Gebiet nur eine bestimmte Entfernung haben. Diese ist abhängig von der Fläche des Gebietes und der Besiedelungsdichte. Zur Abgrenzung der drei Bereiche dienen gedachte Linien. Der AN übernimmt die vom AG eingesammelten und transportierten Bioabfälle an einer oder mehreren vom AN betriebenen Übergabestelle(n). Diese Leistung wird im Folgenden in drei Lose aufgeteilt (Los 1, 2 und 3). Der AN übernimmt für die Laufzeit des Vertrages eine Abnahmeverpflichtung je beauftragtes Los.
Für die Los 2 und Los 3 schreibt der AG die Verwertung mittels Vergärung vor. In dem Los 1 kann der AN auch andere Verwertungsverfahren angeben, diese fließen dann in die Bewertung ein.
Folgende Abfallart gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) fällt an:
2003 Andere Siedlungsabfälle
2003 01 gemischte Siedlungsabfälle (Hier nur getrennt erfasste Bioabfälle aus
privaten Haushaltungen und Kleingewerbe)
Der Vertrag kann 2- mal verlängert werden: jeweils um ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre, somit endet der Vertrag spätestens zum 31.12.2027 ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung für alle Ausschreibungen oberhalb der EU Schwellenwerte ab 09.04.2022 (5.EU Sanktionspaket): über die Einhaltung Anforderungen aus Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Formblatt 098)
Vordruck: Eigenerklärung zur Eigenung über Formblatt 124
- Umsatz der letzten 3 Jahre
- Ausführung vergleichbarer Leistungen- 3 Referenzen
- Erforderliche Arbeitskräfte
- Eintragung im Handelsregister
- Insolvenz / Liquidation
- Schwere Verfehlungen
- Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur Sozialversicherung
- Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
Alternativ: Angabe der Präqualifizierungsnummer (PQ-Nr.) / Zugangsdaten
Es wird vorbehalten, dass einzelne Nachweise nach der Angebotsabgabe durch die Vergabestelle nachgefordert werden.
zusätzliche Nachweise zur Prüfung der Eignung:
• Anlagengenehmigungen (ggf. ergänzt um die notwendige Genehmigung der Übernahmestelle in dem Falle, dass die Endentsorgungsanlage und die Übernahmestelle örtlich getrennt sind),
• gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat,
• Gütezertifizierung der Endprodukte nach Bundesgütegemeinschaft Kompost
Voraussetzung für eine Auftragserteilung Lose 1 bis 3 ist das Vorhandensein einer geeichten Straßenfahrzeugwaage mit einer Brückenlänge von mindestens 15 m und einer Tragfähigkeit von mindestens 40 Mg an der jeweiligen Übernahmestelle
Abschnitt IV: Verfahren
die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.