Grundhafte Instandsetzung der Sachsenbrücke Leipzig (III/21) Vergabe der Objekt- und Tragwerksplanung LPH 1-7 Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P227
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.funke-mb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundhafte Instandsetzung der Sachsenbrücke Leipzig (III/21) Vergabe der Objekt- und Tragwerksplanung LPH 1-7
Geplant ist die grundhafte Instandsetzung der Sachsenbrücke. Sie überführt die Anton-Bruckner-Allee über das Elsterflutbett im Stadtgebiet Leipzig und stellt eine zentrale Verbindung zwischen der Ost- und Westhälfte des Clara-Zetkin-Parks her. Derzeit wird das Bauwerk als Geh- und Radwegbrücke genutzt und lediglich von Einsatz- und Rettungsfahrzeugen befahren.
Bei dem denkmalgeschützen Bauwerk handelt es sich um eine dreifeldrige Stahlbeton-Trägerrostbrücke aus dem Jahr 1929. Die Stützweiten betragen 16,5 m – 20,0 m – 16,5 m, bei einer Gesamtbreite von ca. 25 m. Der Kreuzungswinkel beträgt ca. 93 gon. Die Brückenfläche ist in eine 12 m breite Fahrbahn und beidseitig 6 m breite Gehwege unterteilt.
Der Trägerrost besteht aus 12 gevouteten Längsträgern, die über Querträger und die Platte miteinander verbunden sind. Der Abstand der Längsträger unter der Fahrbahn beträgt 2,40 m, unter den Gehwegen 2,0 m.
Das Bauwerk befindet sich in keinem guten Zustand. Neben zahlreichen Betonabplatzungen mit freiliegender und korrodierter Bewehrung finden sich zahlreiche Risse bis 0,4 mm. Zudem muss aufgrund starker Korrosion der Lager von einer Unverschieblichkeit des statisch unbestimmten Systems ausgegangen werden, was zu Zwangsschnittgrößen führt. An den Unterbauten finden sich einzelne Risse über 0,4 mm. Die Bauwerksnote aus der letzten Hauptprüfung im Jahr 2021 beträgt 3,5.
Im Jahr 2015 fand eine statische Nachrechnung nach DIN 1045 und DIN 1072 statt, auf Grund dessen das Bauwerk selbst unter Ansatz geringer Abrostungsgrade der Bewehrung in die Brückenklasse 16/16 eingeordnet werden konnte. Die Längsträger im Fahrbahnbereich erfüllten sogar die Nachweise der BK30/30, jedoch sind die Querträger für die höhere Brückenklasse nicht ausreichend dimensioniert. Aufgrund des seitdem fortgeschrittenen Korrosionsprozesses ist eine Neubewertung im Zuge der Planung erforderlich.
Leipzig, DE
Mit der Ausschreibung werden die Grundleistungen zur:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §43 HOAI für die LPH 1-3 / optional LPH 4-7
- Tragwerksplanung gemäß §51 HOAI für die LPH 1-3 / optional LPH 4-6
im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens stufenweise vergeben.
Es besteht die Möglichkeit der Fortführung der Leistungen gemäß den unter Ziffer II.2.4 genannten Stufen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht
Die Wertung der eingehenden Bewerbungen erfolgt unter einem Hauptkriterium und Unterkriterien. Das Hauptkriterium bildet die Referenz mit maximal erreichbaren 10 Punkten.
Eine Musterbewertung (mit maximal erreichbarer Punktzahl) ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Dort als auch im Bewerbungsbogen sind auch die Anforderungen an die Referenz sowie weitere Unterkriterien detailliert beschrieben.
Das weitere Verfahren wird auf die punktbesten Bewerber der Plätze 1 bis 4 beschränkt. Kann die Auswahl aufgrund Punktgleichheit nicht erfolgen, werden die Plätze der punktgleichen Bewerber ausgelost.
Es besteht die Option der Fortführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Grundleistungen einschließlich besonderer Leistungen in weiteren Leistungsstufen bis zu LPH 7.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind. Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig.
Ein Bewerbungsbogen ist auszufüllen und mit den betreffenden Anlagen fristgerecht einzureichen. Neben dem Bewerbungsbogen befinden sich unter den zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen:
- ein Muster zur Wertung der Teilnahmeanträge zur Bewerberauswahl,
- die Anforderungen und Wertung der Zuschlagskriterien,
- der Vertragsentwurf des AG mit Aufgabenstellung und diversen weiteren Anlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß VgV § 43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt ist.
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
a) Nachweis einer im Auftragsfall bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen aus Ziffer III.2.2
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringen möchte (alles im eigenen Büro, Bewerbergemeinschaft und/oder mit Nachunternehmern). Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern ist zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie nachvollziehbare Angaben zu Funktion, Abläufen und Zuständigkeiten innerhalb der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Angebot zwingend einzureichen.
c) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuelle Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft sind.
d) Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
e) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §123 und §124 bestehen.
f) Angabe der mittleren Anzahl an Ingenieuren und technischen Mitarbeitern in den Jahren (2021 bis aktuell),
g) Angabe, ob es sich beim Bewerber um ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder ein mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Union handelt.
h) Eigenerklärungen zu Sanktionen gegen Russland
i) Ausgefüllter Bewerbungsbogen, der Bewerbungsbogen ist als Download beziehbar unter https://www.evergabe.de/unterlagen (Referenznummer: „FMB_P227“).
- Ausgefüllter Bewerbungsbogen.
- Nachweis einer im Auftragsfall bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen aus Ziffer III.2.2.
- Erklärung, dass keine Ausschlußgründe gemäß GWB §123 und §124 vorliegen.
- Nachweis einer Berufszulassung als Ingenieur (siehe Bewerbungsbogen Ziff.1)
- Eigenerklärungen zu Sanktionen gegen Russland
- Anzahl der zur Abgabe des Teilnahmeantrages (aktueller Zeitpunkt) festangestellten Mitarbeiter des Bewerbers beträgt mindestens 5 Ingenieure.
Zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit benennen die Bieter:
- (A) Büroreferenzen, (B) Projektteam
A) BÜROREFERENZ:
Das Referenzprojekt ist eine zwingend nachzuweisende Büroreferenz zu den Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke (OPL IBW) und Tragwerksplanung (TWP).
Die Mindestanforderung an diese zwingend nachzuweisende Büroreferenz ist unten in den Mindeststandards beschrieben.
B) PROJEKTTEAM:
Im Bewerbungsbogen sind folgende zuständige Personen zu nennen:
- Person für die Projektleitung
- Person für die stellvertretende Projektleitung
Die zuständigen Personen sind mit Namen, Berufserfahrung (in Jahren ab Abschluss Studium), kurzer Beschreibung des beruflichen Werdegangs sowie jeweils einem vergleichbaren persönlichen Referenzprojekt anzugeben.
Die vorzustellenden Mitglieder des Projektteams weisen den erfolgreichen Abschluss eines Studiums durch Vorlage der entsprechenden Urkunde zum Studienabschluss nach.
Sollte der Bewerber im Rahmen des Vergabeverfahrens Teammitglieder austauschen müssen, sorgt der Bewerber für qualitativ gleichwertigen Ersatz. Die Qualität der Teammitglieder wird dabei durch die im Auswahlverfahren festgelegten Mindestanforderungen definiert. Sollte sich nach Abschluss des Auswahl-verfahrens (1.Stufe des Vergabeverfahrens) herausstellen, dass aufgrund eines Wechsels im Projektteam diese Mindestanforderungen nicht erreicht worden wären, erfolgt nachträglich der Ausschluss des Bewerbers.
Die Mindestanforderungen an die zwingend nachzuweisenden persönlichen Referenzen sind unten in den Mindeststandards beschrieben.
Der Bewerber muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
A.1. Mindestanforderung an Referenzprojekt – OPL IBW und TWP zur Modernisierung einer Stahlbetonbrücke:
- Es handelt sich um die Modernisierung einer Stahlbetonbrücke.
- Es wurden mind. Leistungen gemäß §43 HOAI und §51 HOAI erbracht. Die Leistungen müssen nicht durchgängig für ein Referenzprojekt erbracht worden sein. Der Nachweis erbrachter Leistungsphasen kann mit verschiedenen Referenzprojekten nachgewiesen werden, wenn diese die Mindestanforderungen dieser Büroreferenz erfüllen.
- Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages wurden die Planungsleistungen zur Objektplanung IBW gemäß §43 HOAI und TWP gemäß §51 HOAI erbracht. Die Bauausführung muss noch nicht abgeschlossen sein.
- Die Baukosten betrugen mindestens 1 Mio. Euro netto.
- Eine Projektbeschreibung (in Wort und Bild, max. vier DIN A4 Seiten lang) liegt vor.
B.1 Allgemeine Mindestanforderungen an das PROJEKTTEAM:
- Vorlage des Nachweises zum Abschluss eines techn. Studiums als Master oder Dipl.-Ing. (Abschluss Bachelor genügt nicht),
- Kurze Beschreibung des beruflichen Werdegangs,
- Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren für die Person der Projektleitung und mindestens 3 Jahre für die Person der stellvertretenden Projektleitung,
- Angabe von persönlichen Referenzen.
Die Büroreferenz kann bei entsprechender Eignung auch als persönliches Referenzprojekt angegeben werden.
B.2. Anforderungen an Referenz der Person für die Projektleitung:
- Die Mindestanforderung an die persönliche Referenz entspricht den Mindestanforderungen der Büroreferenz gemäß Punkt A.1.
- Die hier genannte Person war zuständig für die Projektleitung, oder mindestens stellvertretenden Projektleitung an den Leistungen gemäß § 43 HOAI in den Leistungsphasen 2-7.
- Der selbst erbrachte Leistungsumfang kann anhand mehrerer Projekte nachgewiesen werden, wenn diese die Mindestanforderungen an die Büroreferenz gemäß Punkt A.1. erfüllen.
B.3. Anforderungen an Referenz der Person für die stellvertretende Projektleitung:
- Die Mindestanforderung an die persönliche Referenz entspricht den Mindestanforderungen der Büroreferenz 1 gemäß Punkt A.1.
- Die hier genannte Person war zuständig für die Leistungen gemäß § 43 HOAI in den Leistungsphasen 2-7.
- Der selbst erbrachte Leistungsumfang kann anhand mehrerer Projekte nachgewiesen werden, wenn diese die Mindestanforderungen an die Büroreferenz gemäß Punkt A.1. erfüllen.
Die Leistungen sind Ingenieuren oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter verfügen, die die Berufsbezeichnung Ingenieur tragen dürfen, vorbehalten. Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind.
Rechtsform bei Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass die Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der BG hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Der Nachweis muss mit Abgabe der Bewerbung erfolgen. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährl. Deckung von min. 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 1,5 Mio. Euro für Sach- und für Vermögensschäden. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Angebote sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (o. mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird.
Hinweis: Die Abteilung Brückenbau und -unterhaltung des Verkehrs- und Tiefbauamtes der Stadt Leipzig schreibt derzeit bis Mitte 2023 zahlreiche weitere Planungsleistungen zu Brückenbaumaßnahmen aus (derzeit sind 7 weitere Vergabeverfahren vorgesehen bzw. teilweise bereits veröffentlicht).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Downloadbereich befinden sich die folgenden Ausschreibungsunterlagen:
1) Unterlagen für Erstellung des Teilnahmeantrages: Datei: „P227…Bewerbungsbogen“;
2) Zur Info: Unterlagen zur Wertung in der Auswahlphase Datei: „P227…Wertung-TA“
3) Zur Info: Datei P227…Zuschlagskriterien“ zur Angebots- und Verhandlungsphase des Vergabeverfahrens.
4) Zur Info: Vertrag mit diversen Anlagen, u.a. Aufgabenstellung (diese auch mit weiteren Anlagen).
Bitte beachten Sie:
Die ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Danach erfolgt voraussichtlich noch eine Vergabeverhandlung. Im Zuge der Vergabeverhandlung nennen die Bieter ihr finales Angebot gemäß VgV §17 Absatz 14. Ergeben sich in der Prüfung der Erstangebote oder im Zuge der Verhandlungsgespräche aber Aspekte, die erst eine intensive Erläuterung des Leistungsumfanges und der Kalkulationsbedingungen notwendig machen, kann durch den AG auch entschieden werden, dass das finale Angebot erst nach dem (ersten) Verhandlungsgespräch innerhalb einer Woche eingereicht wird.
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Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
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