Talsperre Quitzdorf, Komplexsanierung, M 3.8 - Instandsetzung Fugen Hochwasserentlastungsanlage (Einlaufbereich) Referenznummer der Bekanntmachung: 5.172.0150.011
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smul.sachsen.de/ltv/
Abschnitt II: Gegenstand
Talsperre Quitzdorf, Komplexsanierung, M 3.8 - Instandsetzung Fugen Hochwasserentlastungsanlage (Einlaufbereich)
Ausführungsort: Sammelrinne der Hochwasserentlastungsanlage
a) Sanieren von Feldfugen der Randmauern der Sammelrinne mit Verlegen neuer Fugenprofile
b) Sanieren lokaler Betonoberflächen der "Alt"-Bestandsoberflächen der Randmauern der
Sammelrinne
c) Sanieren lokaler Risse der ""Alt"-Bestandsoberflächen der Randmauern der Sammelrinne
Quitzdorf am See, DE
Ausführungsort: Sammelrinne der Hochwasserentlastungsanlage
Zugang nur über die Luftseite über das Gerinne der Hochwasserentlastungsanlage,
Lasten, wie Gerüste, Materialien, Maschinen einheben über Schussrinne, Transportweg zum Baufeld Sammelrinne ca. 40 m, Neigung ca. 3%, lichte Brückenhöhen 2,5 und 4,4 m
a) Sanieren von ca. 160 m Fugenlänge
b) Sanieren von ca. 10 m2 lokaler Betonoberflächen
c) Sanieren von ca. 30 m lokaler Rissse der ""Alt"-Bestandsoberflächen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebenden Leistungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikationen von Bauunternehmen e.V. Die dort abgelegten Inhalte müssen mind. dem geforderten Umfang im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) entsprechen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung über den im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) geforderten Umfang.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Eignung über die Listung im PQ-Verein oder über das Formblatt 124 von jedem Mitglied zu erbringen.
Auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen: Der Nachweis gem. VOB/A Teil 2 §6a Nr. 1 Eintragung in das Handelsregisterblatt ist einzureichen, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebenden Leistungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikationen von Bauunternehmen e.V. Die dort abgelegten Inhalte müssen mind. dem geforderten Umfang im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) entsprechen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung über den im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) geforderten Umfang.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Eignung über die Listung im PQ-Verein oder über das Formblatt 124 von jedem Mitglied zu erbringen.
Nachweise und Erklärungen gem. VOB/A Teil 2 §6a Nr. 2: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt 124)
Folgende Erklärungen sind auch dem Angebot beizulegen, bei Bietergemeinschaften sind diese von jedem Mitglied beizulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung gemäß MiLoG (Erklärung zur Zahlung Mindestlohn),
- Erklärung personenbezogene Daten
- Eigenerklärung, dass weder ein Insolvenzverfahren läuft bzw. sich eins in Vorbereitung befindet, s. VOB/A Teil 2 §6e, Abs. 6. Nr. 2
Auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig ist),
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie
- eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
Für den Zuschlagsbieter erfolgt durch die Vergabestelle eine Abfrage der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie die Abfrage der Auskunft aus dem Wettbewerbsregister ..
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebenden Leistungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikationen von Bauunternehmen e.V. Die dort abgelegten Inhalte müssen mind. dem geforderten Umfang im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) entsprechen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung über den im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) geforderten Umfang.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Eignung über die Listung im PQ-Verein oder über das Formblatt 124 von jedem Mitglied zu erbringen.
Nachweise und Erklärungen gem. VOB/A Teil 2 §6a Nr. 3 sind mit dem Angebot einzureichen
- Eigenerklärung über die Ausführung von abgefragten Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen, s. Ziff. II.2.4) vergleichbar sind mit mind. je einer Referenz je abgefragter Leistung im Betonbau für Fugensanierung, Risssanierung, Betonoberflächenreparatur auf je einem Blatt A4 mit Inhaltsangaben gem. Formblatt 124 sowie gemäß Formblatt 211-Anlage-Ergänzung-Referenzen und mind. 2 Fotos.
- Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal
- Eigenerklärung über das dem Bieter für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehende Gerät und Ausrüstung, getrennt nach Eigentum und Miete.
- Bis mind. 30.11.23 gültiges Zertfikat des Personals für das Einbringen des geforderten THP- Systems Proofmate.
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
„Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht abgeben wird.“
Bei Angeboten, die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Spree / Neiße, 02625 Bautzen, Am Staudamm 1
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Erklärung über die Erhebung und Verarbeitung personengebundener Daten - der Name der Person/ der Personen, die das Angebot und weitere im Angebot enthaltene Erklärungen abgibt / abgeben, ist / sind zu benennen - siehe Ziff. III.1.2) Erklärung personenbezogener Daten mit Erläuterungen in Textform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.