Kiel-Hörnbereich-Vollendung Gaardener Brücke-BEK Referenznummer der Bekanntmachung: 44-900-Kiel-Ing.-bauwerk und Freianlagen-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kiel-Hörnbereich-Vollendung Gaardener Brücke-BEK
Die sogenannte Gaardener Brücke stellt dabei den Brückenschlag zwischen der Innenstadt bzw. dem Hauptbahnhof Kiel und dem höher gelegenen Stadtteil Gaarden dar. Sie nimmt im Zuge innerstädtischer Wegeverbindungen eine Schlüsselstellung ein, da eine vergleichbar direkte Erreichbarkeit der Kieler City (u.a. Hauptbahnhof, ZOB) oder auch des Norwegenfährterminal aus Gaarden nicht gegeben ist.
Der erste Bauabschnitt der Gaardener Brücke vom Zentrum Gaardens über die Werftstraße wurde im Sommer 2001 fertig gestellt. Der Brückenabgang endet aktuell mit einer Treppenanlage und einem behindertengerechten Aufzug am östlichen Rand des Quartiers Kiel Hörn.
Die Vollendung der Brücke ist für die Verbindung vom Kieler West- und Ostufer von herausragender Bedeutung. Bisher war dies aufgrund der lokalen Grundstücksbesitz- und Bebauungsverhältnisse nicht möglich, da die für die Vollendung der Gaardener Brücke benötigte Fläche über ein privates Grundstück verläuft. Mit dem Erwerb des betroffenen Grundstückes durch einen neuen Eigentümer und einem im Jahr 2021 durchgeführten städtebaulich-hochbaulichen Wettbewerb liegen nun die Ausgangsbedingungen für die Realisierung zur Vollendung der Gaardener Brücke vor. Die Maßnahme steht daher in Abhängigkeit der Realisierung von dem privaten Eigentümer auf diesen Flächen.
Nachdem der Wettbewerb erfolgreich abgeschlossen wurde, kann die Fertigstellung des endgültigen Brückenabgangs in Richtung Germaniabecken bzw. zur Straße Gaardener Ring und zum Ernst-Busch-Platz nun geplant und anschließend in Abhängigkeit vom Baufortschritt des Hochbauvorhabens durchgeführt werden.
Diese Ausschreibung umfasst in zwei Losen die Planungen für die Treppenanlage als Ingenieurbauwerk gem. § 43 HOAI (Los 1) sowie die dazugehörige Freianlagenplanung gem. § 37 HOAI (Los 2) für die Gestaltung der Oberflächen.
Ingenieurbauwerk Vollendung Gaardener Brücke
Landeshauptstadt Kiel, Sanierungsgebiet Kiel-Hörnbereich Gaardener Ring 24143 Kiel
Nach einem erfolgreichen städtebaulichen Wettbewerb kann die Fertigstellung des endgültigen Brückenabgangs in Richtung Germaniabecken bzw. zur Straße Gaardener Ring und zum Ernst-Busch-Platz in Kiel nun geplant und anschließend in Abhängigkeit vom Baufortschritt des Hochbauvorhabens durchgeführt werden.
Innerhalb des Wettbewerbsverfahrens wurde auch die Vollendung der Gaardener Brücke gemäß den Vorgaben aus der von der Ratsversammlung beschlossenen Sanierungsrahmenplanung als barrierefreie öffentliche Erschließungs- und Freianlage ohne Überbauung mit einer Breite von min. 25 m berücksichtigt.
Zwischen zwei geplanten Bürogebäuden soll die zu vollendende Gaardener Brücke über eine Freiflächen- und Erschließungsanlage bis auf das Straßenniveau der anschießenden Straße Gaardener Ring herangeführt werden. Die Rampenanlage soll auf bzw. oberhalb einer privaten Tiefgarage für die angrenzenden Hochbauten errichtet werden. Insgesamt muss ein Höhenunterschied von ca. 6 m überwunden werden.
Die Rampenanlage wird durch eine Tiefgarage zu Gunsten der angrenzenden Hochbauten unterbaut werden. Hieraus ergeben sich für die Planungsaufgabe erhebliche Abhängigkeiten (u.a. bzgl. der Statik und der Anschlusshöhen zu den Gebäuden), aber auch Chancen zur Interaktion der geplanten Gebäude mit dem öffentlichen Stadtraum.
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV mit einem vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sollen die Planungsleistungen Ingenieurbauwerk für die Vollendung Gaardener Brücke in Kiel vergeben werden.
Zu erbringen sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerk gem. §§ 41-44 HOAI i. V. m. Anlage 12 HOAI sowie besondere Leistungen.
Als besondere Leistungen sind geplant:
1. Mitwirkung bei der Erstellung des Förderantrags gem. StBauFR 2015 SH
2. Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)
3. Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung (gem. Anlage 12 zu § 43 Abs. 4, § 48 Absatz 5 HOAI)
4. Koordination des Gesamtprojekts (gem. Anlage 12 zu § 43 Abs. 4, § 48 Absatz 5 HOAI)
5. Prüfen und Werten von Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen (gem. Anlage 12 zu § 43 Abs. 4, § 48 Absatz 5 HOAI)
6. Erstellen von Bestandsplänen (gem. Anlage 12 zu § 43 Abs. 4, § 48 Absatz 5 HOAI)
7. Örtliche Bauüberwachung (gem. Anlage 12 zu § 43 Abs. 4, § 48 Absatz 5 HOAI sowie der konkretisierten Leistungsbeschreibung nach HVA F-StB)
8. Kostenkontrolle (gem. Anlage 12 zu § 43 Abs. 4, § 48 Absatz 5 HOAI sowie der konkretisierten Leistungsbeschreibung nach HVA F-StB)
9. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen sowie individuelle Beteiligung von Betroffenen (sofern dies nicht von den Grundleistungen umfasst ist)
10. Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops
11. Teilnahme an Einzelterminen
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-4 und ein Teil der vorgesehen besonderen Leistungen beauftragt (Leistungsstufe 1), die Leistungsphasen 5-9 sowie die restlichen der vorgesehen besonderen Leistungen sollen optional in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen beauftragt werden.
Der Abruf einer oder mehrerer weiterer Leistungsstufen erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmungen und Fördermittelbescheide. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 sowie der restlichen der vorgesehen besonderen Leistungen bzw. weiterer Leistungsstufen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Ingenieurbauwerke Vollendung Gaardener Brücke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ksk-ingenieure.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Freianlagen Vollendung Gaardener Brücke
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93637T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.