Sammlung, Transport und Verwertung/Beseitigung von Problemabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: Problemabfälle KELL GmbH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großpösna/OT Störmthal
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04463
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kell-gmbh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung, Transport und Verwertung/Beseitigung von Problemabfällen
Mobile und stationäre Sammlung, Transport und Verwertung/Beseitigung von Problemabfällen
Mobile Sammlung, Transport und Verwertung/ Beseitigung von Problemabfällen im Gebiet des Landkreises Leipzig
Die ausgeschriebene Leistung umfasst folgende Teilleistungen:
- die mobile Sammlung von Problemabfällen an den durch den Auftraggeber festgelegten Sammelplätzen im gesamten Entsorgungsgebiet,
- den Transport der Problemabfälle zu geeigneten Zwischenlagern/ Entsorgungsanlagen (Verwertungs-/Beseitigungsanlagen),
- die Verwertung/Beseitigung der Problemabfälle.
Die Sammlung und Verwertung/Beseitigung von Problemabfälle umfasst grundsätzlich sämtliche Problemabfälle aus Haushalten und anderen Herkunftsbereichen, sofern die Mengen und Inhaltsstoffe des Abfalls haushaltsüblich sind. Bei den Problemabfällen kann es sich um gefährliche Abfälle handeln.
Die Verträge können unter folgenden Bedingungen verlängert werden:
- Verlängerungsoption 1: bis zum 31.12.2029 (1 Jahr)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
- Verlängerungsoption 2: bis zum 31.12.2030 (1 Jahr)
(Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, es sei denn der Vertrag wird mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende durch den Auftragnehmer oder durch den Auftraggeber gekündigt.).
Stationäre Sammlung an den Wertstoffhöfen Borna, Cröbern, Grimma und Wurzen, Transport und Verwertung/ Beseitigung der erfassten Problemabfälle
Die ausgeschriebene Leistung umfasst folgende Teilleistungen:
- die Sammlung von Problemabfällen an stationären Sammelstellen (Wertstoff-höfe) mittels Schadstoffmobil,
- den Transport der Problemabfälle zu geeigneten Zwischenlagern/ Entsorgungsanlagen (Verwertungs-/Beseitigungsanlagen),
- die Verwertung/Beseitigung der Problemabfälle.
Die Sammlung und Verwertung/Beseitigung von Problemabfälle umfasst grundsätzlich sämtliche Problemabfälle aus Haushalten und anderen Herkunftsbereichen, sofern die Mengen und Inhaltsstoffe des Abfalls haushaltsüblich sind. Bei den Problemabfällen kann es sich um gefährliche Abfälle handeln.
Die Verträge können unter folgenden Bedingungen verlängert werden:
- Verlängerungsoption 1: bis zum 31.12.2029 (1 Jahr)
(im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber)
- Verlängerungsoption 2: bis zum 31.12.2030 (1 Jahr)
(Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, es sei denn der Vertrag wird mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende durch den Auftragnehmer oder durch den Auftraggeber gekündigt.).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
2) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
3) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der
Berufsgenossenschaft,
- die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber),
- die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer.
- den Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
1. Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2020, 2021 und 2022 - ggf. vorläufig (Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung)
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
2. der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und
3. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2020, 2021 und 2022 (ggf. vorläufig) in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
1. Eigenerklärung über das Vorliegen folgender Referenzen (jeweils aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe, mit Angabe Auftraggeber, Auftragnehmer, vertragliche Bindung Leistungszeitraum/-umfang, Anlagenstandort, Entsorgungsgebiet, Auftragswert):
- Los 1 und 2: Mindestens 3 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen für eine mobile Sammlung, Transport und Verwertung/ Beseitigung der Problemabfälle in zusammenhängenden Gebieten mit einem Anschluss von mindestens 50.000 Einwohnern
2. Eigenerklärung zum Vorliegen des EfB-Zertifikates für folgende Tätigkeiten und Abfallarten:
- Los 1 und 2:
- Einsammlung und Befördern von gefährlichen Abfällen
- Lagern und/oder Behandeln von gefährlichen Abfällen (falls Zwischenlagerung geplant) für das vorgesehene Zwischenlager*)
- Verwerten/ Beseitigen von gefährlichen Abfällen (falls keine Zwischenlagerung geplant) für die vorgesehene(n) Verwertungs-/Entsorgungsanlage(n) *),
*) Sofern der/die vorgesehene(n) Standort(e) des Zwischenlagers, der Verwertungs-/Entsorgungsanlage(n) nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung bzw. ein Genehmigungsantrag (dem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel für die Erteilung einer Genehmigung anhaften) vor. Vom Bieter ist jedoch sicher zu stellen, dass die geforderten Zertifizierungen für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zertifizierten Standorte bis spätestens 3 Monate nach Leistungsbeginn erteilt sind und vorliegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen bzw. Auskünfte zu erteilen:
3. das Zertifikat/die Zertifikate,
4. die Genehmigung(en) - auch für bereits zertifizierte Standorte - bzw. der Genehmigungsantrag
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
- für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR
- für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
Die Haftpflichtversicherungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen und für die Dauer der Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten.
(2) Stellung einer Sicherheit i. S. von § 18 VOL/B für die vertragsgemäße Ausführung aller Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen.
(3) Sämtliche für die Einsammlung und den Transport von Abfällen im Leistungszeitraum eingesetzte Fahrzeuge (einschließlich der Reservefahrzeuge) müssen mindestens über eine Abgasreinigung gemäß
Euro-6-Norm verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJ6XLX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Unternehmen können die Verletzung von Vergabevorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer geltend machen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland